Bescheid vom 16.01.2023 kam am 14.10.2023

Begonnen von Andreas 68, 15. Oktober 2023, 17:42:56

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Andreas 68

Hallo und danke für die Aufnahme.
Ich hoffe das ich hier den post richtig eingestellt habe.
Ich hab ein gewaltiges Problem mit meinem neuen Sachbearbeiter.
Anträge werden nur zäh bearbeitet. Weiterbewilligung dauert 8 Wochen bis zur Bearbeitung. Fristgerecht abgegeben und trotzdem erst 3 Wochen später den Bescheid bzw Zahlung erhalten. X mal bei ihm angerufen, geht nicht Ran. Auf Emails wird nicht reagiert. Zum JC gefahren um da was zu erreichen. "Ja der Herr ist im Haus" Hat der Herr versucht ihn zu erreichen. Keine Chance. Miete, Versicherung, Strom, Gas alles zurückgegangen. Daraufhin hab ich beim Teamleiter angerufen.
Letztes Jahr (Juni 2022) habe ich bei meiner damaligen Sachbearbeiterin die Erstattung der Heizkostennachzahlung beantragt. Wurde auch erstattet. Dieser Bescheid wurde dann am 22.06 und 24.06 aufgehoben. Jetzt kam am Donnerstag 12.10 wieder ein Aufhebungsbescheid. Danach wurden mir im Juni 2022 664,- zu wenig gezahlt. Hab dann mal verglichen, danach wurden für uns (3 Erwachsen Tochter, Frau, ich und ein Kind) damals zu wenig angerechnet. "Die Nachzahlung wird ihnen auf das Konto überwiesen"
Dann habe ich aufs Datum geguckt, 16.01.2023. Aber jetzt erst angekommen? Natürlich sind diese 646 im Januar nicht aufs Konto gegangen.
Wie soll ich da wiederspruch einlegen?🤦�♂️
Ich bin mir ziemlich sicher das er mich auf dem Kieker hat.
Waren noch etliche andere Sachen die er sich geleistet hat.
Soll ich da jetzt nochmal beim Teamleiter vorsprechen?
Kann man einen Sachbearbeiter ablehnen? Ich danke euch schonmal

Fettnäpfchen

Andreas 68

Hoffentlich hast du den Briefumschlag aufgehoben?!
Das wäre für einen Widerspruch sinnvoll um die Zustellung nachweisen zu können.

Zitat von: Andreas 68 am 15. Oktober 2023, 17:42:56Wie soll ich da wiederspruch einlegen?🤦�♂️
Lege mit genau der Beschreibung dass die Post erst jetzt angekommen ist Widerspruch ein,
Hauptgrund sollte eigentlich sein dass du den Erstattungsbetrag nicht erhalten hast und aufgrund der extrem verspäteten Zustellung erst jetzt von der Sachlage Kenntnis hast.
Zusätzlich würde ich auf jeden Fall erwähnen dass wenn ein Widerspruch nicht anerkannt wird das JC verpflichtet ist deinen Widerspruch als solches dann eben als entsprechenden Antrag zu sehen hat und das es dafür gesetzliche Regelungen gibt.
Sinngemäß ein JC SB muss/sollte erkennen was du willst und es dann entsprechend so bearbeiten.

Soweit mein Hintergrundwissen § selber weiß ich nicht.
Gefunden habe ich (bei der Suchanfrage >Gesetzliche Pflicht einen Widerspruch als Überprüfungsantrag einzustufen<)ähnliches:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-84-frist-und-form-des-widerspruchs-22-folgen-der-fristversaeumnis_idesk_PI434_HI2965836.html
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbx-44-ruecknahme-eines-rechtswidrigen-nicht-223-ueberpruefungs-und-ruecknahmepflicht_idesk_PI42323_HI2769831.html

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andreas 68

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2023, 12:57:42Andreas 68

Hoffentlich hast du den Briefumschlag aufgehoben?!
Das wäre für einen Widerspruch sinnvoll um die Zustellung nachweisen zu können.

Zitat von: Andreas 68 am 15. Oktober 2023, 17:42:56Wie soll ich da wiederspruch einlegen?🤦�♂️
Lege mit genau der Beschreibung dass die Post erst jetzt angekommen ist Widerspruch ein,
Hauptgrund sollte eigentlich sein dass du den Erstattungsbetrag nicht erhalten hast und aufgrund der extrem verspäteten Zustellung erst jetzt von der Sachlage Kenntnis hast.
Zusätzlich würde ich auf jeden Fall erwähnen dass wenn ein Widerspruch nicht anerkannt wird das JC verpflichtet ist deinen Widerspruch als solches dann eben als entsprechenden Antrag zu sehen hat und das es dafür gesetzliche Regelungen gibt.
Sinngemäß ein JC SB muss/sollte erkennen was du willst und es dann entsprechend so bearbeiten.

Soweit mein Hintergrundwissen § selber weiß ich nicht.
Gefunden habe ich (bei der Suchanfrage >Gesetzliche Pflicht einen Widerspruch als Überprüfungsantrag einzustufen<)ähnliches:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-84-frist-und-form-des-widerspruchs-22-folgen-der-fristversaeumnis_idesk_PI434_HI2965836.html
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbx-44-ruecknahme-eines-rechtswidrigen-nicht-223-ueberpruefungs-und-ruecknahmepflicht_idesk_PI42323_HI2769831.html

MfG FN

Vielen Dank für deine Antwort. Sorry, das ich jetzt erst antworte. Hab keine Benachrichtigung erhalten. Muss mich hier erstmal zurechtfinden. Werde es genau so machen.
Ich war dann gestern bei Jobcenter.
Der Hammer ist dann noch, der Sachbearbeiter hat erst im Februar 2022 angefangen, wie kann er dann am 16.01.2022 einen Änderungsbescheid schreiben? Das hat mir die Dame aus dem Eingangsbereich "gesteckt" und auch das wohl schon einige Beschwerden über den laufen. Sie hat den Sachbearbeiter angerufen, der hat überhaupt nicht kapiert was ich von ihm wollte. Ich hab es ihm erklärt wie einem 6 Jährigen. Später kam dann "ich bin heute im Home-Office. Ich kläre das mit meiner Chefin und rufe sie dann zurück. Sollte ich mich nicht melden, dann rufen sie mich an oder schicken mir eine Mail"
Ich hab schon 50x bei dem angerufen, 20 Mails geschickt. Ein! wurde beantwortet.
Der ist erst eineinhalb Jahre da aber regt mich sowas von auf. Der baut nur Mist.
Ist mir egal, zur Not gehe ich wieder zum Sozialgericht. Hab schonmal gegen die geklagt und gewonnen. Eigentlich müsste da ne rote Lampe angehen wenn ich da anrufen. Achso, ja Briefumschlag hab ich. Allerdings per Einwurf aber die Dame am Empfang meinte das man Anhand des Strichcode erkennen kann wann der tatsächlich rausgegangen ist.
Achso, Ausrede von dem wegen der Verspätung war dann "Systemumstellung, sind nicht alle rausgegangen"
Ich meinte dann "ja schön. Das Geld aber dann auch nicht"🤦�♂️

Fettnäpfchen

Andreas 68

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 13:34:17Ich war dann gestern bei Jobcenter.
Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 13:34:17Ich kläre das mit meiner Chefin und rufe sie dann zurück. Sollte ich mich nicht melden, dann rufen sie mich an oder schicken mir eine Mail"
Ich hab schon 50x bei dem angerufen, 20 Mails geschickt. Ein! wurde beantwortet.
Der ist erst eineinhalb Jahre da aber regt mich sowas von auf. Der baut nur Mist.
also hast du nichts schriftliches und daher solltest du sofort den Widerspruch fertig machen und auf den Weg bringen, aber nachweislich also entweder per Fax oder bei der Empfangsdame mit Eingangsstempel auf die Kopie (die in deinen Ordner gehört) oder  mit Zeuge in den Hausbriefkasten:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Ich bin mir nach der Schilderung zu 90% sicher das der SB nichts unternimmt, außer nachteiliges für dich.

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 13:34:17Hab keine Benachrichtigung erhalten. Muss mich hier erstmal zurechtfinden.
unter deinem Nickname also anklicken das mit der E-Mail aktivieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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TripleH

Kann man diesen Bescheid vom 16.1.23 mal sehen?

Andreas 68

@Fettnäpfchen
Ja das mit dem Sozialgericht war jetzt vielleicht etwas zu schnell geschossen. Aber ich habe bisher mit dem Sozialgericht keine schlechten Erfahrungen gemacht, im Gegenteil.
Ich habe mal 4 Jahre gegen das Jobcenter geklagt. War sogar ein Präzedenzfall 😉
Also ich werde den Widerspruch definitiv fertig machen. Fahre dann dahin und gebe ihn persönlich mit Stempel und Name ab. Ich denk mal das ist von dem Mitarbeiter eine Retourkutsche.
Bei JC liegt ein Gutachten vor. Ich habe mich 35 Jahre kaputt malocht. Rücken kaputt. Knie kaputt. Kopf kaputt (Bipolar). Hab Arthritis und diverse Autoimmunerkrankung.
Vor 2 Monaten schickt der mir ein Schreiben das die Miete zu teuer bzw Wohnung zu groß ist. Mit Frist von 4 Monaten. Einspruch eingelegt, per Einschreiben. Auch angegeben das ich ja eine psychische Erkrankung habe und das Gutachten ja beim JC vorliegt. Glaub mal nicht das der reagiert. Untätigkeitsklage kann ich erst nach 6 Monaten einreichen. Ich bin echt am überlegen ob ich mal um ein persönliches Gespräch bei der Teamleiterin bitte.

Jimmy Neutron

Weil du eine Klage gewonnen hast, gehen da keine roten Lampen an.

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Vor 2 Monaten schickt der mir ein Schreiben das die Miete zu teuer bzw Wohnung zu groß ist. Mit Frist von 4 Monaten. Einspruch eingelegt, per Einschreiben. Auch angegeben das ich ja eine psychische Erkrankung habe und das Gutachten ja beim JC vorliegt. Glaub mal nicht das der reagiert. Untätigkeitsklage kann ich erst nach 6 Monaten einreichen
Kannst du dir sparen. Die Frist von 4 Monaten ist zwar nicht korrekt. Es müssten 6 Monate sein. Ein Einspruch/Widerspruch ist hier aber nicht statthaft, da es sich nur um eine Information im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens handelt. Wird also als unzulässig verworfen. Dies gilt auch für die Untätigkeitsklage.

Andreas 68

Natürlich gehen da keine roten Lampen an. 😉
Nene das war nicht nur ein Informationsschreiben sondern schon die Ankündigung das ab dem 31.12.2023 nur noch die "angemessene Miete" gezahlt wird.

Sheherazade

Zitat von: Andreas 68 am 18. Oktober 2023, 07:46:56die Ankündigung das ab dem 31.12.2023 nur noch die "angemessene Miete" gezahlt wird.

Das IST eine Information.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Vor 2 Monaten schickt der mir ein Schreiben das die Miete zu teuer bzw Wohnung zu groß ist. Mit Frist von 4 Monaten. Einspruch eingelegt, per Einschreiben. Auch angegeben das ich ja eine psychische Erkrankung habe und das Gutachten ja beim JC vorliegt.
Ein Gutachten in Bezug auf was?

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Glaub mal nicht das der reagiert.
muss er auch rechtlich gesehen nicht

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Untätigkeitsklage kann ich erst nach 6 Monaten einreichen. Ich bin echt am überlegen ob ich mal um ein persönliches Gespräch bei der Teamleiterin bitte.
Die Untätigkeitsklage, weil Dir der SB nicht Deinen Einwand bearbeitet, macht keinen Sinn.

Sobald Dir die Miete gekürzt wird und Du der Ansicht bist, dass es Dir wegen der psychischen Erkrankung nicht machbar ist, die Kosten zu senken, dann kannst Du klagen.

Fettnäpfchen

Andreas 68


Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Ja das mit dem Sozialgericht war jetzt vielleicht etwas zu schnell geschossen.
du sollst ja auch erst den Widerspruch fertig machen und nach deinem Empfinden das der SB lange genug Zeit hatte diesen auf den Weg bringen. Ich würde das spätestens nächste Woche machen.Und erst bei Ablehnung dann das SG.

Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Vor 2 Monaten schickt der mir ein Schreiben das die Miete zu teuer bzw Wohnung zu groß ist. Mit Frist von 4 Monaten. Einspruch eingelegt, per Einschreiben. Auch angegeben das ich ja eine psychische Erkrankung habe und das Gutachten ja beim JC vorliegt. Glaub mal nicht das der reagiert. Untätigkeitsklage kann ich erst nach 6 Monaten einreichen. Ich bin echt am überlegen ob ich mal um ein persönliches Gespräch bei der Teamleiterin bitte.
Dazu solltest du ein eigenes Thema aufmachen sonst geht es hier total durcheinander und wird unübersichtlich. Gibt ja sehr gute Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Sammel schon mal alle Bemühungen zur Wohnungssuche auch die zwei Monate alten! weiter dann wenn du ein neues Thema dazu aufgemacht hast.

september23
Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 09:13:44Sobald Dir die Miete gekürzt wird und Du der Ansicht bist, dass es Dir wegen der psychischen Erkrankung nicht machbar ist, die Kosten zu senken, dann kannst Du klagen.
:wand: das ist schon sauber aus dem Zusammenhang gerissen.
Wenn man gegen so eine Kürzung vorgeht dann rechtlich korrekt und nicht mit der Psychoschiene die keinen interessiert.
Ausserdem geht es im speziellen in dem Thread um das Thema:
Zitat von: Andreas 68 am 15. Oktober 2023, 17:42:56Dann habe ich aufs Datum geguckt, 16.01.2023. Aber jetzt erst angekommen? Natürlich sind diese 646 im Januar nicht aufs Konto gegangen.
Wie soll ich da wiederspruch einlegen?🤦�♂️

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2023, 15:46:59september23
 :wand: das ist schon sauber aus dem Zusammenhang gerissen.
Wenn man gegen so eine Kürzung vorgeht dann rechtlich korrekt und nicht mit der Psychoschiene die keinen interessiert.
Der Zusammenhang ist gegeben, Du erkennst ihn offenbar nicht. Außerdem verstehe ich nicht, wieso Du mic angreifst.
Die Antwort erfolgte auf die Aussage von Andreas. Auf die bloße Info, dass die Miete nicht mehr in voller Höhe bezahlt wird, kann man keine Klage einreichen. Erst wenn ein Bescheid kommt oder die Miete gekürzt gezahlt wird. Oder siehst Du das hier anders?

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2023, 15:46:59Ausserdem geht es im speziellen in dem Thread um das Thema:
Zitat von: Andreas 68 am 15. Oktober 2023, 17:42:56Dann habe ich aufs Datum geguckt, 16.01.2023. Aber jetzt erst angekommen? Natürlich sind diese 646 im Januar nicht aufs Konto gegangen.
Wie soll ich da wiederspruch einlegen?🤦�♂️
MfG FN
Das Thema Miete hat der Fragesteller selbst hier eingebracht. Also ging es nicht mehr nur um die Frage, die Du hier zitierst.

Fettnäpfchen

september23

Wenn ich Beiträge egal von wem ausbessere dann hat das meistens den Grund das man mit dem gemachten Tipp nicht wirklich Erfolg hat.
Oder ist dir ein einziger Fall bekannt das man aufgrund der Psycho Schiene als Widerspruch, oder in Folge einer Klage, diese Mietkürzung vermieden werden konnte.

Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 18:47:33Außerdem verstehe ich nicht, wieso Du mic angreifst.
Abgesehen davon das ich dich nicht angegriffen habe, was eher du so siehst, habe ich doch die Begründung zu deinem Text in meinem gleich dazugeschrieben:
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2023, 15:46:59dann rechtlich korrekt und nicht mit der Psychoschiene die keinen interessiert.
Also fragt sich wer das nicht versteht. Musst du aber nicht ausdiskutieren belastet ja nur unnötig das Thema.

Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 18:47:33Das Thema Miete hat der Fragesteller selbst hier eingebracht. Also ging es nicht mehr nur um die Frage, die Du hier zitierst.
wenn ich dass:
Zitat von: Andreas 68 am 17. Oktober 2023, 18:40:17Vor 2 Monaten schickt der mir ein Schreiben das die Miete zu teuer bzw Wohnung zu groß ist. Mit Frist von 4 Monaten. Einspruch eingelegt, per Einschreiben. Auch angegeben das ich ja eine psychische Erkrankung habe und das Gutachten ja beim JC vorliegt. Glaub mal nicht das der reagiert. Untätigkeitsklage kann ich erst nach 6 Monaten einreichen. Ich bin echt am überlegen ob ich mal um ein persönliches Gespräch bei der Teamleiterin bitte.
normal lese dann
ist das für mich nur eine Geschichte/Erlebnis
wie das JC mit ihm umgeht und ich finde auch kein Fragezeichen.
Wenn es so ist das er da Unterstützung bräuchte würde
der TE das sicher dazuschreiben.
Deswegen bin ich nur am Rande darauf eingegangen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2023, 15:46:59Dazu solltest du ein eigenes Thema aufmachen sonst geht es hier total durcheinander und wird unübersichtlich. Gibt ja sehr gute Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 18:47:33Auf die bloße Info, dass die Miete nicht mehr in voller Höhe bezahlt wird, kann man keine Klage einreichen. Erst wenn ein Bescheid kommt oder die Miete gekürzt gezahlt wird. Oder siehst Du das hier anders?
Da hast du Recht aber das habe ich ja nicht ausgebessert genauso wie das von dem User
Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Oktober 2023, 21:34:59Kannst du dir sparen. Die Frist von 4 Monaten ist zwar nicht korrekt. Es müssten 6 Monate sein.
da hat sich das ausbessern nicht gelohnt weil es ja nur um die Anzahl der Monate ging.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.