Schwangerschaft im Anerkennungsjahr / Ausziehen möglich ?

Begonnen von vonderlaim, 18. September 2023, 09:54:38

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vonderlaim

Hallo Zusammen,
ich erstelle diesen Beitrag für eine Freundin da ich ihr unter die Arme greifen möchte:

Zu Ihr:
Sie ist 21 Jahre alt und in der 7ten Woche Schwanger und hat am 01.09.23 ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin begonnen. Da der Geburtstermin wahrscheinlich vor der Abschlussprüfung ist wird Sie diese wahrscheinlich kurz vor Ende unterbrechen müssen. Aktuell verdient Sie 1200€ Netto und wohnt bei ihrer Mutter.

Zu meinen Fragen:
- Wie ist die Situation bzgl. Mutterschutzgeld. Wird dieses auch bei einem Berufspraktikum wie das Anerkennungsjahr gezahlt ? und wie hoch wird dieses dann Ausfallen ?

- Erhält Sie ebenfalls die 65% Elterngeld nach der Geburt oder gibt es andere Regelungen innerhalb einer Ausbildung ?

- Ist es möglich auszuziehen und gelten dort irgendwelche Regelungen an die Sie sich halten muss ? wie z.B. Mieten bis zu einer bestimmten Höhe.

- Stehen ihr Leistungen wie eine Erstaustattung zu ? oder ist ihr Nettogehalt dafür zu hoch ?

Der Vater des Kindes ist voll Unterhaltsfähig falls das relevant ist.

Vielen Dank im Voraus.
Ich hoffe wir können ihr da etwas Angst vor dem finanziellen Thema nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas
Ich bins .... der neue

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Ist es möglich auszuziehen und gelten dort irgendwelche Regelungen an die Sie sich halten muss ? wie z.B. Mieten bis zu einer bestimmten Höhe.
-Derzeit ist Sie mit einem Netto von 1200,00 € nicht hilfebedürftig. Zieht Sie mit dem Vater des Kindes zusammen?

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Stehen ihr Leistungen wie eine Erstaustattung zu ? oder ist ihr Nettogehalt dafür zu hoch ?
In erster Linie hat der Kindsvater für den Unterhalt, auch in der Schwangerschaft zu sorgen.
Wenn er also Unterhaltsfähig ist, wie du schreibst, ist er und keine Behörde der erste Ansprechpartner.
 

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

vonderlaim

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:13:45
Zitat- Ist es möglich auszuziehen und gelten dort irgendwelche Regelungen an die Sie sich halten muss ? wie z.B. Mieten bis zu einer bestimmten Höhe.
-Derzeit ist Sie mit einem Netto von 1200,00 € nicht hilfebedürftig. Zieht Sie mit dem Vater des Kindes zusammen?
- Nein Sie wird alleine mit dem Kind in eine Wohnung ziehen da der Platz in dem aktuellem Zimmer zu klein ist.

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:13:45
Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Stehen ihr Leistungen wie eine Erstaustattung zu ? oder ist ihr Nettogehalt dafür zu hoch ?
In erster Linie hat der Kindsvater für den Unterhalt, auch in der Schwangerschaft zu sorgen.
Wenn er also Unterhaltsfähig ist, wie du schreibst, ist er und keine Behörde der erste Ansprechpartner.
 

- er ist ja unterhaltspflichtig und das sind so um die 350€. Wenn ich das richtig verstehe kann er aber nicht für 2 Wohnungen + 2 Leute und 1 Kind sorgen.



Die beiden beantworteten Fragen machen natürlich nur Sinn wenn die ersten beiden (von mir gestellten) mit JA beantwortet werden können. Wenn ihr die Gelder nicht zustehen sieht das mit der Hilfsbedürftigkeit anders aus 

Ich bins .... der neue

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 11:23:03- Nein Sie wird alleine mit dem Kind in eine Wohnung ziehen da der Platz in dem aktuellem Zimmer zu klein ist.
Mit dem Kindsvater zusammen zu ziehen, ist keine Option?
Rein finanziell würde man ja einiges sparen.
 
Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 11:23:03- er ist ja unterhaltspflichtig und das sind so um die 350€. Wenn ich das richtig verstehe kann er aber nicht für 2 Wohnungen + 2 Leute und 1 Kind sorgen.
Zum eigentlichen Unterhalt aus Anlass der Geburt, umfasst die Unterhaltspflicht auch alle Kosten die mit der Schwangerschaft oder Entbindung entstehen.

Wenn deine Tochter, also mit Geburt Ihres Kindes hilfebedürftig wird, sprich, Leistungen beantragen kann, wird auch der UH berechnet, anhand der Angaben die der Kindsvater macht.
Mit dem monatlichen UH aus der Düsseldorfer Tabelle ist es vorerst nicht erledigt.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

september23

mal abgesehen vom Finanziellen: Wenn Sie in der Kita arbeitet, hat sie doch ein Berufsverbot.

vonderlaim

Zitat von: september23 am 18. September 2023, 13:49:07mal abgesehen vom Finanziellen: Wenn Sie in der Kita arbeitet, hat sie doch ein Berufsverbot.
Da Sie in der Jugendbetreunung (12j-18j) arbeitet greift dies hier nicht.

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 11:35:03Mit dem Kindsvater zusammen zu ziehen, ist keine Option?
Sie möchte Gewissheit haben das Sie nicht auf ihn angewiesen ist. Ob Sie doch zusammenziehen kann ich nicht sagen aber es ist wohl erstmal nicht geplant.
Ich bins .... der neue

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 14:13:10e möchte Gewissheit haben das Sie nicht auf ihn angewiesen ist. Ob Sie doch zusammenziehen kann ich nicht sagen aber es ist wohl erstmal nicht geplant.
Wie kann man das verstehen?
Sie bekommt ein Kind von Ihm und wird kein Gehalt mehr bekommen. Natürlich ist Sie auf Ihn angewiesen.
Auch das JC wird stark dahinter her sein, das Unterhalt fließt.
Er ist der erste, an den die werdende Mutter herantreten muss. Und gerade bei Kindesunterhalt verstehen Behörden nur selten Spaß. Zurecht.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

vonderlaim

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38Sie ist 21 Jahre alt und in der 7ten Woche Schwanger und hat am 01.09.23 ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin begonnen. Da der Geburtstermin wahrscheinlich vor der Abschlussprüfung ist wird Sie diese wahrscheinlich kurz vor Ende unterbrechen müssen. Aktuell verdient Sie 1200€ Netto und wohnt bei ihrer Mutter.
erstes wäre Lesenswert > Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach
Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:13:45-Derzeit ist Sie mit einem Netto von 1200,00 € nicht hilfebedürftig.
Naja da spielt der Mietpreis schon auch eine Rolle.
In M bekommst du da eine bessere Garage um es überspitzt auszudrücken.

Bezahlt sie der Mutter Miete oder eine Kostenbeteiligung?

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Erhält Sie ebenfalls die 65% Elterngeld nach der Geburt oder gibt es andere Regelungen innerhalb einer Ausbildung ?
das ist nicht meine Materie daher  :weisnich:

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Stehen ihr Leistungen wie eine Erstaustattung zu ? oder ist ihr Nettogehalt dafür zu hoch ?
Im bewilligten Leistungsbezug ja denn diese ist Bedarfsabhängig und alles was so gebraucht (und anerkannt) wird ist als Beihilfe zu beantragen/bewilligen.
Steht auch im Ratgeber Umzug und den muss sie
ja auch eher studieren als nur lesen.
Denn
Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Ist es möglich auszuziehen und gelten dort irgendwelche Regelungen an die Sie sich halten muss ? wie z.B. Mieten bis zu einer bestimmten Höhe.
Da https://www.harald-thome.de/informationen.html findet sie evtl den Ort und wenn nicht dann muss man im Rathaus/Gemeinde/Jc nachfragen.
und mit 21 kann es je nach SB passieren dass sie erst zur Geburt des Kindes ohne Zusatzprobleme ausziehen darf.
Ab dem Tag der Geburt ist sie dann eine eigene BG aber bis dahin seid ihr eine BG da sie bei dir wohnt.
Zu deutsch wird auch einiges von dir (SORRY von der MUTTER natürlich) an Unterlagen verlangt werden.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: vonderlaim am 18. September 2023, 09:54:38- Wie ist die Situation bzgl. Mutterschutzgeld. Wird dieses auch bei einem Berufspraktikum wie das Anerkennungsjahr gezahlt ? und wie hoch wird dieses dann Ausfallen ?

- Erhält Sie ebenfalls die 65% Elterngeld nach der Geburt oder gibt es andere Regelungen innerhalb einer Ausbildung ?

Das Anerkennungsjahr gehört verpflichtend zur Ausbildung meines Wissens nach. Demnach gelten für Ausbildungsvergütungen in Bezug auf Mutterschutz- und Elterngeld die gleichen Bedingungen wie für ein normales Arbeitsverhältnis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"