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Untersuchung Amtsärztlicher Dienst

Begonnen von Franz, 15. November 2023, 13:07:59

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Franz

Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 23:32:44@ Franz ,ich kann dich nur ermutigen eine Datenschutzklage einzureichen .
Du kannst nur gewinnen ..trau dich
Anders lernen diese Herrschaften  es nicht ..

wo wir bei datenschutz sind. mit der einladung zum neuen termin wo sie mit mir über das gutachten sprechen will kam noch diese rechtsfolgebelehrung (s. unten original). besonders der absatz "gehen aus der AU derart eindeutige, unzweifelhafte und ummissverständliche hinweise nicht hevor, ist von ihnen der wichtige grund über die unfähigkeit....

da frag ich mich was das JC der grund meiner AU angeht. dürfen die doch angeblich garnicht wissen???

https://ibb.co/kqQWtfH

Jimmy Neutron

Die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist regelmäßig ein wichtiger Grund um den Einladungen zum JC nicht nachzukommen. Es wurde aber eine Möglichkeit geschaffen um den Missbrauch zu unterbinden. Also quasi Fälle, bei denen kurz vor einem Termin oder am Termin selber eine AU auftaucht und der Termin wieder ausfällt. Das ist bei dir ja nicht der Fall. Die JC missbrauchen die Möglichkeit aber auch nicht selten.

In deinem Fall ist das passiert, was ich befürchtet habe. Der Arzt vom Gesundheitsamt hat rechtswidrig deine Arbeitsfähigkeit beurteilt und nicht die Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit und damit auch deine AU grundsätzlich infrage gestellt. Die AU hat aber bestand. Wenn die erste Reaktion nun eine Einladung mit der Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist, dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass deine AU in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird. Den Zahn würde ich dem JC ziehen.

Wie lange ist es noch bis zum Termin?
Meinst du, dein Arzt stellt dir eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus?

Rubus

@ Jimmy Neutron: Wie würdest du den Zahn ziehen? Was kann hier machen? Danke :)

hotwert

In der gutachterlichen Stellungnahme vom AD, den auch der SB bekommt, darf eigentlich nichts über deine Krankheit direkt stehen. Das ist wirklich Datenschutz. Da ist ja aufgeführt was du hast, du kannst du dich wirklich beschweren.

Bei mir stand das immer nur "Erkrankung des Herz Kreislauf Systems" und  "Erkrankung auf dem neurologischen Sachgebiet" oder so ähnlich.

Aber wer weiß was du alles unterschreiben hast?

Franz

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 01:01:29Die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist regelmäßig ein wichtiger Grund um den Einladungen zum JC nicht nachzukommen. Es wurde aber eine Möglichkeit geschaffen um den Missbrauch zu unterbinden. Also quasi Fälle, bei denen kurz vor einem Termin oder am Termin selber eine AU auftaucht und der Termin wieder ausfällt. Das ist bei dir ja nicht der Fall. Die JC missbrauchen die Möglichkeit aber auch nicht selten.

In deinem Fall ist das passiert, was ich befürchtet habe. Der Arzt vom Gesundheitsamt hat rechtswidrig deine Arbeitsfähigkeit beurteilt und nicht die Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit und damit auch deine AU grundsätzlich infrage gestellt. Die AU hat aber bestand. Wenn die erste Reaktion nun eine Einladung mit der Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist, dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass deine AU in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird. Den Zahn würde ich dem JC ziehen.

Wie lange ist es noch bis zum Termin?
Meinst du, dein Arzt stellt dir eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus?

ob mein doc mir eine wegeunfähigkeitsbescheinigungs ausstellt kann ich nicht sagen. denke aber schon. wobei das ggf. als gefälligkeit des arztes interpretiert werden kann. wie gesagt bei den gesprächen die einmal im jahr stattfinden hab ich immer gesagt wenn ich zum doc (mit termin) gehen kann dann auch eben zum JC mit termin mit der bitte das kurz zu halten. hat auch immer gut geklappt nur hab ich jetzt ne neue filemanagerin.

 der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?



ich werd zu besagten termin gehen. ggf. im vorfeld noch eine email schreiben mit der bitte den termin aufgrund meiner gesundheitlicheh situation möglichst kurz zu halten.

wenn das negativ verläuft muss dann wohl mal ein anwalt ran. wobei das für mich neuland ist. gibts ggf. eine stelle online die sich meinen fall angucken würden oder macht da keiner was ohne den entsprechenen antrag. wenn hier jemand mit sowas erfahrung hat wär ich für einen ansprechpartner dankbar.

hier nochmal koomplett.
einladung: https://ibb.co/ZxGL73r
belehrung: https://ibb.co/SVZTWfJ
gutachten s1 https://ibb.co/HTbgZ4f
gutachten s2 https://ibb.co/5kWgnh1


Miau


Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Hast du nach all den Jahren erfolgloser Therapien mit zahllosen OPs und nebenwirkungsreichen Medikamenten schon mal daran gedacht, etwas anderes zu probieren?
Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa lassen sich mit klassischer Homöopathie gut behandeln.

Die neuerliche "Begutachtung" war skandalös und oberflächlich. Eine sorgfältige medizinische Begutachtung sieht anders aus. "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wie auf dem Sklavenmarkt.

Ich würde an deiner Stelle überlegen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Auch, um dich qualifiziert durch Fachärzte (Dermatologe, Neurologe) begutachten zu lassen.

Franz

Zitat von: Miau am 20. Januar 2024, 12:47:10
Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Hast du nach all den Jahren erfolgloser Therapien mit zahllosen OPs und nebenwirkungsreichen Medikamenten schon mal daran gedacht, etwas anderes zu probieren?
Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa lassen sich mit klassischer Homöopathie gut behandeln.

Die neuerliche "Begutachtung" war skandalös und oberflächlich. Eine sorgfältige medizinische Begutachtung sieht anders aus. "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wie auf dem Sklavenmarkt.

Ich würde an deiner Stelle überlegen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Auch, um dich qualifiziert durch Fachärzte (Dermatologe, Neurologe) begutachten zu lassen.


ich hab noch 30 jahren Akne inversa bzw. Hidradenitis suppurativa alles durch. War schon in zahlreichen Kliniken, bei zahlreichen Experten und hab quasi alles an Behandlungsmethoden bzw. Versuchen durch. Mit dem Ergebnis das nichts auf Dauer geholfen hat sogar noch Folgeschäden von Behandlungen hinzugekommen sind.

Miau

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:59:46War schon in zahlreichen Kliniken, bei zahlreichen Experten und hab quasi alles an Behandlungsmethoden bzw. Versuchen durch. Mit dem Ergebnis das nichts auf Dauer geholfen hat sogar noch Folgeschäden von Behandlungen hinzugekommen sind.

Warst du auch bei einem Heilpraktiker, der klassische Homöopathie macht? Der unterscheidet sich kardinal von anderen, bei denen auf dem Schild oder im Internet nur steht "Homöopathie". Kann mir nicht vorstellen, dass ein Heilpraktiker mit dreijähriger Zusatzausbildung für klassische Homöopathie Folgeschäden verursacht haben soll.

Bimimaus5421

Zitat von: Franz am 24. November 2023, 23:15:48Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.
Wenn die Jc schikanieren wollen tun sie dies ..
Eine Wegeunfähigkeitsbescheinig steht nirgends im Gesetz .
Die Jc beziehen sich immer auf das Urteil des BSG .
Auch wenn man nicht kurz vorher Au vor dem Termin ist  ,das ist der Trick der Jc agumentieren Sie mit dem BSG Urteil .
Man sollte genau lesen was im Urteil und in den Einladungen steht seit wann sind die Jc die Agentur für Arbeit ?😂 Und dementsprechend agieren

Jimmy Neutron

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?
Zunächst könntest du dem JC schriftlich bzgl. des Gutachtens und den Folgen Fragen stellen. Ob es z.B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Fragen ob die Krankenkasse mit der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragt werden soll.
Was genau beurteilt wurde.
Warum kein Gutachten beim Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben wurde.
Welche Unterlagen du für welches Gutachten mitbringen sollst.
Warum du den Rentenversicherungsverlauf mitbringen sollst.
Warum du zu einem Gespräch über das Gutachten die Bewerbungsunterlagen mitbringen sollst.
In Sachen Datenschutz kann man auch noch einige Fragen stellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. das Kurzgutachten an das JC übermittelt wurde.
Ob es normal ist, dass Diagnosen übermittelt werden. 

Dann würde ich an deiner Stelle zu diesem Gespräch nicht ohne Beistand gehen.

Franz, ich hab das Gefühl, dass du nicht genau weißt welche negative Folge der Rechtskreis des SGB XII tatsächlich für dich hätte. Was genau wäre denn ein Nachteil für dich. Im SGB XII hättest du nämlich in erster Linie Ruhe.

Franz

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 14:18:35
Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39der termin beim JC ist erst in ein paar wochen. wie soll das zähne ziehen konkret aussehen?
Zunächst könntest du dem JC schriftlich bzgl. des Gutachtens und den Folgen Fragen stellen. Ob es z.B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Fragen ob die Krankenkasse mit der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragt werden soll.
Was genau beurteilt wurde.
Warum kein Gutachten beim Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben wurde.
Welche Unterlagen du für welches Gutachten mitbringen sollst.
Warum du den Rentenversicherungsverlauf mitbringen sollst.
Warum du zu einem Gespräch über das Gutachten die Bewerbungsunterlagen mitbringen sollst.
In Sachen Datenschutz kann man auch noch einige Fragen stellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. das Kurzgutachten an das JC übermittelt wurde.
Ob es normal ist, dass Diagnosen übermittelt werden. 

Dann würde ich an deiner Stelle zu diesem Gespräch nicht ohne Beistand gehen.

Franz, ich hab das Gefühl, dass du nicht genau weißt welche negative Folge der Rechtskreis des SGB XII tatsächlich für dich hätte. Was genau wäre denn ein Nachteil für dich. Im SGB XII hättest du nämlich in erster Linie Ruhe.

welche negativen folgen hätte der rechtskreis des SGB XII für mich?

das ist doch anscheinend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( §§ 41 - 46b SGB XII ) Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

nach dem "gutachten" bin ich ja nicht dauerhaft und voll erwerbsgemindert.

hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.

Jimmy Neutron

In deinem Fall wäre dies wohl eher Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XI also Hilfe zum Lebensunterhalt. Leistunden der Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII) gibt es erst, wenn du auf Dauer voll erwerbsgemindert bist. Regelmäßig erfolgt aber durch die Rentenversicherung zunächst eine befristete Feststellung der Erwerbsminderung. In deinem Fall würde sich nur der Rechtskreis ändern und die Termine und Pflichten gegenüber dem JC wegfallen. Unterschiede gibt es u.a. bei der Einkommensanrechnung. Deine Versicherungen wie Haftpflicht, Hausratversicherung wird ebenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50nach dem "gutachten" bin ich ja nicht dauerhaft und voll erwerbsgemindert.
DAs Gutachten trifft keine Aussage dazu. Wenn du dir Text über der Tabelle anschaust, hat der Arzt Feststellungen dazu getroffen, unter welchen Bedingungen du arbeitsfähig bist. Die Arbeitsfähigkeit ist etwas ganz anders als die Erwerbs-/Leistungsfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit kann nur dein behandelnder Arzt und im Zweifel der Medizinische Dienst der Krankenkasse beurteilen.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.
Dann würde ich schon mal einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.

Fettnäpfchen

Franz

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 14:53:50hab jetzt erst mal einen anwalt kontaktiert. das ist mir in meinem zustand eh alles zuviel. vllt hab ich ja glück und in zukunft regelt der rechtsbeistand geschichten mit dem JC oder berät mich was ich noch alles tun könnte.
Meiner Meinung nach absolut überflüssig.
Aber der RA wird das schon annehmen gibt schließlich Geld dafür.

Das Attest ist mMn ebenso korrekt und ist das Teil B wie es sich gehört. Was hier als Diagnosen bezeichnet wird sind keine.
Steht auch oben drüber. > kurzgefasste laienverständliche Darstellung von Gesundheitsstörungen <
also auch nichts für den Datenschutz oder RA.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39ob mein doc mir eine wegeunfähigkeitsbescheinigungs ausstellt kann ich nicht sagen. denke aber schon. wobei das ggf. als gefälligkeit des arztes interpretiert werden kann.
sicher nicht auch das kostet. War mal bei ca 17.-
und bringt nur einen großen Haufen an Folgearbeit bis das JC dies einsieht und dann vllt. aber nur vllt. schriftlich oder sogar über einen Hausbesuch bearbeitet wird. Ob es dann geklärt ist ist eine andere Sache.

Abgesehen davon wird die Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert weil du mindestens den letzten Termin nicht wahrgenommen hast!

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39ich werd zu besagten termin gehen. ggf. im vorfeld noch eine email schreiben mit der bitte den termin aufgrund meiner gesundheitlicheh situation möglichst kurz zu halten.
Wenn das die Neue macht kannst du froh sein.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 12:12:39wenn hier jemand mit sowas erfahrung hat wär ich für einen ansprechpartner dankbar.
Ein bißerl Eigenerfahrung und auch bei einer O.-Kommune wie bei dir.

Zitat von: Franz am 19. Januar 2024, 22:42:56nicht das ich wüsste. ich haben nur meine einverständnis dazu erklärt das der amtsärztliche dienst sich von meinen behandelnen ärzten und krankenhausaufenthalten die akten anfordern lassen darf.
und wenn das vom JC kam wird da uU noch mehr gestanden haben.
Das kann man nur klären wenn du eine anonymisierte Kopie der Schweigepflichtsentbindung hier einstellst. In der Hoffnung das du das abgespeichert oder als Kopie behalten hast was zum A und O beim Umgang mit einem JC ist.

Zitat von: Franz am 19. Januar 2024, 22:42:56das kurzgutachten kam zusammen mit einer einladung vom JC wo meine filemanagerin mit mir über diese gutachten sprechen will. zudem soll ich noch zu dem termin bewerbungsunterlagen inkl lebenslauf (falls vorhanden), unterlagen für die ärztliche untersuchung (kein plan was das sein soll???) und rentenauskunft mitbringen...
Der Anfang davon ist normal und gehört sogar so gemacht.
Was die anderen geforderten Unterlagen angeht nichts mitnehmen weil unnötig. Falls überhaupt nachgefragt wird kannst ja sagen das die auf dem Küchentisch vergessen hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Jimmy Neutron

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2024, 17:16:11Das Attest ist mMn ebenso korrekt und ist das Teil B wie es sich gehört. Was hier als Diagnosen bezeichnet wird sind keine. Steht auch oben drüber. > kurzgefasste laienverständliche Darstellung von Gesundheitsstörungen < also auch nichts für den Datenschutz oder RA.
Die Information über die konkreten Gesundheitsstörungen im Detail geht über die sozialmedizinische Stellungnahme hinaus. Damit legt der Arzt sämtliche Diagnosen offen und dies sogar in leicht verständlicher Sprache. Natürlich werden darüber auch Diagnosen offengelegt. Das Attest ist auch ansonsten nicht korrekt, da es die Arbeitsfähigkeit beurteilt.

Franz

Hat das JC überhaupt das recht meine Rentenauskunft einzusehen?

über der tabelle steht:
"er ist zurzeit unter folgenden Voraussetzungen Arbeitsfähig"

dadrüber: Fragestellung: Arbeits-/und Erwerbsfähigekeit

weil du ja meintest: "Die Arbeitsfähigkeit ist etwas ganz anders als die Erwerbs-/Leistungsfähigkeit" - nach der fragestellung ist doch beides das gleiche oder hätte der Amtsarzt dann schreiben müssen wenn ich arbeiten gehen könnte "er ist zurzeit unter folgenden Voraussetzungen Erwerbsfähig" - sorry aber da blick ich nicht mehr durch.