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Erfolgsprämie bei Weiterbildung

Begonnen von WoOdy, 20. November 2023, 13:16:09

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WoOdy

Hallo Zusammen,

ich mache eine Weiterbildung im Bereich IT-Fachinformatiker Systemintegration. Es gibt für die Teil 1 Prüfung 1.000 EUR und für die Teil 2 Prüfung 1.500 EUR. Leider hab ich die ersten Prüfungen nicht bestanden und wiederhole jetzt die komplette Prüfung (Teil 1 und Teil 2). Ich musste jetzt 6 Monate Prüfungsvorbereitung beim Bildungsträger nachholen und hab jetzt die ersten Ergebnisse der Teil 1 Prüfung die erfolgreich bestanden wurde. Meine Beraterin sagte mir telefonisch, dass mir die Erfolgsprämie von 1.000 EUR  wegen irgendeiner Quali nicht zustehen würde. Jedoch wenn ich die Teil 2 Prüfung bestehe, steht mir dann wohl die Erfolgsprämie von 1.500 EUR zu.

Meine Frage wäre jetzt, ob das so richtig ist bei Wiederholern und was ich tun könnte, um die Prämie für die Teil 1 Prüfung zu bekommen?  :help:

Ottokar

Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 87a Abs. 1 SGB III, dort ist als Anspruchsvoraussetzung nur das Bestehen der Zwischenprüfung geregelt. Ob diese beim 1. oder 2. Versuch bestanden wurde, ist unrelevant.
Das JC kann mangels Ermessen auch nichts anderes festlegen. Wenn du also die Zwischenprüfung nunmehr bestanden hast, besteht auch Anspruch auf die Prämie.
Fordere die Zahlung schriftlich an, sollte das JC diese ablehnen, legst du Widerspruch ein. Notfalls musst du sie einklagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


WoOdy


WoOdy

Hallo nochmal!

Hier ein kurzes Update zu meiner Situation.

Wie ich schon schrieb, bin ich ein Wiederholer und hab jetzt erfolgreich meine Prüfungen bestanden.
Ich habe an das JobCenter einen Antrag mit den Paragraphen verfasst, wo ich beide Weiterbildungsprämien gefordert habe.

Heute seh ich auf meinem Konto 1500 EUR anstatt der vollen Summe von 2500 EUR. Hab meinen Berater angerufen.

Leider hatte er nicht viel Zeit und er bespricht das mit mir morgen bei dem Termin. Vermute, dass man mir wieder etwas von zwei Jahres Qualifikation die abgelaufen ist und deswegen mir das nicht zustehen würde.

Was kann ich jetzt in dieser Situation tun und wie muss ich ein Widerspruch formulieren oder direkt zum Anwalt?

edit:

Habe einen Brief bekommen ohne eine schriftliche Absage für die Zwischenprüfung.
Lege Mein Anschreiben und den Brief des JC.

Ottokar

Sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
Begründung: Dem Antrag wurde nur teilweise stattgegeben und die Nichtbewilligung der 1.000€ Prämie wurde nicht begründet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.