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Kindesunterhalt

Begonnen von Hummel, 20. September 2023, 12:35:00

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Hummel

Hallo,
früher beim ALG2, wie meine Kinder noch bei mir wohnten wurde der Unterhalt für die Kinder nur bei den Kindern angerechnet, sie fielen zuzüglich Kindergeld ganz aus der Berechnung raus, bekamen also nichts vom Jobcenter.Wir hatten dann noch das Kinderwohngeld.
Wie ist das nun beim Bürgergeld? Darf der überschießende Unterhalt bei der Kindsmutter vom Regelsatz abgezogen werden? Das wird so bei meiner Tochter und ihren beiden minderjährigen Kindern so berechnet, so daß meiner Tochter selber nur 100€ Bürgergeld ausgezahlt wird.
Stimmt das so? Die 30€ Versicherungspauschale wird auch nicht abgezogen.
Danke schön, liebe Grüße
Hummel
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Quinky

WENN durch Erwerbseinkommen bereits die Versicherungspauschale "verbraucht" ist, wird sie kein zweites mal gewährt.
Es ist richtig, das überschiessendes Kindergeld bei der Mutter angerechnet wird. (diese verbrecherische Regelung gibt es schon seit 2005).
WENN allerdings der Unterhalt plus Kinderwohngeld den Bedarf der Töchter bereits deckt, darf maximal das KIndergeld übertragen werden, weiterer Überschuss allerdings nicht.

Hummel

Danke schön. Meine Tochter hat momentan kein Erwerbseinkommen, sie bekommt Erziehungsgeld. Ihre beiden Kinder sind fast 7 Jahre und 7 Monate.Beide Kinder bekommen Unterhalt vom Vater und Kindergeld. Dazu dann noch das Wohngeld.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Zitat von: Hummel am 20. September 2023, 13:43:51sie bekommt Erziehungsgeld

Worauf sie bestimmt die 30€ Versicherungspauschale bekommt. Der Begriff Erwerbseinkommen ist hier falsch angewendet worden, es sollte Einkommen heißen.

Im Bescheid mal nachgucken, mehr als überschüssiges Kindergeld darf (immer noch) nicht auf die Mutter übertragen werden.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hummel

Vielen Dank, mit den 30€ hat meine Tochter das Jobcenter bereits angeschrieben, mich wunderte nur, das sie laut Jobcenter auch den überschüssigen Betrag vom Unterhalt, was der Vater für die Kinder zahlt, bei ihr vom Bürgergeld in Abzug gebracht wird und sie dadurch nur 100€ Bürgergeld erhält.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Quinky

Ist das tatsächlich überschiessender Unterhalt oder überschiessendes Kindergeld?
Bei der Einzelberechnung eines Kindes muss die Berechnung so aussehen:
Regelsatz plus Mietanteil = Bedarf jedes KIndes

Unterhalt plus Wohngeld - Bedarf = ein Überschuss = der darf nicht angerechnet werden (Kindergeld komplett-Anrechnung!)

Unterhalt plus Wohngeld plus Kindergeld - Bedarf = Überschussbetrag von Kindergeld, dieses darf angerechnet werden.

Das Kindergeld wird als letztes der Einkommens-Reihenfolge in der Berechnung genommen, dadurch kann sich ein Überschuss ergeben, der dann als überschüssiges Kindergeld bezeichnet wird.
NUR wenn OHNE Kindergeld ein Überschuss entsteht, darf dieser Betrag nicht angerechnet werden.

Ernie