Ausbildung aufgenommen - Einkommen bei Mutter angerechnet?

Begonnen von Sternchen123, 04. Oktober 2023, 14:14:42

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Sternchen123

Liebe Alle,
folgende Frage:
Sohn S lebt volljährig mit Mutter M in einer BG. Er nimmt eine Ausbildung auf und nun wird natürlich der Lohn anteilig angerechnet. Aber doch eigentlich nur auf seinen Bedarf und Mietanteil richtig?
Es ist nicht richtig, dass M jetzt auch 120€ weniger auf ihrem Anteil hat?
Gibt es einen Paragraphen dazu, dass S nicht finanziell für M aufkommen muss, kann, darf...?
Besten Dank!

TripleH

Zitat von: Sternchen123 am 04. Oktober 2023, 14:14:42Es ist nicht richtig, dass M jetzt auch 120€ weniger auf ihrem Anteil hat?

Kann richtig sein, da das Kindergeld ganz oder teilweise bei der kindergeldberechtigten Person angerechnet wird, wenn das Kind aufgrund eigenen Einkommen oder Vermögen nicht mehr hilfebedürftig ist. Nennt sich "Kindergeldüberhang". Die 120 Euro sollten dann auch unter der Rubrik "Kindergeld" stehen.

Sternchen123

Das ist es schon Mal nicht, denn das Kindergeld wird bei S mit aufgeführt als Einkommen, wie bisher auch.
Der errechnete Bedarf des S ist bisher 707€, mit Halbwaisenrente (noch nicht bewilligt), Kindergeld und Lohn deckt er seinen Bedarf ohnehin vollständig alleine. Kann er sich nicht auch einfach "abmelden"?

Quinky

Hier ist die Frage eine ganz andere, ob angerechnet werden darf, denn ab 1.7.23 gilt für Azubis eine völlig andere Freibetragsrechnung! (520€ Grundfreibetrag statt 100€ Grundfreibetrag)
Beispiel:
1.000€ brutto, ca. 800€ netto
Freibetragsrechnung:
520€ Grundfreibetrag plus 30% von 480€ (1.000-520) = 144€
Gesamtfreibetrag 520 plus 144 = 664€
800€ Nettoeinkommen minus 664€ Gesamtfreibetrag = 136€
Ergebnis
250€ Kindergeld(KG) plus 136€ Einkommen(EK) aus Verdienst plus Waisenrente(WR) = Betrag X
Bedarf des Azubis 707€
1.)
Wenn jetzt KiGe plus EK plus WR größer ist als 707€, muss der Überschuss auf die Mutter angerechnet werden
2.)
Wenn jetzt KiGe plus EK plus WR kleiner ist als 707€, muss die Differenz ZUSÄTZLICH als Bürgergeldaufstockung gezahlt werden.

Nur bei Bekanntgabe der tatsächlichen Beträge, kann eine abschließende Aussage getätigt werden.

Ernie

Sternchen123

Hallo Ernie,
S bekommt 880€ brutto, das Jobcenter hat ausgerechnet, dass es mutmaßlich 703€ netto sind. Den genauen Netto Betrag kann ich noch nicht sagen, da er noch keinen vollen Monat gearbeitet hat.
Kindergeld ist klar 250€, HWR noch nicht bekannt, spielt für die aktuelle Berechnung aber auch noch keine Rolle.
Als Freibetrag sind in der Berechnung nur 292€ angegeben, wenngleich deine aufgeführte Erklärung auch im Kleingedruckten des Bescheides steht.

hko

bei 880€ brutto 
sind ca. 176 € Sozialabgaben (dieses JC ist doch nicht etwa Lahn-Dill, die wissen nämlich auch nicht, wie hoch die Sozialabgaben sind),
bleiben 704 € netto.
Freibetrag 520 €+ 0,3 (880 € - 520 €) = 628 €
es dürfen also nur 704 @ - 628 € = 76 € angerechnet werden.

Gruß hko

Quinky

Sternchen, dann ist der Bescheid völlig falsch
Selbst bei dem FALSCHEN Freibetrag von 292€ kann nichts auf die Mutter übertragen werden.
Hier wäre es von Vorteil, einen anonymisierten Bescheid in Kopie zu veröffentlichen, um zu sehen, was hier das Jobcenter falsch gemacht hat.
Siehe die Berechnung von "hko", der eine korekte Anrechnung des Freibetrages vorgenommen hat.

Ernie

Sternchen123

Ohje nein nicht Lahn Dill, Berlin Tempelhof ... ich prüfe ja schon immer die Bescheide meiner Familie und einige falsche Dinge konnte ich in der Vergangenheit auch selbst korrigieren lassen, aber hier bekomme ich keinen Überblick mehr..
Ich hab Mal den bis zuletzt gültigen und den ganz neuen Bescheid anonymisiert.
Ich verstehe ja schon Mal nicht warum er plötzlich nur bis April statt bis Juli gilt...

TripleH

Das Kind ist hilfebedürftig geblieben. Allerdings ändert sich durch das Einkommen des Kindes die Verteilung der Witwenrente der Mutter. Diese wird nach der sogenannten "Bedarfsanteilsmethode" auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis der Bedürftigkeit verteilt. Das Kind war bisher ohne den Azubilohn wesentlich höher bedürftig, so dass ein höherer Teil der Witwenrente bei dem Kind angerechnet wurde, mit der Folge, dass die Mutter mehr Bürgergeld erhalten hat. Jetzt wird wieder mehr Witwenrente bei der Mutter selbst angerechnet, so dass ihr Bürgergeld weniger ist. Der Freibetrag für das Kind ist jedoch tatsächlich falsch, da allein schon der Grundfreibetrag 520 Euro betragen müsste.

Quinky

Sternchen:
Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.9.
Begründung:
Falscher Freibetrag beim Einkommen des Azubis, da ab 1.7.23 der Grundfreibetrag für Azubis unter 25 Jahren geändert worden ist.

Anmerkung:
Die komplizierte Anrechnung, wie es "TripleH" schreibt, ist vollkommen richtig. Beim neuen Bescheid wird diese Verteilung nach der "Bedarfsanteilsmethode" natürlich ebenfalls durchgeführt. Allerdings im Endergebnis, Summe beide Ansprüche, ergibt das den gleichen Betrag, als ob diese "Bedarfsanteilsmethode" nicht angewandt würde.

Ernie

Sternchen123

Okay, bei den Zahlen hatte ich gar keine Veränderung gesehen, aber irgendwann sieht man da auch nicht mehr durch.
Danke, ich werde entsprechend Widerspruch schreiben und berichten.

Sheherazade

Zitat von: Sternchen123 am 06. Oktober 2023, 05:31:14Ich verstehe ja schon Mal nicht warum er plötzlich nur bis April statt bis Juli gilt...

Der Bescheid ist vorläufig und geht vom 01.11.23-30.04.24, also ein halbes Jahr wie üblich bei vorläufigen Bescheiden. Der "alte" Bescheid war nicht vorläufig und lief vom 01.08.23 - 31.07.2024.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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