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War der Regelsatz 2022 zu niedrig? Bundesverfassungsgericht prüft Erhöhung

Begonnen von selbiger, 02. November 2023, 14:51:54

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selbiger

War der Regelsatz 2022 zu niedrig? Mit dieser Frage muss sich demnächst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen. Grund dafür ist eine sogenannte Richtervorlage, die das Sozialgericht (SG) Karlsruhe auf den Weg gebracht hat.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-regelsatz-bundesverfassungsgericht-prueft-erhoehung

na was da wohl rauskommt sollte allen klar sein..wie offt wurde schon in der vergangenheit vom BVerfG etweihige klagen abgewiesen oder für,das reicht so,eher zuviel..erklärt.. :wand:
wenns um soziales geht..ist definitiv kein verlass auf diese richter..da zeigen diese ihr wahres gesicht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Sollte schon mal gerade gerückt werden.

Aber bei den Richtern dürfen schon Zweifel bleiben, Abwarten.

Nicht das die sagen, was wollt ihr denn, ist doch keiner Verhungert.

Milla

ZitatViele Richter schreckten vor einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zurück, weil sie fürchteten, als "Querulanten" zu gelten und damit möglicherweise ihre Beförderungschancen zu gefährden

Da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn nicht anders wird dann eben mal schnell vor der Entscheidung von der Bundesregierung zum gemeinsamen Abendessen mit den Richtern eingeladen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rotti

Zitat von: selbiger am 02. November 2023, 14:51:54wenns um soziales geht..ist definitiv kein verlass auf diese richter..da zeigen diese ihr wahres gesicht..
die Richter sind Waise, sie wissen wie der Friede im Land bewahrt wird und das ist doch am wichtigsten.

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2023, 17:28:04Aber bei den Richtern dürfen schon Zweifel bleiben

ja,bei denen mit eiern in der hose..alles andere ist und bleibt regierungsnah..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

begees

Diese bescheuerte Kritik am BVerfG ist echt Unsinn. :no:
Aktuell hat das BVerfG gerade eine positive Entscheidung zugunsten einer Heimbewohnerin getroffen und ihre Belastungsgrenze herabgesetzt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-095.html  :sehrgut:

chrisi01


AlterGaul

Zitat von: begees am 03. November 2023, 11:11:34Diese bescheuerte Kritik am BVerfG ist echt Unsinn. :no:
Aktuell hat das BVerfG gerade eine positive Entscheidung zugunsten einer Heimbewohnerin getroffen und ihre Belastungsgrenze herabgesetzt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-095.html  :sehrgut:
Ist doch Standard hier von einigen Nutzern. So bald das Gericht nicht wie erhofft entscheidet, ist es korrupt, geschmiert oder von der Politik unterwandert. Ahnung wie sich die Entscheidung vom BVerfG zusammensetzt haben scheinen die Nutzer wohl auch nicht zu haben.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ottokar

Zitat von: begees am 03. November 2023, 11:11:34Aktuell hat das BVerfG gerade eine positive Entscheidung zugunsten einer Heimbewohnerin getroffen und ihre Belastungsgrenze herabgesetzt:
Das BVerfG hat eine - total inkompetente und absolut rechtswidrige - SG-Entscheidung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eben dieses SG zurückverwiesen.
Mehr hat das BVerfG nicht getan. Das Verfahren ist wieder offen, das SG hat nun erneut darüber zu befinden, ob die KK die Belastungsgrenze gemäß § 62 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 SGB V anhand des Regelsatzes zu bemessen hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


selbiger

Zitat von: begees am 03. November 2023, 11:11:34Diese bescheuerte Kritik am BVerfG ist echt Unsinn. :no:
Aktuell hat das BVerfG gerade eine positive Entscheidung zugunsten einer Heimbewohnerin getroffen und ihre Belastungsgrenze herabgesetzt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-095.html  :sehrgut:

na tolle entscheidung..diese ist aber nur für eine bestimmte gruppe von menschen ausgelegt..davon haben in der regel aber nicht alle gleichermassen was..dieses urteil wiederrum hat aber nunmal auch nichts mit der rechtmässigkeit der regelsätze zu tun..also fällt diese entscheidung schonmal raus..und nur deswegen muss man nicht dieses gericht gleich hochpreisen und sich nicht verneigen..
hier geht es um regelsätze..und da zeigen diese richter keine eier..ausser der eine oder andere..obwohl es nachweislich zum leben nicht wirklich reicht..werden diese wieder zum nachteil entscheiden..oder werden nen urteil fällen welches sich im ersten moment gut anhört..aber mit hintertürchen..wo man den letztlich doch wieder nicht korekt erhöhen muss usw..schaut in die vergangenheit..denn wist ihr auch wohin diese reise gehen wird..


Zitat von: AlterGaul am 03. November 2023, 12:05:45Ist doch Standard hier von einigen Nutzern. So bald das Gericht nicht wie erhofft entscheidet, ist es korrupt, geschmiert oder von der Politik unterwandert. Ahnung wie sich die Entscheidung vom BVerfG zusammensetzt haben scheinen die Nutzer wohl auch nicht zu haben.


eine absolute falschbehaubtung bzw unterstellung..ich muss kein jurist sein um kenntnisse zu haben genauso wie viele andere auch nicht.nicht mehr und nicht weniger..hier lese ich nur wieder die absolute perfektion und vollkomenheit der staadsdiener heraus..richter die ihre schafe im stall haben werden nicht anders entscheiden..!wenn diese im sinne der regierung entscheiden..wie gesagt..da sitzen schon eewig keine unabhängigen richter mehr..und wenn kleinere richter angst haben müssen um ihr amt ,weil diese erkannt haben das hier was falsch läuft..denn sagt das eine ganze menge darüber aus..das will hier der eine odere andere nicht verstehen..diese würden erst dann korekter weise urteilen wenn diese selber mal parr jahre,in mal salop gesagter,knechtschaft leben würden..allein das man entschieden hat,ebend nur noch bis 30% gewalt ausüben darf,sagt alles..sanktionen gehören schlicht abgeschaft..und verboten..und sollte von daher vervassungsfest gemacht werden..aber von welcher verfassung redet man denn eigentlich..diese wird doch schon seit jahren übergangen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

ZitatIst doch Standard hier von einigen Nutzern. So bald das Gericht nicht wie erhofft entscheidet, ist es korrupt, geschmiert oder von der Politik unterwandert

Deutschlands höchste Richter lassen sich bei ihren Entscheidungen manchmal auch von ihrer Parteinähe leiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Uni Mannheim. Eine parteiliche Prägung lasse sich belegen.

Das Ergebnis der Auswertung: Parteinähe spielt bei den Entscheidungen der Richter – trotz ihrer formalen Unabhängigkeit - sehr wohl eine Rolle. Das Entscheidungsverhalten der Richter des Zweiten Senats sei im Untersuchungszeitraum "nicht völlig unabhängig von Parteilinien" gewesen, resümieren die Forscher.

ZitatAhnung wie sich die Entscheidung vom BVerfG zusammensetzt haben scheinen die Nutzer wohl auch nicht zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Zwillingsgericht. Es besteht aus zwei Senaten, die jeweils mit acht der insgesamt 16 Richterinnen und Richter besetzt sind. Die eine Hälfte der Richterinnen und Richter wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

Der letzte Satz sagt doch alles. Wessen Brot ich ess, dessen Lied sing ich.
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selbiger

Zitat von: Milla am 03. November 2023, 13:51:48Der letzte Satz sagt doch alles. Wessen Brot ich ess, dessen Lied sing ich.

manche sind einfach mehr als nur verblindet..ganz fatal bei wahlen udn für die zukunft für deutschland..bzw deren einwohner..(einheimischen).
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: begees am 03. November 2023, 11:11:34Diese bescheuerte Kritik am BVerfG ist echt Unsinn.
Weder ist die "bescheuert" noch ist es Unsinn.
Gab schon einige Beispiele, wo im Sinne der Regierung geurteilt wurde, gegen den Kläger.
Unabhängig sind Richter schon lange nicht mehr.
Versuchen sie es dennoch werden sie selbst Angeklagt.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/masken-richter-corona-prozess-urteil-100.html