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Gilt 520€ Freibetrag auch bei Ausbildungsgeld für Bürgergeld bei Erstausbildung?

Begonnen von genieser1, 26. September 2023, 14:17:45

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genieser1

Guten Tag,

folgender Fall ist ein getreten:

Tochter 18 Jahre macht vom Arbeitsamt eine nach
 
"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 1f 2 ff Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB lll) i. V. m. § 49 und §§ 64 ff Sozialgesetsbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)"

geförderte Ausbildung als Hauswirtschaftshelferin.

Sie war vorher Teil der Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft beim Bürgergeld.

Jetzt erhält sie Ausbildungsgeld (ABG) in Höhe von 496,00 €.

Des weiteren wird ihr ein Teil des Kindergeldes an gerechnet.
 
Somit fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft laut Jobcenter raus.

Ich vertehe das jetzt nicht so ganz da doch eigentlich folgendes zu beachten währe oder?:

Hat sie nicht durch den Freibetrag der seit 01.07.2023 gilt 520€ von ihrem Lohn frei der ihr nicht als Einkommen an gerechnet werden darf?

Sie wohnt zwar noch im elterlichen Haushalt (Bürgergeldempfänger (Vater)
sowie volle EM Rente (Mutter) was aber eigentlich keine Rolle spielt so wie ich das verstehe da sie durch ihre Behinderung ( deshalb ja auch die geförderte Ausbildung ) das noch darf.
Auserdem zahlt sie anteilig Zahlungen zu der Miete ( 108 € in etwa kalt )

Hat sie daher evtl trotzdem noch Anrecht auf ergänzendes Bürgergeld?

Und zählt der Freibetrag von 520 € auf Asubildungsgeld nicht?

Sondern nur wenn man Ausbildungsgehalt erhält?
 
So hat das Jobncenter berechnet. ( nur 100 € Freibetrag ab gezogen vom Lohn. )

Währe für eine Info ob das so okay ist und was sie evtl für Möglichkeiten noch hat?
( Antrag auf ergänzendes Bürgergeld zb.)

Und ob das so von der Berechnung her richtig ist.


Und stehen ihr das Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro auch noch zu von der Agentur für Arbeit?
Da sie ja eine annerkannte mit Berufsabschluss endende 3 jährige Ausbild macht.


Danke für Info´s im Voraus schon mal.

Sheherazade

Zitat von: genieser1 am 26. September 2023, 14:17:45Und zählt der Freibetrag von 520 € auf Asubildungsgeld nicht?

Sondern nur wenn man Ausbildungsgehalt erhält?

Ich vermute mal, dass das von der Agentur gezahlte Ausbildungsgeld (Fördergeld) kein Ausbildungsentgelt wie von einem Ausbildungsbetrieb ist, sondern dem sonstigen Einkommen gleichgestellt ist.
Sie kann also mit dem Ausbildungsgeld und einem Teil ihres Kindergeldes ihren Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) decken und hat demnach keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld.

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