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Bürgergeld Neuantrag nachweise

Begonnen von CoolMan, 27. Januar 2024, 01:24:42

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CoolMan

Danke

O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Zuerst hatte ich gedacht, ob ich den  einfach schreibe, dass ich das durch meine barentnahmen gemacht habe.


Rotti

schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.

Sheherazade

Zitat von: CoolMan am 28. Januar 2024, 14:47:33O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Dann ergänze eben mit "durch Barzahlung". Du selbst kannst auf den dem Jobcenter vorliegenden Mietvertrag verweisen, in dem laut deiner Aussage Barzahlung vereinbart ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CoolMan

Zitat von: Rotti am 28. Januar 2024, 15:12:44schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.

Welchen Text meinst du?

Rotti

Zitat von: Harald53 am 27. Januar 2024, 15:28:57Ottokar hatte das hier schonmal aufgeführt, es gibt keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Nachweise zur Zahlung der KDU.
Entscheident ist lediglich der Mietvertrag.

https://hartz.info/index.php/topic,130177.msg1558998.html#msg1558998