Bürgergeld Neuantrag nachweise

Begonnen von CoolMan, 27. Januar 2024, 01:24:42

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CoolMan

Danke

O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Zuerst hatte ich gedacht, ob ich den  einfach schreibe, dass ich das durch meine barentnahmen gemacht habe.


Rotti

schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: CoolMan am 28. Januar 2024, 14:47:33O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Dann ergänze eben mit "durch Barzahlung". Du selbst kannst auf den dem Jobcenter vorliegenden Mietvertrag verweisen, in dem laut deiner Aussage Barzahlung vereinbart ist.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

CoolMan

Zitat von: Rotti am 28. Januar 2024, 15:12:44schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.

Welchen Text meinst du?

Rotti

Zitat von: Harald53 am 27. Januar 2024, 15:28:57Ottokar hatte das hier schonmal aufgeführt, es gibt keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Nachweise zur Zahlung der KDU.
Entscheident ist lediglich der Mietvertrag.

https://hartz.info/index.php/topic,130177.msg1558998.html#msg1558998
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