Volle EM-Rente und selbstständigkeit

Begonnen von hotwert, 21. September 2023, 18:38:09

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hotwert

Hallo,

Soeben habe ich meinen Rentenbescheid bekommen: Bis 31.12.2026 gibts weiterhin EM-Rente.

Allerdings macht ich mir trotzdem Sorgen, ich habe seit diesem Jahr eine Selbstständigkeit angemeldet. Ich helfe meiner Mutter im Büro (ihr Büro ist im selben Haus wie meine Wohnung), sie ist Berufsbetreuerin. Die Arbeit ist Briefe öffnen, Dokumente Scannen, ihr Programm mit Daten füttern, und einfache Briefe mit Standardtextbausteinen (z.B. Betreuerbekanntgabe, immer selber Text, nur andere Adresse) erstellen.
Auserdem schreibe ich auch gerne gesalzene Briefe an das JC für ihre Klienten, ihr könnt euch garnicht vorstellen was man da so alles erlebt was das JC sich erlaubt....

Ich mach das täglich 2-3 Stunden vormittags, im ganzen Jahr ist der Verdienst aber bei ca 10.000€. (Sie braucht ja auch was für die Steuer). Das Geld bekomm ich auch tatsächlich und geb es bei meiner Steuer an.

Soweit ich weis bekommt die Rentenkasse ja auch meine Angaben die ich beim Finanzamt mache. Muss ich nun befürchten das jemand nachfragt ob ich doch mehr als 3 Stunden täglich arbeite? Können die Rechnungen oder sonstige Nachweise verlangen? Wäre es klug die Selbstständigkeit zu beenden?

Sheherazade

€10.000 im Jahr sind ca. 833€ im Monat. Bei 3 Stunden täglich macht das 12,91€ Stundenlohn, brutto.

Ich nehme an, du schreibst deiner Mutter monatlich Rechnungen für deine Tätigkeit, wäre zumindest sinnvoll. Dann schreibst du eben genau 2,5 Stunden je Arbeitstag mal € 13/Stunde auf und du brauchst keine Kontrollen befürchten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hotwert

Ja, natürlich kann ich monatlich Rechnungen schreiben. Aber ich geh davon aus dass die garkeine Rechnungen einsehen dürfen (Datenschutz).

Grundsätzlich sind ja sehr diesem Jahr 17.823,75 Euro Hinzuverdienst anrechnungsfrei.

Angst hab ich nur das man eventuell mir unterstellt das ich über mein Leistungsvermögen arbeite. Sollte ich daher direkt für Nachweise sorgen, oder ist das unnötig?
Es ist ja erst seit diesem Jahr das man überhaupt soviel dazuverdienen darf.

Zählen Mieteinnahmen eigentlich auch zum Hinzuverdienst?

Sheherazade

Zitat von: hotwert am 21. September 2023, 21:33:39Ja, natürlich kann ich monatlich Rechnungen schreiben. Aber ich geh davon aus dass die garkeine Rechnungen einsehen dürfen (Datenschutz).

Was nicht bedeutet, dass du diese Rechnungen nicht als Nachweis für die Einhaltung deiner Stundenbegrenzung vorlegen darfst. Und du solltest dich jetzt entscheiden, willst du dich am oberen Rand der Zuverdienstgrenze orientieren oder an der zulässigen Arbeitszeit von max. 3 Stunden am Tag.

MIeteinnahmen sind kein Erwerbseinkommen, nur Einkommen aus steuerrechtlicher Sicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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