Sieht so eine Einladung zur Akteneinsicht aus?

Begonnen von Wursti, 30. Oktober 2023, 23:51:32

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Wursti

Hallo liebes Forum,

nachdem mich vor einiger Zeit der Außendienst "besuchen" wollte und ich ihn nicht reingelassen hatte, bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:

Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und zudem Akteneinsicht bzgl. der Beauftragung(en) des Außendienstes und der diesbzgl. erstellten Protokolle beantragt.

Nach drei Wochen kam nun ein "Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.

Ist das nun womöglich ein Termin zur Akteneinsicht oder eher ein Verhörversuch (ggfs. mit Außendienstmitarbeitern, die mich dann gleich mal nach Hause begleiten wollen)?  :grins:

Weiß vlt. jemand, wie ein Schreiben mit Termin zur Akteneinsicht normalerweise vom JC kommuniziert/ formuliert wird? Mir kommt das etwas suspekt vor.

Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße.

Rotti

#1
Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32Nach drei Wochen kam nun ein "Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.
die Einladung dient nur das du deinen Widerspruch zurückziehst.

Die Antwort vom JC müsste so sein

Sehr geehrter Herr Urbansky,

wir bitten Sie um Mitteilung, aus welchem Grund Sie die Akteneinsicht beantragen.

Bitte spezifizieren Sie Ihr Anliegen, damit die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass per E-Mail weder der Datenschutz, noch die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, sich künftig auf dem postalischen Weg oder per Fax mit der hiesigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-akteneinsicht-60/#nachricht-62489
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Simone-

Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32"Einladungs-Schreiben" der Leistungsabteilung mit dem nichtssagenden Satz:
"Ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." Es gibt keine RFB.
Rotti hat recht, mit deinem Antrag auf Akteneinsicht hat das nichts zu tun.

Entweder will man dir deinen Widerspruch ausreden, oder - was ich sogar vermute - man will dir dann vor Ort anbieten, dass der Außendienst direkt mit dir zurück in deine Wohnung geht, um die Besichtigung doch noch durchzuführen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Wursti

Zitat von: Rotti am 31. Oktober 2023, 00:09:20wir bitten Sie um Mitteilung, aus welchem Grund Sie die Akteneinsicht beantragen.

Bitte spezifizieren Sie Ihr Anliegen, damit die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.

Den Grund für die Akteneinsicht habe ich aber doch angegeben.

Zitat von: Rotti am 31. Oktober 2023, 00:09:20Wir weisen darauf hin, dass per E-Mail weder der Datenschutz, noch die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, sich künftig auf dem postalischen Weg oder per Fax mit der hiesigen Behörde in Verbindung zu setzen.


Habe das postalisch gemacht, nicht per E-Mail.

Von daher wäre diese "Musterantwort" nicht ganz passend.  :smile:

Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.

PS: Bis wann müssten die auf meine Anfrage überhaupt spätestens geantwortet haben, gibt es da eine festgelegte maximale Bearbeitungszeit?


Rotti

Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
bei mir war es über einen Anwalt online der hat mir dann die Akten von der Behörde kopiert und zugeschickt.

Ich glaube ohne Anwalt wird man einfach abgewimmelt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

Wursti

Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
Ganz offensichtlich geht es um Leistungsangelegenheiten also uU um deinen Antrag. Und je nach JC kann das ja unterschiedlich formuliert sein.
Meins bezog sich auf meinen Antrag gab den Termin vor und das ich für Kopien bezahlen muss. Dann gab es nur die Papierakte und zusätzlich noch den Besuch des JC RA der mich mal kennenlernen wollte, weil ich immer so sachliche Widersprüche schreibe. Und das Angebot manches auf dem kurzen Dienstweg zu bearbeiten was sich letztendlich, nach dem ersten Test, als gelogen herauskristallisiert hat. Natürlich hätte er auch gern erfahren um was es geht.

Also zum Termin gehen und auf Akteneinsicht bestehen ansonsten gibt es die Beschwerdemöglichkeit die in der Regel auch nichts bringt.

Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32Ist das nun womöglich ein Termin zur Akteneinsicht oder eher ein Verhörversuch (ggfs. mit Außendienstmitarbeitern, die mich dann gleich mal nach Hause begleiten wollen)?  :grins:
Dann kannst du ja aufstehen und gehen mit dem Kommentar das du dich beim Vorgesetzten meldest und eine entsprechende Stellungsnahme/Beschwerde zu dem Vorgehen abgeben wirst.
Lesestoff:
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:
Kann man das mal lesen? könnte hilfreich sein.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Hieran ist nichts suspekt, die wollen dich plump abwimmeln, zuquatschen und sich nicht in die Karten/Akten schauen lassen. Eine Akteneinsicht auf einen Vorgang innerhalb der Akte bezogen, ist auch nicht üblich. Es heißt Akteneinsicht, weil die Einsicht die in die gesamte Akte betrifft.

Spiele den Ball zurück und beauftrage eine Datenauskunft nach DSGVO (ohne Einschränkung auf das aktuelle Thema und Nennung "Akteneinsicht"). Diese muss innerhalb von 4 Wochen abschließend beantwortet sein; zudem besteht Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der gesamten Akte und (wichtig) es bedarf keiner Begründung. Diese Maßnahme ist ein scharfes Schwert, das den Behörden nicht gefällt, weil europäisches Recht. Die angefragte Stelle muss tatsächlich alles heraus rücken, Außnahmen: Daten, die einen laufenden Rechtsstreit vor Gericht, Dritte/Unbeteiligte und Betriebsgeheimisse betreffen. In vielen Fällen macht die Akteneinsicht einfach keine Sinn mehr, weil die Datenauskunft nach DSGVO faktisch den gleichen Zweck erfüllt und deutliche Vorteile für den Anfragenden hat.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html


Wursti

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2023, 15:02:23
Zitat von: Wursti am 30. Oktober 2023, 23:51:32bekam ich danach ein paar unschöne Briefe aus der Leistungsabteilung (u.a. Unterstellung einer BG und Änderungsbescheid mit Partner-Regelsatz)  :wand:
Kann man das mal lesen? könnte hilfreich sein.

MfG FN

Das Fass müsste ich dann eher mal in einem eigenen Forenbeitrag aufmachen, aber da der Widerspruch schon draußen ist, möchte ich mich erst mal auf das letzte JC-Schreiben konzentrieren.
Danke für den Info-Link zum Thema Hausbesuche.  :ok:

Wursti

Zitat von: jens123 am 31. Oktober 2023, 19:48:06Hieran ist nichts suspekt, die wollen dich plump abwimmeln, zuquatschen und sich nicht in die Karten/Akten schauen lassen. Eine Akteneinsicht auf einen Vorgang innerhalb der Akte bezogen, ist auch nicht üblich. Es heißt Akteneinsicht, weil die Einsicht die in die gesamte Akte betrifft.

Spiele den Ball zurück und beauftrage eine Datenauskunft nach DSGVO (ohne Einschränkung auf das aktuelle Thema und Nennung "Akteneinsicht"). Diese muss innerhalb von 4 Wochen abschließend beantwortet sein; zudem besteht Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der gesamten Akte und (wichtig) es bedarf keiner Begründung. Diese Maßnahme ist ein scharfes Schwert, das den Behörden nicht gefällt, weil europäisches Recht. Die angefragte Stelle muss tatsächlich alles heraus rücken, Außnahmen: Daten, die einen laufenden Rechtsstreit vor Gericht, Dritte/Unbeteiligte und Betriebsgeheimisse betreffen. In vielen Fällen macht die Akteneinsicht einfach keine Sinn mehr, weil die Datenauskunft nach DSGVO faktisch den gleichen Zweck erfüllt und deutliche Vorteile für den Anfragenden hat.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html



Vielen Dank für die Info. Die Formulierung für die Akteneinsicht habe ich von einer recht kompetenten Beratungsstelle. Tatsächlich wäre mir das so auch lieber (gewesen), auf die gesamte Akte hab ich eigtl. gar keine Lust.  :grins:

Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten. Wobei es beim BfDI dazu auch heißt:

Im Auskunftsersuchen ist es ratsam, möglichst genau zu beschreiben, worüber Sie Auskunft wünschen. Dies erleichtert der verantwortlichen Stelle das Auffinden und die Zuordnung der Daten. Verarbeitet der Verantwortliche große Mengen von Daten über die betroffene Person, kann er verlangen, dass die betroffene Person präzisiert, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen bezieht.

Da frage ich mich, ob nun Nennung des Themas oder nicht.  :scratch:
Wie sollte die Antrags-Formulierung im besten Falle aussehen?

Wenn ich die Akteneinsicht auf diesem Wege beantrage, brauche ich ja nicht persönlich dort zu erscheinen. Müssen die mir die gesamte Akte dann auf JC-Kosten per Post zuschicken? Das würde ein amtliches Paket werden, schätze ich.

Bin noch etwas unschlüssig, ob ich den Termin nächste Woche zur "Besprechung meiner Leistungsangelegenheiten" wahr nehmen soll oder nicht.
Die "Einladung" hat zwar keine RFB, aber es liegt das übliche Antwortformular bei, warum ich der "Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung am xx.xx.xx " nicht nachkommen werde.
Kann ich einfach folgenlos den Termin ignorieren oder sollte ich antworten? Bin auch schon länger und momentan AU, aber das geht die Leistungsabteilung ja eigtl. nichts an.


Rotti

Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten. Wobei es beim BfDI dazu auch heißt:

bei der DRV wer ein Konto hat, ist alles schon online vorgedruckt, da kann man einfach das online beantragen und kann sich das auch ausdrucken, was für Datenauskünfte er wünscht, dagegen sind die JC noch nicht so weit alles Kompliziert da.

Zitat§ 25 SGB X: Akteneinsicht durch Beteiligte
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0001_25/gra_sgb010_p_0025.html
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Jimmy Neutron

Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten.
Wozu? Du bist mit der Akteneinsicht nach § 25 SGB X bereits den richtigen und einzig möglichen Weg gegangen!

Über den Art. 15 u. v. m. § 83 SGB X ist eine solche Form der Akteneinsicht nicht möglich. Möchtest du wissen, welchen Daten zu welchem Zweck überhaupt gespeichert oder an wen die Daten übermittelt werden, dann z.B. ist der Antrag nach §83 der Richtige. So ein Protokoll vom Außendienst oder der Auftrag an den Außendienst gehört nicht dazu. Sonst würde es in den § 25 in der Form nicht geben.

Hast du deinen Widerspruch bereits begründet? Sollte dies der Fall sein, würde ich das JC anschreiben und erklären, dass dein Widerspruch bisher nicht abschließend begründet wurde und du hierfür auf die Akteneinsicht wartest.

Da ohne Rechtsfolgebelehrung, würde ich den Termin ignorieren und stattdessen (ohne die Einladung zu erwähnen) an die Akteneinsicht erinnern und sogar auf das gesamte Verwaltungsverfahren (Papier und Digital) erweitern. Wäre mir auch zu suspekt, die Sache.

Wursti

Zitat von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 15:32:20
Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 13:13:25Ich werde dann wohl mal den Weg über Art. 15 DSVGO beschreiten.
Wozu? Du bist mit der Akteneinsicht nach § 25 SGB X bereits den richtigen und einzig möglichen Weg gegangen!

Über den Art. 15 u. v. m. § 83 SGB X ist eine solche Form der Akteneinsicht nicht möglich. Möchtest du wissen, welchen Daten zu welchem Zweck überhaupt gespeichert oder an wen die Daten übermittelt werden, dann z.B. ist der Antrag nach §83 der Richtige. So ein Protokoll vom Außendienst oder der Auftrag an den Außendienst gehört nicht dazu. Sonst würde es in den § 25 in der Form nicht geben.

Hm, bin jetzt etwas verwirrt, denn das widerspricht deutlich den Ausführungen von User Jens123. Wenn ich über Art. 15 DSGVO die komplette Akte erhalte, müssten dann nicht Auftrag an und Protokoll vom Außendienst da automatisch mit drin sein?

Zitat von: Jimmy Neutron am 01. November 2023, 15:32:20Da ohne Rechtsfolgebelehrung, würde ich den Termin ignorieren und stattdessen (ohne die Einladung zu erwähnen) an die Akteneinsicht erinnern und sogar auf das gesamte Verwaltungsverfahren (Papier und Digital) erweitern. Wäre mir auch zu suspekt, die Sache.

Also weder den Termin telefonisch absagen und auch keine schriftliche Begründung, warum ich nicht zum Termin erschienen bin?

An die Akteneinsicht "erinnern" klingt irgendwie harmlos, das werden die wohl weggähnen. :sleep:
Sollte ich eine Frist setzen, bis wann die Akteneinsicht erfolgt sein muss? Und kann ich mit (rechtlichen) Konsequenzen drohen, wenn die nicht aus dem Knick kommen? Beschwerde beim BfDI?

Was meinst du mit "auf das gesamte Verwaltungsverfahren erweitern"?

Habe ich ein Recht auf Zustellung der Akten oder können die mich auch bei sich antanzen lassen und ich muss dann dort Fotos/ Kopien machen?

Simone-

Zitat von: Wursti am 31. Oktober 2023, 10:26:46Aber vlt. gibt´s ja hier noch jemanden, der schon mal postalisch Akteneinsicht beantragt hat und mir mitteilen kann, was er da für eine Antwort erhalten hat.
Ja ich.

Mein Antrag auf Akteneinsicht war gemäß § 25 SGB X.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

1. Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Also Antrag begründen, meiner lautete: Zur Wahrung meiner Rechte.

3. Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt.
Die Akteneinsicht findet also vor Ort statt.

Als Antwort erhielt ich vom Datenschutzbeauftragten des JC die Rückfrage, worum es mir bei der Akteneinsicht genau ginge und um welchen Zeitraum. Der Grund dieser Neugierde war ganz einfach: Zum einen die Frage, ob es um Leistungsangelegenheiten oder um Vermittlungsangelegenheiten geht. Zum anderen war der ältere Teil der Akte in Papier, der neuere Teil digital. Man wollte einfach wissen, was und für welchen Zeitraum man für mich bereitstellen sollte.

Nachdem das geklärt war, wurde ein Termin vereinbart. Die Akteneinsicht fand im Büro des Datenschutzbeauftragen statt. Ich bekam die Papier-Akten vorgelegt und durfte am PC die E-Akten durchsuchen. Es lief alles sehr nett und korrekt ab und ich fand auch die Antworten, die ich gesucht hatte.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Jimmy Neutron

Zitat von: Wursti am 01. November 2023, 18:52:21Hm, bin jetzt etwas verwirrt, denn das widerspricht deutlich den Ausführungen von User Jens123. Wenn ich über Art. 15 DSGVO die komplette Akte erhalte, müssten dann nicht Auftrag an und Protokoll vom Außendienst da automatisch mit drin sein?
Habe ich gelesen und halte ich für falsch. Der Art. 15 wird leider an vielen Stellen als Zauberschlüssel gesehen, mit dem man Zugang zum Aktenschrank erhält. Dem ist aber nicht so. Der Art. 15 wird zunächst einmal durch den § 83 SGB X i.v.m. dem § 25 SGB X eingeschränkt. Die Auskunft, auf die grundsätzlich Anspruch besteht, kann man sich als Liste vorstellen, auf der die gespeicherten Daten zusammengefasst wiedergegeben werden. Nur in wenigen Einzelfällen besteht Anspruch auf eine Kopie eines bestimmten Dokumentes.

Die Akteneinsicht ist da umfangreicher und beinhaltet auch die Einsicht in interne Weisungen und Richtlinien, wenn aufgrund bzw. mittels dieser Weisungen und Richtlinien bestimmte Entscheidungen gefällt werden. Die Einsicht ist auch nicht auf deine eigene Akte beschränkt, sondern bezieht sich auf alle Akten, die mit dem Verfahren in Verbindung stehen.

So wie es verstanden habe, hast du nur das Protokoll und den Auftrag sehen wollen, daher auch die Erweiterung auf das gesamte Verfahren. Also Einsicht in alles, was mit der Entscheidung zu tun haben könnte. Im Gegensatz zum § 83 SGB II muss dies auch nicht konkretisiert werden.

Ich vermute bei dem Gespräch eine weitere Befragung, denn auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens dürfen natürlich weitere Tatsachen ermittelt werden, die dann doch die Entscheidung rechtfertigen können. Ich pers. hätte die Einladung nicht bekommen und an meine Akteneinsicht erinnert etc..

Es wäre aber auch über das Sozialgericht eine Akteneinsicht möglich. Dies z.B. im Rahmen des Klageverfahrens und auch dem Eilverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz). Also solltest du z.B. aufgrund der fehlenden 51 € das Eilverfahren eröffnen, dann wäre da auch in diesem Verfahren die Akteneinsicht möglich. In aller Regel fordert das Gericht dann die Akte beim JC an.



Wursti

Danke für eure Antworten. Das klingt dann doch eindeutig nicht nach einer Möglichkeit zur Akteneinsicht bei meinem Termin.  :zwinker:

Werde dort also nicht erscheinen, zumal ich auch nicht wüsste, was man da noch besprechen sollte. Meine Aussage(n) zu WG/ BG liegen denen ja bereits schriftlich vor.

Werde es dann noch mal mit einer Aufforderung zur Akteneinsicht mit Fristsetzung versuchen und mit Einschaltung von BfDI und/ oder Sozialgericht drohen.

Weiß vlt. noch jemand, wie es sich bei Nichterscheinen bei JC-Terminen bzgl. der Pflicht verhält, diesen "Ich komme nicht weil"-Zettel zurück zu schicken? Eigtl müsste es doch reichen, wenn ich kommentarlos meine AUB der SB zukommen lasse, auch wenn die Vorladung von der Leistungsabteilung ist, oder?