Kann der Reha-Arzt die Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen?

Begonnen von selbiger, 24. September 2023, 08:33:12

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selbiger

Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es viele Fragen und auch Missverständnisse. Eine der häufigsten Unsicherheiten ist die Befürchtung, dass ein von der Deutschen Rentenversicherung beauftragter Reha-Arzt die bereits bewilligte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wieder entziehen könnte. Wir sind dieser Frage nachgegangen und möchten für Klarheit sorgen.

https://www.gegen-hartz.de/news/em-rente-kann-der-reha-arzt-die-erwerbsminderungsrente-wieder-wegnehmen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Kann der Reha-Arzt die Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen?
Einfach ausgedrückt: Ja, kann er - nicht direkt, aber durch seine Beurteilung des Leistungsvermögens des Patienten nach der Reha.
Im Anschluss an die Reha wird durch einen Reha-Arzt das Leistungsvermögen des Patienten neu beurteilt.
Da alle Reha-Einrichtungen am Geldtropf der Rentenversicherung hängen, wird diese Beurteilung zwangsläufig nicht unvoreingenommen erfolgen.
War der Patient zur voll erwerbsgemindert, kann diese Neubeurteilung dazu führen, dass nur noch eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt, was natürlich zu einer entspechend geringeren Erwerbsminderungsrente führt.
Insbesondere bei nur teilweiser Erwerbsminderung kann diese ganz entfallen und damit auch die Erwerbsminderungsrente.

In einem besonders krassen mir bekannten Fall wurden zwei Gutachter von der Rentenversicherung beauftragt.
Während der Gutachter einer Reha-Einrichtung zu dem Ergebnis kam, dass keine, auch keine teilweise Erwerbsminderung vorliegt, kam der zweite und unabhängige Gutachter zu dem Ergebnis, das eine volle Erwerbsminderung vorliegt und Besserung nicht zu erwarten ist.
Hätte es nur das Gutachten des Reha-Arztes gegeben, wäre der Patienten arm dran gewesen. Aufgrund der krassen Gegensätzlichkeit konnte die Rentenversicherung hier jedoch gezwungen werden, das Gutachten des Reha-Arztes zu verwerfen.
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