Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Knifflige Frage

Begonnen von Vers, 02. November 2023, 12:16:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Vers

@Kopfbahnhof
Für die Bemühungen des Mitarbeiters wurden als Stundensatz 34 Euro angeführt, abgerechnet wurde eine halbe Stunde

@ Rotti
Ich hab hier mal den Vertrag teilweise eingestellt. Hoffe, man kanns lesen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Vers am 05. November 2023, 16:18:52Für die Bemühungen des Mitarbeiters wurden als Stundensatz 34 Euro angeführt
Ich kenne ja die Regelungen von dem Platz nicht so genau.

Aber das ist mehr als Kritisch zu sehen, zumal davon nichts in dem Pachtvertrag dazu steht.

Was machst du wenn aus irgendeinem Grund die Sicherung, mehrmals im Monat raus fliegt?
Das muss ja nicht mal an dir liegen sondern an der Elektrik vom Platz Allgemein, weil evtl. etwas Marode?

Für mich gehört so was Definitiv, zur stinknormalen Aufgabe und Service vom Betreiber.
Ohne dafür einen extra Obolus zu nehmen!

Rotti

Zitat von: Vers am 05. November 2023, 16:18:52@ Rotti
Ich hab hier mal den Vertrag teilweise eingestellt. Hoffe, man kanns lesen.
ja kann man die "Kosten des Platzwartes", da müsste der Einsatz ja enthalten sein, da du keine Möglichkeit hattest, da nachzuschauen, warum der Strom ausgefallen ist.

Zitat von: besserwessi am 02. November 2023, 12:24:36Meinst Du nicht, dass es vom Regelsatz abgedeckt ist, aus der Sicht des JobCenters? Unter "Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung" und "andere Waren und Dienstleistungen"?
das hätte der TE auch nicht hier sondern in Fragen und Antworten zu anderen Problemen  stellen sollen.

Vers

Danke für euer Interesse und eure Antworten.
Wie schon von Ottokar geraten, bezahle ich erstmal nicht.
Ich habe eine Mail an die Hausverwaltung geschickt und um Erklärung gebeten - auch worauf sich die Summe/der Stundensatz begründet. Schätze man hat da einfach mal eine Zahl in den Raum geworfen......

Ottokar

Lt. Vertrag beinhaltet die Miete die Kosten des Platzwartes.
Das Wiedereinschalten einer Sicherung gehört sicherlich zu dessen vertraglichen Tätigkeiten, sonst hätte er sie (bzw. ein von ihm damit beauftragter Helfer) nicht durchgeführt bzw. durchführen dürfen.
Das Wiedereinschalten einer Sicherung ist somit bereits durch die mietvertragliche Zahlung der Kosten des Platzwartes abgegolten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Vers am 05. November 2023, 17:25:55Schätze man hat da einfach mal eine Zahl in den Raum geworfen......

glaube auch das man es einfach versucht den Einsatz sich bezahlen zu lassen.