Jobcenter verweigerte Bürgergeld für Wohnungslosen – BSG sieht keine Rechtsgrund

Begonnen von selbiger, 21. September 2023, 11:00:54

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selbiger

Wohnungslose Menschen benötigen weder eine Postanschrift, noch müssen sie telefonisch erreichbar sein, um Bürgergeld zu beziehen. Das geht aus rechtlichen Hinweisen des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, die die Kasseler Richter zu einem am Mittwoch, 20. September 2023, geschlossenen gerichtlichen Vergleich gegeben haben (Az.: B 4 AS 12/22 R).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-verweigerte-buergergeld-fuer-wohnungslosen-bsg-sieht-keine-rechtsgrundlage
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.