Wechsle zu SGB12 freiwillige Weitersicherung der Krankenkasse gefordert, warum?

Begonnen von cosmicffm, 20. November 2023, 11:04:21

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cosmicffm

Guten Morgen,

da ich aufgrund der Schwerbehinderung jetzt in das SGB12 Wechseln muss, muss ich bei der Krankenkasse nun freiwillig versichert sein, nur dort passiert seit Monaten nix und heute beim Anruf sagte man mir:

Man könnte das erst tun, wenn das AMT mich ummeldet, danach würde man mir zwecks freiwilliger Versicherung alles zusenden. Vom AMT bekomme ich dagegen ein Schreiben, dass ich von der Krankenkasse etwas einreichen soll.

Jetzt ist die Frage, warum muss ich mich überhaupt freiwillig weiterversichern? Weil ich vom SGB2 ins SGB12 Wechsel... Kann das jemand erklären?

Ich verstehe dieses ganze hin und her nicht. Warum man nicht nach wie vor mich pflichtversichert und sich mit der Einstufung ins SGB12 dies erforderlich ist.

Danke für eure Mühe.

Lg

Sheherazade

Zitat von: cosmicffm am 20. November 2023, 11:04:21Vom AMT bekomme ich dagegen ein Schreiben, dass ich von der Krankenkasse etwas einreichen soll.

Und was sollst du einreichen?

Im Januar warst du noch selbständig, bist du das immer noch?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

cosmicffm

Der Beleg bzw. Angebot der Krankenkasse soll ich einreichen.

Ja genau, bin ich auch noch. Lg

Sheherazade

ZitatDer Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Sofern ein Sozialhilfeempfänger bereits vor Beginn des Sozialhilfebezugs gesetzlich krankenversichert war, kann er diese Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen. Die für den Sozialhilfeempfänger zu zahlenden Beiträge werden i. d. R. vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Höhe orientiert sich grundsätzlich an den bezogenen Sozialhilfeleistungen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

besserwessi

Sag dem JobCenter die sollen Dich bei der Krankenkasse abmelden (sollte automatisch passieren, wird aber schonmal vergessen). Danach stellst Du ein Antrag bei Deiner Krankenkasse auf freiwillige Krankenversicherung mit dem Hinweis, das zukünftig die Beiträge vom Sozialamt übernommen werden, wahrscheinlich musst Du dafür den Leistungsbescheid vom Sozialamt einreichen. Sobald Dich das JobCenter abgemeldet hat (das kann einige Wochen dauern) und die Krankenkasse Deinen Antrag bearbeitet hat, bekommst Du ein entsprechendes Schreiben von der KKasse, das reichst Du dann beim Sozialamt ein, damit sie die Beiträge für Dich an die KK zahlen können.

Ottokar

Die Krankenkasse schwätzt Unsinn.
Wenn du keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hast, endet auch die damit verbundene Pflichtversicherung.
Du erhälst Rente wegen Erwerbsminderung? Dann wirst du darüber bei deiner KV pflichtversichert.
Andernfalls und sofern du keine anderweitige vorrangige KV-Absicherung hast, z.B. eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehegatten oder (als Schwerbehinderter zeitlich unbegrenzt) über einen Elternteil, wirst du bei deiner GKV gemäß § 188 Abs. 4 SGB V automatisch freiwillig weiterversichert. Deine KV informiert dich dann schriftlich darüber.
Die Beiträge der freiwilligen Weiterversicherung zahlt dann das Sozialamt zusätzlich zur Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.

BTW ... nur wegen einer Schwerbehinderung muss und kann man nicht in das SGB 12 wechseln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cosmicffm

Danke für die Info, ich kläre das dann morgen mit dem zuständigen vom AMT. Lg

Wolverine36

Da ich Witwenrente bekomme bin ich über der Knappschaft versichert bei der AOK das wurde alles automatisch gemacht und bei der Arge bin ich nicht mehr versichert musste nur den Bescheid in Kopie vorlegen das ich über die Knappschaft versichert bin.Da aber meine Rente nicht reicht bekomme ich was zu.Aber die AOK zahlen die nicht mehr für mich. :coffee: