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Heiz & Nebenkostenabrechnung?!

Begonnen von Xellos, 04. November 2023, 13:24:54

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Xellos

Hallo,


ich wohne derzeit bei meinen Eltern, soll nun die Heiz & Nebenkostenabrechnung einreichen, was ich nie musste und natürlich habe ich dazu auch gar nichts. Wo kommt das auf einmal her und muss man das überhaupt? Immerhin bin ich kein Mieter.

Es geht zwar "nur" um die Höhe des BG, aber seltsam ist es, da ich ja "Keine Änderungen" angegeben habe. Daher sind es ja nur die rund 560€ die mir zustehen.

Fettnäpfchen

Xellos

Zitat von: Xellos am 04. November 2023, 13:24:54ich wohne derzeit bei meinen Eltern,
ohne Mietzahlung oder Kostenbeteiligung?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Xellos

Kostenbeteiligung ja, aber das hat das Amt die letzten Jahre NIE interessiert und da immer sagenhafte 0 Euro übernommen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Xellos am 04. November 2023, 13:24:54soll nun die Heiz & Nebenkostenabrechnung einreichen
Dürfte Blödsinn sein.

Wenn es keinen MV gibt, dann gibt es auch keine BK Abrechnung dazu.

Zitat von: Xellos am 04. November 2023, 17:06:00und da immer sagenhafte 0 Euro übernommen
Wenn es was schriftliches dazu gibt, muss das JC auch was Übernehmen.

Fettnäpfchen

Xellos

Zitat von: Xellos am 04. November 2023, 17:06:00Kostenbeteiligung ja, aber das hat das Amt die letzten Jahre NIE interessiert und da immer sagenhafte 0 Euro übernommen.
:schock: kann ja eigentlich nicht sein. Das hast du dir gefallen lassen?
Am Schluss ist es wieder JC Leipzig oder ähnliches die sind bekannt dafür sogar so bekannt dass sie es öfters in Reportagen erwähnt werden, hier im Forum tauchen die auch oft auf.

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. November 2023, 17:24:34Wenn es keinen MV gibt, dann gibt es auch keine BK Abrechnung dazu.
:sehrgut:

MfG FN
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Xellos

Naja, mit Pech wirds vor Gericht teuer.

Lustig wärs natürlich, wenns ohne ginge das JC dann von Anfang an nachzahlen dürfte. Aber JCs...

Und ne, nicht Leipzig. Ist in NRW.

Ottokar

Mietrechtliche Grundlage ist hier die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung.
Was wurde darin zu den Betriebskosten und deren Abrechnung, Nachforderung etc. vereinbart?
Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann der Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB eine Abrechnung verlangen. Das Verlangen einer solchen Abrechnung kann zu den Pflichten nach § 2 SGB II gehören, wenn zu erwarten ist, dass ein Guthaben besteht.
Wurde eine Pauschale vereinbart, mit welcher alle Kosten abgegolten sind, kann der Mieter keine Abrechnung verlangen. In dem Fall geht die Forderung des JC ins Leere.
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