Probearbeiten

Begonnen von masta29, 11. September 2023, 08:42:44

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masta29

Hallöchen

Mal zur Sache, ich habe einen Minijob.. wo ich eine Kündigung ohne grund erhalten habe.. zum 20.09 auf die frage Wieso wurde mir keine info erteilt, die Dame sagte nur, wenn sie was neues haben, melden sie sich, und wir machen einen aufhebe Vertrag.. habe mir was neues gesucht.. Probe arbeiten ausgemacht, das dem Kollegen vom Jobcenter mitgeteilt, da die ja einen Schein brauchten für die Probetage.. jetzt am Freitag gleich die Alte firma angerufen, das ich eine Probearbeit habe, auf Hoffnung einer Vollzeit Stelle.. jetzt sagte die Dame mir am Telefon sie kann nichts machen, da mein Objektleiter im Urlaub ist.. und ich so keinen Aufhebungsvertrag erhalte! Jetzt meine Frage, ich kann Probe arbeiten ja nicht antreten, da sie mir nun den Aufhebungsvertrag verweigern.. bzw sich keiner dafür verantwortlich fühlt, und ich nun zum Minijob muss.. muss ich durch die Absage jetzt mit einer Sperre rechnen? Ps die Stelle habe ich selbst gesucht

Lg

DerGreif

Warum willst du einen Aufhebungsvetrag machen, wenn eh schon von seiten des Arbeitgebers gekündigt wurde?

masta29

Weil die Kündigung zum 20.09 ausgesprochen wurde.. heißt muss bis zum 20ten arbeiten. Und das Probe arbeiten wäre heute gewesen, was leider nicht in die Zeit passt? Und ohne Aufhebungsvertrag in einer neuen Arbeit kann dazu führen das ich vom alten Arbeitgeber 1. Einen drauf bekomme, oder mir mein geld was sonst noch zusteht nicht ausbezahlt wird. Deswegen die Frage, kann ich jetzt dafür gesperrt werden? Weil ich am Probe arbeiten wegen der Kündigungsfrist nicht dran teilnehmen kann

Sheherazade

Dir passiert gar nichts, wenn sich 2 Minijobs kurzfristig überschneiden. DU hättest das Probearbeiten wahrnehmen sollen. Dein derzeitiger Arbreitgeber hätte nicht mehr machen können als dir für diesen Tag bzw. diese Tage keinen Lohn zu zahlen, entlassen bist du ja schon.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

masta29

Die Probearbeit wäre 3 tage lang gewesen.. bis Mittwoch, und es wäre eine Vollzeitstelle gewesen.. und ab Donnerstag dann gleich anfangen.. bzw Vertrag unterschrieben.

Aber Laut Internet:
Was passiert wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Arbeitnehmer hält Kündigungsfrist nicht ein: Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist und bleibt der Arbeit einfach fern, kann er vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit gezwungen werden. Unter Umständen stehen dem Arbeitgeber dann aber Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer zu

Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen.


Und das will ich nicht unbedingt 😁

nija

Konntest du das Probearbeiten nicht verschieben? Ist der Vollzeitjob jetzt erledigt?

Sheherazade

Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 10:18:40Aber Laut Internet:

Sehr alltagstaugliche Internetinformationen - NICHT.

Da hast du jetzt wohl eine gute Chance vertan mit diesem Halbwissen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

masta29

Leider war das Büro von neuen job noch nicht besetzt, so das ich grade erst wenn erreicht habe! Ja das Probearbeiten konnte ich zum Glück verschieben.. danke vielmals.. ich dachte wenn ich dem Minijob einfach fern bleibe, und was neues Anfang das ich am ende mit einer Vertragsstrafe rechnen muss, das wollte ich vermeiden..

Und ob's ne gute Chance ist weiß ich nicht.. da Mindestlohn 😁

Hary

Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 10:18:40Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen.

In der Praxis ist es aber sehr unwahrscheinlich dass ein Minijobber verklagt wird, weil er nicht erscheint. Ein Schadensersatz wäre im Extremfall wohl auch sehr überschaubar.

Warum hast du nicht einfach die Tage Urlaub genommen?

Harald53

Warum willst du überhaupt Probearbeiten? Und dann noch 3 Tage lang.
Dafür gibt es doch die Probezeit.  :scratch:
Ich hoffe du arbeitest nicht auch noch umsonst.

Sheherazade

Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 11:23:57ich dachte wenn ich dem Minijob einfach fern bleibe, und was neues Anfang das ich am ende mit einer Vertragsstrafe rechnen muss, das wollte ich vermeiden..

Ist eine solche Vertragsstrafe überhaupt in deinem Arbeitsvertrag (in dem auch dein Anspruch auf Urlaub stehen sollte) festgehalten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: masta29 am 11. September 2023, 08:42:44.. und ich so keinen Aufhebungsvertrag erhalte! Jetzt meine Frage, ich kann Probe arbeiten ja nicht antreten, da sie mir nun den Aufhebungsvertrag verweigern.. bzw sich keiner dafür verantwortlich fühlt, und ich nun zum Minijob muss.. muss ich durch die Absage jetzt mit einer Sperre rechnen? Ps die Stelle habe ich selbst gesucht
Lg
Dann unbezahlt freistellen lassen und den Job mit Probearbeit annehmen. Sollte es keine echte Probearbeit sein, der Job aber gut, annehmen und nach der Probezeit die 3 Tage nachbezahlen lassen (versuchen jedenfalls).

Sheherazade

Es braucht keinen Aufhebungsvertrag, TE hat bereits eine Kündigung zum 20.09. erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Sheherazade am 11. September 2023, 14:36:51Es braucht keinen Aufhebungsvertrag, TE hat bereits eine Kündigung zum 20.09. erhalten.
eben, Freistellung reicht

masta29

Zitat von: Harald53 am 11. September 2023, 12:43:03Warum willst du überhaupt Probearbeiten? Und dann noch 3 Tage lang.
Dafür gibt es doch die Probezeit.  :scratch:
Ich hoffe du arbeitest nicht auch noch umsonst.

Weil die Dame das von der firma so vorgeschlagen hat.. und nein von der Firma bekomme ich das nicht bezahlt.. diese drei Tage sollten mir einen Eindruck verschaffen ob es was für mich ist.. laut der dame von der Firma.. nein die bezahlen mich nicht.. der von Jobcenter meinte, ich sollte es als ein erweitertes Vorstellungsgespräch sehen.. auf gute Chancen  :scratch:

Und das ist das Problem, ich wollte mich Freistellen lassen, die im Büro fühlt sich nicht für mich zuständig.. und der Objektleiter, über dem das alles lief.. reagiert nicht auf meine Nachrichten, und Anrufe werden ignoriert und man wird weggedrückt, deswegen werde ich auch nicht freigestellt