Leistungen einbehalten wegen Ortsabwesenheit trotz Genehmigung

Begonnen von Kyria, 05. Oktober 2023, 16:30:06

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Kyria

Hallo an Euch,

ich hatte am 21. 09.2023 Ortsabwesenheit beantragt vom 28.09. bis zu, 05. 10. Daraufhin bekam ich die Genehmigung, aber in dieser Mail wurde mir mitgeteilt, dass ich mich persönlich zurückmelden muss, weil angeblich keine Festnetznummer vorhanden wäre, was nicht stimmt. Ich nutze sie nur ausschließlich gewerblich. Ich wäre den ganzen Vormittag unterwegs, um mich persönlich zurück zu melden, was ich nicht einsehe.

Viel wichtiger ist aber, dass sie mir meine Leistungen für die Dauer meiner Ortsabwesenheit eingestellt haben. Heute bei meiner Rückmeldung meinte die Dame nur, dann könnte es ja mit der Auszahlung nächster Woche ausgezahlt werden. Das ist meines Wissens rechtswidrig

Ich habe Wiederspruch eingelegt und bin gespannt, ob darauf reagiert wird. Dies ist mir nun schon zum zweiten Mal passiert. Letztes Mal war es Anfang Januar. Das wird wohl da so gehandhabt oder nur bei mir, weil ich etwas unbequem bin und schon einmal Wiederspruch eingelegt hatte, dem nicht entsprochen wurde und ich vors Sozialgericht zog. Ich bin bereit, dies wieder zu tun.

Meine Frage ist, ist es sinnvoll dagegen anzugehen, denn diese Dame macht mir das Leben mehr und mehr zur Hölle?

Am Besten stelle ich den Text mal hier rein:


>>Anfang des Textes<<  Sie beantragten am 21.09.2023 eine Ortabwesenheit.

 

Ihnen wird eine Ortsabwesenheit vom 28.09.2023 bis zum 04.10.2023 genehmigt (7 Tage).

Bitte beachten Sie, dass ggf. eine weitere Ortsabwesenheit für das Jahr 2023 nicht mehr genehmigt werden kann, da jährlich nur 21 Tage zur Verfügung stehen.

 

Spätestens am 05.10.2023 bis 12:15 Uhr müssen Sie sich persönlich an der Infothek (Zimmer-Nr.: 023) wieder melden, dass Sie zurückgekehrt sind.

Dies, da eine Festnetznummer von Ihnen nicht bekannt ist und eine Rückmeldung per E-Mail nicht ausreicht!

Sollten Sie bis zum genannten Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß melden, sind die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung nicht mehr gegeben, sodass ggf. die Leistungen gemäß § 7 Absatz 4a SGB II zurückgefordert werden müssten. Die Leistungen für 10/23 werden erst mal einbehalten, bis Sie zurückgekehrt sind.

 

Bitte beachten Sie:

§ 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) enthält die Regelung, dass Sie verpflichtet sind, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Auch besteht danach die Verpflichtung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen.

Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, rufen Sie an oder teilen es auf eine andere Weise mit.

Wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, können Ihnen die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 Abs. 1 SGB I).

 

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich anzurufen.

>>Ende<<


Liebe Grüße an Euch und vorab schon mal Danke für die Antworten

Kyria

september23

Zitat von: Kyria am 05. Oktober 2023, 16:30:06...dass ich mich persönlich zurückmelden muss, weil angeblich keine Festnetznummer vorhanden wäre, was nicht stimmt. Ich nutze sie nur ausschließlich gewerblich.
was bedeutet das für Deine Erreichbarkeit?

Zitat von: Kyria am 05. Oktober 2023, 16:30:06Heute bei meiner Rückmeldung meinte die Dame nur, dann könnte es ja mit der Auszahlung nächster Woche ausgezahlt werden.

Ich habe Wiederspruch eingelegt und bin gespannt, ob darauf reagiert wird.
Das Problem daran: Bis darüber entschieden wird, hast Du die verspätete Zahlung erhalten. Wogegen würdest Du vorgehen wollen?

Kyria

Ich bin immer erreichbar. Das ist nicht das Thema.

Es ist klar, dass das Geld vorher da ist, aber das hat System und das geht mir gegen den Strich. Sie hat ständig solche Aktionen drauf. Es ist schon das zweite Mal wegen Ortsabwesenheit. Laut Rechtsprechung ist das rechtswidrig.

Ich bin selbständig und sie schickt mir die EKS ständig zurück, weil angeblich etwas nicht stimmt, obwohl sie alles anhand der Kontoauszüge kontrollieren kann. Immer verspäten sich dadurch die Zahlungen. Da ist noch sehr viel mehr. Das würde hier aber den Rahmen sprengen. Ich bin die Schikanen leid von ihr. Das geht seit fast drei Jahren in einer Tour.

Ich werde wohl meinen Rechtsanwalt bemühen müssen.