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So zahlt das Jobcenter die Renovierungskosten

Begonnen von selbiger, 22. Oktober 2023, 06:57:13

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selbiger

Wer längere Zeit in einer Wohnung lebt, wird irgendwann auch renovieren müssen. Allerdings sehen die Regelleistungen keine Haus- bzw. Wohnungsreparaturen vor. Daher fragen sich Bürgergeld-Beziehende: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-sp-zahlt-das-jobcenter-die-renovierungskosten

Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters..das ist auch ein ganz perfider punkt,in deutschland das man um erlaubniss bitten muss um umziehen zu dürfen..
eingriff in den persönlichen freiheitsrechten nenne ich das..im grundgesetz wird dieser punkt,zugesichert..aber da das sgb2 über dem grundgestzt steht..darf man dieses einem entziehen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

september23

Zitat von: selbiger am 22. Oktober 2023, 06:57:13Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters..das ist auch ein ganz perfider punkt,in deutschland das man um erlaubniss bitten muss um umziehen zu dürfen..
:empathy: muss man nicht

Zitat von: selbiger am 22. Oktober 2023, 06:57:13eingriff in den persönlichen freiheitsrechten nenne ich das..im grundgesetz wird dieser punkt,zugesichert..aber da das sgb2 über dem grundgestzt steht..darf man dieses einem entziehen.. :teuflisch:
Die Freiheitsrechte sind in keiner Weise verletzt. Das Grundgesetz gilt weiter. Man kann jederzeit und überall hinziehen.

selbiger

#2
Zitat von: september23 am 22. Oktober 2023, 09:27:41:empathy: muss man nicht

wenn ich keine einbussen haben will..muss ich das..es ist offensichtlich das ein bg empfänger der umziehen will diesen nicht alleine bewerkstelligen kan..somit benötigt dieser die erlaubniss sonst keine kohle,kostenübername etz usw....und ebend nur die höhe der miete die der bg empfänger zuletzt bekam,für die neue wg.
wenn ich umziehen will muss ich meine zuhälterin auch um erlaubniss bitten damit ich umzugskosten bekomme..zudem muss ich begründen warum ich umziehen möchte...

Zitat von: september23 am 22. Oktober 2023, 09:27:41Die Freiheitsrechte sind in keiner Weise verletzt. Das Grundgesetz gilt weiter. Man kann jederzeit und überall hinziehen.

können ist das eine..dürfen wie gesagt das andere..das setzt einiges voraus..wenn ich nen arbeitnehmer währe..eigenen verdienst etz..dann sieht das ganze schon deuutlich anders aus..weil ich keine vorgaben habe wie was wo usw..an nichts ausser meinen arbeitgeber,den ich zb nicht fragen muss darf ich umziehen..damit ich die umzugskosten bekomme..??
es kommt auf die auslegung bzw interpretierung an..und solange es von erlaubnissen irgendwelchen bedingungen usw.abhängig gemacht wird..ist man nicht wirklich frei..und wo ist man im sgb2 frei..??nicht bei einer begründeten anhängigkeit.

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

september23

Zitat von: selbiger am 22. Oktober 2023, 10:06:26wenn ich keine einbussen haben will..muss ich das..es ist offensichtlich das ein bg empfänger der umziehen will diesen nicht alleine bewerkstelligen kan..somit benötigt dieser die erlaubniss sonst keine kohle,kostenübername etz usw....und ebend nur die höhe der miete die der bg empfänger zuletzt bekam,für die neue wg.
wie bei jedem Nicht_Leistungsgsbezieher auch.

Zitat von: selbiger am 22. Oktober 2023, 10:06:26wenn ich umziehen will muss ich meine zuhälterin auch um erlaubniss bitten damit ich umzugskosten bekomme..zudem muss ich begründen warum ich umziehen möchte...
gut, in dem Fall, dass man eine Zuhälterin hat, gelten ohnehin andere Regeln.

Zitat von: selbiger am 22. Oktober 2023, 10:06:26können ist das eine..dürfen wie gesagt das andere..das setzt einiges voraus..wenn ich nen arbeitnehmer währe..eigenen verdienst etz..dann sieht das ganze schon deuutlich anders aus..weil ich keine vorgaben habe wie was wo usw..an nichts ausser meinen arbeitgeber,den ich zb nicht fragen muss darf ich umziehen..damit ich die umzugskosten bekomme..??
es kommt auf die auslegung bzw interpretierung an..und solange es von erlaubnissen irgendwelchen bedingungen usw.abhängig gemacht wird..ist man nicht wirklich frei..und wo ist man im sgb2 frei..??nicht bei einer begründeten anhängigkeit.
ja, die Sozialgesetze dienen dem sozialen Ausgleich, keiner sozialen Besserstellung. Ein Durchschnittsbürger mit mittlerem bis niedrigem Einkommen kann auch nicht einfach so umziehen, sondern muss schauen, wie er das finanziell managt. Fehlplanung muss man aushalten oder ansparen zum nächsten Umzug.

Das schreibe ich allgemein und nur, um Deiner sagen wir sehr speziellen Sicht sachliche Fakten entgegen zu setzen.

 :bye:

selbiger

Zitat von: september23 am 22. Oktober 2023, 16:39:45dass man eine Zuhälterin hat, gelten ohnehin andere Regeln.

wir wissen beide wie das gemeint ist..wenn nicht tust du mir leid..im grunde weiss man aber wies gemeint ist,..

Zitat von: september23 am 22. Oktober 2023, 16:39:45ja, die Sozialgesetze dienen dem sozialen Ausgleich, keiner sozialen Besserstellung.

aus deiner sicht stellt das sgb2 einen sozialen ausgleich dar..denoch tuts dieses nicht..solange du nicht betroffen bist..wirst du das niee verstehen..da nutzen fakten rein garnichts..weil diese gesetze einem anderem zweck dienen..vieleicht solltest du dich mit jemandes auseinander setzen..der dir das bezüglich genaustens erklären kann..ich habe zumindest ausreichende kenntnisse um diese art von menschenverachtende sozialpolitik zu verstehen..du glaubst wohl auch daran das der staat nur das beste für einen will..wenn ja ist das ein faktum..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.