Umgangskosten (Flug)

Begonnen von TG, 01. Oktober 2023, 12:38:52

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TG

Zitat von: september23 am 02. Oktober 2023, 09:02:05Der o.a. § bezieht sich auf Umgangskosten bei Trennung.

Das ist ja zutreffend.

Zitat von: september23 am 02. Oktober 2023, 09:02:05
Zitat von: TG am 02. Oktober 2023, 06:06:12Sie wurde bisher nicht abgelehnt sondern nicht abschließend bearbeitet.
Zitat von: TG am 02. Oktober 2023, 07:10:47
Zitat von: september23 am 01. Oktober 2023, 19:40:19Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II können beantragt werden

Das ist gut zu wissen. Dann taucht die nächste Frage auf. Wie weist man die Kosten nach?

ich würde auf die Höhe der Kosten von Flugtickets tippen, die sich auch vor dem Kauf recherchieren lassen.
Der o.a. § bezieht sich auf Umgangskosten bei Trennung.

Ob das im Falle einer in 7 Jahren noch nicht abschließend bearbeitenden Familienzusammenführung anwendbar sind,  :weisnich: Wieso konnte das denn nicht abschließend bearbeitet werden? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

Das wüßten die Beteiligten auch gerne. Zuerst wurde der Fam. Zuzug für subs. Schutzberechtigte 2 J. ausgesetzt, dann gab es keine Termine bei der Botschaft, dann Corona überall geschlossen, nach Öffnung dann Krieg und Botschaften wieder geschlossen.
Ich kenne vergleichbare Fälle, da fand die Fam. Zusammenführung erst nach 13 Jahren statt.


september23

Zitat von: TG am 02. Oktober 2023, 09:26:18
Zitat von: september23 am 02. Oktober 2023, 09:02:05Der o.a. § bezieht sich auf Umgangskosten bei Trennung.
Das ist ja zutreffend.
Mit Trennung war Scheidung gemeint, wenn das Kind den Umgang mit dem Elternteil (wenigstens 1x Jahr) erhalten soll, bei dem es nicht lebt.

TG


Bundspecht

Zitat von: carina am 01. Oktober 2023, 15:03:02Muß sie mit ihren Kindern zwingend in Deutschland leben?

Zwingend bestimmt nicht, aber den echten GRUND , kann man sich denken !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !