Mehrbedarf nach einem Gerichtsurteil

Begonnen von Paderborner, 20. Oktober 2023, 22:59:10

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Paderborner

Hallo zusammen!

In einem Gerichtsurteil (AZ: S 39 AS 100/21 / https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-sozialgericht-bejaht-mehrbedarf-fuer-strassenschuhe) wurde dem Kläger ein Mehrbedarf zu gestanden, da der Kläger krankheitsbedingt einen erhöhten Schuhbedarf hat.

Ebenso wie der Kläger in diesem Urteil, habe ich auch kranheitsbedingt erheblich mehr Abnutzung an meinen Schuhen auf Grund einer neurologischen Erkrankung.

Gibt es einen gewöhnlichen Weg, wie man auf Basis so eines Urteils selbst auch einen Mehrbedarf geltend machen kann?

Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten unter diesem Post.

Hary

Zitat von: Paderborner am 20. Oktober 2023, 22:59:10Gibt es einen gewöhnlichen Weg, wie man auf Basis so eines Urteils selbst auch einen Mehrbedarf geltend machen kann?
Im Prinzip solltest du deinen Mehrbedarf beantragen und dabei auf eines oder mehrere Urteile verweisen. Dann warte den Bescheid ab und wenn dieser negativ ist müsstest du ebenfalls den Klageweg gehen. Du solltest erst einmal davon ausgehen, dass negativ entschieden wird.

Sheherazade

Zitat von: Hary am 21. Oktober 2023, 00:34:50Im Prinzip solltest du deinen Mehrbedarf beantragen und dabei auf eines oder mehrere Urteile verweisen.

Und eine entsprechende Stellungnahme des behandelnden Arztes beifügen als Nachweis für den Mehrbedarf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"