Wenn das Jobcenter die Krankheit anzweifelt

Begonnen von selbiger, 23. Oktober 2023, 17:21:55

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selbiger

Wer z.B. einen Termin beim Jobcenter, eine Weiterbildung oder die Arbeitssuche nicht wahrnehmen kann, braucht triftige Gründe, sonst drohen Leistungskürzungen in Form von Sanktionen. Ein wichtiger Grund ist Krankheit. Doch nicht selten zweifelt das Jobcenter die Krankheit an. Was kann man in solchen Fällen tun?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-die-krankheit-anzweifelt

ist schon ne anmassung der jc..und sich über die entscheidung von ärtzen anzuzweifeln bzw..hinweg zusetzen..krank geschrieben ist krankgeschrieben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

ZitatZweite Überprüfung der AU

Wenn das Jobcenter Zweifel an Ihrer Krankschreibung hegt, wird es den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) um eine Zweitmeinung bitten. Dies bedeutet, dass Sie vom Amtsarzt erneut untersucht werden.
schlimm nur, wenn der MDK den Patienten des JC als Pflegefall einstuft.  :mocking:
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Xellos

Wobei ein einfaches "Glaub ich nicht" kaum reicht.

Denn ohne glaubhafte Zweifel wird das JC die Unkosten natürlich dem Berater aufhalsen.