Energiepreispauschale in EKS angeben ?

Begonnen von angi, 10. Oktober 2023, 17:54:03

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angi

Habe im Oktober die EPP erhalten.
Angerechnet wird sie nicht, soweit ist es klar.
Brauche ich die dann nicht in der EKS angeben als Einnahme ? Oder doch ?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

angi


Limoflasche

Es ist kein anrechenbares Einkommen.
Wie und ob das in die EKS einzutragen ist, weiß ich aktuell noch nicht. Ich hab die Pauschale bislang noch nicht erhalten, mein Steuerberater braucht immer etwas länger.
Im Zweifel darauf im Begleitschreiben hinweisen, dass die in den Kontoauszügen aufgeführte Zahlung in Höhe von 300 Euro die Energiepreispauschale ist und aus dem Grund auch nicht in den Betriebseinnahmen aufgeführt/eingerechnet ist.

ZitatDie Regelung in § 122 EStG hat zur Folge, dass die Energiepreispauschale beispielsweise bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, für deren Anspruch auf Leistungen unter anderem Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II Voraussetzung ist, nicht auf das Einkommen angerechnet wird.

angi


Rotti

Zitat von: Limoflasche am 11. Oktober 2023, 17:00:40Es ist kein anrechenbares Einkommen.
Wie und ob das in die EKS einzutragen ist, weiß ich aktuell noch nicht. Ich hab die Pauschale bislang noch nicht erhalten, mein Steuerberater braucht immer etwas länger.
ich hatte das bei meiner letzten Steuerausgleich bei Elster extra angegeben weil da keine Spalte gibt wo man es einträgt im Bescheid steht das aber explizit noch auf der Rückseite, das es nicht angerechnet werden darf.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.