Unzulässige Aufrechnung - Überprüfungsantrag

Begonnen von Rick, 10. Dezember 2023, 15:59:51

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Rick

Kurze Frage. Wir haben hier eine unzulässige Aufrechnung vom Jobcenter in dem mehrmals vorgeworfen wird, das man Aufforderungen nicht nachgekommen ist und keine Nachweise erhalten hat. Besagtes Jobcenter hat jetzt schon zum dritten Mal die Nachweise bekommen. Anscheinend stellt man sich hier dumm und will einfach die Nachweise nicht anerkennen.

Dateien wurden hochgeladen über deren Portal, dann einmal per Post direkt in deren Briefkasten mit Zeuge, dann über Email Kontakt zu dem Sachbearbeiter direkt.
Offensichtlich ist hier pure Willkür und Schikane am Werk, denn man hat einfach eine Aufrechnung durchgezogen obwohl mehrmals die Nachweise vorliegen, die deren Behauptungen belegen. Widerspruch wurde eingelegt, natürlich ohne Grund abgelehnt.

Nun gibt es aber ein Problem, durch Stress und andere schwerwiegende Lebensprobleme privat, hat man vergessen mit dem Widerspruch sich an das SG zu wenden. Zeit ist also verstrichen und es wurde auch schon aufgerechnet. Wir haben jetzt 2 mal noch einmal versucht mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten. Einmal waren wir persönlich da, keiner konnte uns helfen, selbst einen Termin bei besagter SB zu bekommen, da war wir ja nun vor Ort waren, war nicht möglich. Man riet uns über das Jobcenter Portal mit der SB in Kontakt zu treten. Ganz toll...!
Wir haben es erneut darüber dann versucht und zum vierten mal die Sachlage erklärt und Nachweise hochgeladen. Wir haben auch um ein persönliches Gespräch, Termin, gebeten.
Nach 1 Monat (!) kam eine Antwort, nicht per Post, sondern nur per Email, obwohl wir auf Postalische Antwort bestanden haben.

Und die Antwort kam nicht mal von der SB persönlich, sondern vom Kundenreaktionsmanagment. Darin wurde hingewiesen, das Widerspruch schon eingelegt wurde, dieser wurde von der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit geprüft und unbegründet zurückgewiesen. Man hätte ja die Möglichkeit gehabt vors Sozialgericht zu gehen aber diese nicht genutzt. Demzufolge, die Frau zitiert weiter, gäbe es keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.

Weiter schrieb sie "Außerdem verweise ich auf § 9 SGB II. Demnach liegt die Darlegung und Beweislast hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit immer beim Leistungsempfänger selbst. Soweit Unterlagen trotz Anforderung nicht eingereicht werden, wird nach Aktenlage entschieden. Dies kann sich manchmal nachteilig für den Leistungsempfänger auswirken."

Zu jeder Aufforderung wurde aber immer geantwortet! Und jedesmal wurden die gleichen Nachweise hochgeladen und trotzdem wird weiterhin rigoros behauptet man habe sich nicht an Aufforderungen gehalten.

Weiter schreibt sie, "Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass auch ein persönliches Gespräch keine andere Entscheidung in dieser Sache herbeiführen wird."

Das ist schon Unterste Schublade. Kann ein Jobcenter so einfach willkürlich und rechtswidrig aufrechnen obwohl Nachweise eingereicht wurden?

Gibt es hier noch Chancen da gegen an zu gehen? Wäre ein Gang zum Amtsgericht zwecks Beratungsschein und Anwalt hinzuziehen noch hilfreich? Könnte man mit Anwalt einen Überprüfungsantrag stellen, da sich das Jobcenter ja anscheinend dumm stellt und seine Willkür alle Ehre macht?

Oder muss man jetzt diese Unrechtmäßige und rechtswidrige Aufrechnung über einen ergehen lassen weil man den Gang zum Sozialgericht verpasst hat. Das ist so ungerecht.


Rick



Fettnäpfchen

Rick

Ein Ü-Antrag sollte schon gehen, der ist ja auch dafür da wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Bei dem was man so raus liest könnte auch ein RA hilfreich sein denn es scheint sich um mehrere Schreiben zu handeln. Und ohne entsprechenden Input hier kann man eh nichts anderes dazu schreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Rick

Das ist erst einmal gut zu wissen, dann wissen wir Bescheid. Danke Dir Fettnäpfchen. Die Email vom Jobcenter kam diesen Freitag. Meine Finger haben ja gebrannt, das glaubst Du gar nicht, aber nach etlichen Schreiben,der ganze Terror mit dem Jobcenter geht seit Anfang 2023, bzw. es geht um eine Sache im Jahre 2022,und nach all den ganzen Stellungnahmen, dem Aufklären und den doppelt und dreifachen einsenden von Nachweisen, zu deren Aufforderungen unsererseits, sehe ich, ohne Anwalt, keinen Sinn mehr das man sich weiter mit dem Jobcenter alleine rumärgert. Für mich ist das schlicht und einfach kriminell was die da veranstalten.

Ich hoffe, wir haben Erfolg mit dem Anwalt. Amtsgericht morgen früh und nach einem Beratungsschein fragen? Was sollte man da mitnehmen, aktueller Bewilligungsbescheid?
Ist das erste mal nach so etwas zu fragen.

Beste Grüße
Rick

Yessamin82

Du kannst in Zukunft ja Schreiben / Dokumente / Kopien per Einschreiben mit Rückschein an das JC senden. Das kostet Dich zwar jedesmal einiges an Geld, aber Du hast einen Nachweis, das die Deine Unterlagen erhalten haben und sie können sich nicht rausreden. Bei wichtigen Sachen mache ich das auch so.

Sei vorsichtig bei Anwälten. Da hat mich einer ganz übel abgezockt.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 10. Dezember 2023, 17:52:18Amtsgericht morgen früh und nach einem Beratungsschein fragen? Was sollte man da mitnehmen, aktueller Bewilligungsbescheid?
und Kontoauszüge und evtl Sparbücher was man halt hat um nachzuweisen das man sich einen RA so nicht leisten kann.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht

Zitat von: Yessamin82 am 11. Dezember 2023, 13:03:49Sei vorsichtig bei Anwälten. Da hat mich einer ganz übel abgezockt.
Ja da muss man Glück haben und auf jeden Fall nachfragen ob der RA spezialisiert auf SGB 2 ist. Selbst da ist Vorsicht oberstes Gebot.
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen

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Rick

@Yessamin82 Wir wollen jetzt etwas Abstand von diesen Jobcenter Digital machen, denn anscheinend kommt da nicht immer alles an, merkwürdigerweise. Wir haben uns gedacht, das wir alles nur noch per Fax machen und Kontoauszüge nur noch vorlegen zur Einsicht, nicht mehr über Digital schicken. Wir haben zwar direkt kein Fax Gerät, aber da gibt es Seiten, wo man Faxe schicken kann. Würde das auch gehen, statt Einschreiben?

@Fettnaepfchen Den Beratungsschein haben wir uns jetzt geholt. Kontoauszüge wurde schon ausgedruckt, Bürgergeld Bescheid liegt bei, Sparbücher sind keine Vorhanden. Frage, gibt es einen bestimmten Freibetrag, den man auf dem Konto haben kann, aber trotzdem diesen Beratungsschein bekommt? Es befindet sich momentan 1400 Euro noch auf dem Konto, das gehört aber zum Notgroschen, da die Miete nicht ganz bezahlt wird und auch, wie gesagt, rechtswidrig aufgerechnet wird, da bleibt dann leider nicht viel zum Leben vom Regelsatz. 

Hoffentlich geht das alles noch Rechtzeitig. Wenn ein Überprüfungsantrag die letzte Chance ist, dann müsste der doch spätestens bis 31. 12. 2023 gestellt werden, für das Jahr 2022 oder liege ich da falsch? Ich habe gerade etwas Bedenken, das die diesen Schein so schnell bearbeiten und ausstellen. 

Danke euch zwei für die Info mit dem SGB 2. Bei der Dame steht nur Anwalt für Sozialrecht. Ich frage dort gleich mal nach. Wir hatten schon einmal eine angeschrieben, Top Bewertungen im Profil auf Anwalt . De, stand auch "Anwalt für Sozialrecht" Die Dame meinte aber patzig, sie gehe nicht gegen das Jobcenter vor. Das sagt dann schon alles... Leider ist sie die einzige in unserer Stadt mit dieser Bezeichnung und auch überall zu finden als einzige zu finden bei den links die Du gepostet hast. Da wird es dann wohl ein Anwalt aus einer anderen Stadt.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 12:23:27Würde das auch gehen, statt Einschreiben?
Bin zwar nicht Yessamin82 aber ja das geht und ist sogar sicherer, immer eine Faxbestätigung ausdrucken!

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 12:23:27Es befindet sich momentan 1400 Euro noch auf dem Konto, das gehört aber zum Notgroschen,
Den genauen Freibetrag weiß ich nicht das sollte aber kein Problem sein. Bei Hartz4 war es glaube ich das Schonvermögen und das ist ja wesentlich geringer gewesen als jetzt.

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 12:23:27enn ein Überprüfungsantrag die letzte Chance ist, dann müsste der doch spätestens bis 31. 12. 2023 gestellt werden, für das Jahr 2022 oder liege ich da falsch? Ich habe gerade etwas Bedenken, das die diesen Schein so schnell bearbeiten und ausstellen. 
Ja genau.
Aber den Ü.Antrag könnt ihr auch ohne RA einreichen.
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 12:23:27Die Dame meinte aber patzig, sie gehe nicht gegen das Jobcenter vor.
Nicht dass das meine Koriphäe ist  :zwinker: die meinte das sie keinen Kleinkrieg anfängt am Schluss hat sie nicht mal ihren Lohn bekommen.
Es gibt ja die Möglichkeit bei fähigen RA`s das meiste über E-Mail zu machen und manchmal, bei zu weiten Anfahrten zum Gericht, holen sie sich einen Kollegen zur Vertretung.
Im Hinterkopf habe ich nur noch einen Herr Schoon als RA und mit coolio habe ich mich auch mal ausgetauscht. Weiß aber nicht wie es aktuell ausschaut und hatte auch nie Kontakt mit einem.
s. Anhang

MfG FN
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Rick

Gerade eine Email von der RA aus der anderen Stadt erhalten und die meinte jetzt, für den Überprüfungsantrag gibt es leider keine Beratungshilfe. Toll. Gerade da brauchen wir ja die Hilfe. Man muss doch den Überprüfungsantrag gut begründen oder nicht? Was für ein Stress bei uns gerade. Es läuft dann wohl hinaus, das ich den alleine schreiben muss und da habe keinen Plan was ich da reinschreiben soll.

Das mit dem Fax war eine echt gute Idee! Irgendwo hier hatte ich von dieser einen Fax Seite gehört. Konto eingerichtet, 5 Euro aufgeladen, fertig. Fahrkosten Antrag ging gestern Abend noch a das Jobcenter per Fax raus :cool:  :sehrgut: Sendebericht gleich ausgedruckt und eingeheftet. Macht ihr das auch so? Jetzt war es ja nur der Fahrkostenantrag, wie sieht das aber mit WBA und anderen Sachen aus, die weitaus mehr persönliche Daten beinhalten, zwecks Datenschutz? Es ist ja nicht unser Fax Zuhause was da rumsteht und Faxe sendet.

Grüße - Rick







TripleH

ZitatEs läuft dann wohl hinaus, das ich den alleine schreiben muss und da habe keinen Plan was ich da reinschreiben soll.

Um was geht es denn überhaupt, denn daraus

ZitatWir haben hier eine unzulässige Aufrechnung vom Jobcenter in dem mehrmals vorgeworfen wird, das man Aufforderungen nicht nachgekommen ist und keine Nachweise erhalten hat. 

wird wohl niemand schlau.

Eine Aufrechnung bedeutet eigentlich, dass das Jobcenter irgendeine Rückforderung dir gegenüber geltend gemacht hat und jetzt sagt "von deinen 800 Euro Bürgergeld behalten wir 50 Euro zur Tilgung der Schulden ein". Das hat aber im Normalfall nichts mit nicht eingereichten Nachweisen zu tun.

Rick

Wer ist hier niemand?

Es geht hier nicht um mich und natürlich hat eine Aufrechnung in diesem Fall etwas mit Nachweise zu tun. Jobcenter stellt eine Behauptung auf, darauf wird vom Bürgergeld Empfänger mehrmals Stellung genommen und mit Nachweisen wieder legt, dass deren Behauptung falsch ist. Diese rechtsgültigen Beweise werden rigoros ignoriert und es wird im Anschluss nach Aktenlage gegen den Empfänger entschieden. Das Jobcenter rechnet nun über 100 Euro monatlich vom Regelsatz auf.

Sheherazade

Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 11:11:27Wer ist hier niemand?

Ich zum Beispiel. Ich lese seit Anfang an mit, aber irgendwie kommt niemand auf das eigentliche Thema, nämlich das deine Nachweise offenbar nicht ausreichend sind um beim Jobcenter etwas zu widerlegen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rick

Ich habe geschrieben, das die Nachweise, die vorliegen rechtsgültig sind, das ignoriert hier das Jobcenter und rechnete trotz dieser Beweise rechtswidrig auf.

Wenn Du das eigentliche Thema, Überprüfungsantrag, nicht rauslesen kannst, ist es nicht mein Problem.

Sheherazade

OK. Wer hat denn bewiesen, was rechtsgültig und rechtswidrig ist? Ohne Beweis bleibt es doch erstmal nur eine Behauptung. Aber gut, ich bin dann mal raus als so völlig ahnungslos.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rick

Ich weiß nicht, rede ich hier gegen eine Wand? Noch einmal, die Nachweise die mehrmals vorliegen sind Beweise, die rechtsgültig sind.
Ein Sendungsbericht von einem Fax zum Beispiel ist ein rechtsgültiger Nachweis bzw. ein Beweis, das etwas abgeschickt und angekommen ist. Oder zum Beispiel eine Umsatzübersicht vom Konto, das eine Sache bezahlt wurde. Quittungen ebenfalls Nachweise, die beweisen, das jemand eine Zahlung erhalten hat. Soll ich noch mehr Wikipedia zitieren? Wenn ein Jobcenter rechtsgültige Beweise rigoros ignoriert und willkürlich aufrechnet, ist das falsch und rechtswidrig.
Ja, bitte bleib meinem Thread fern. Ich werde nicht weiter auf deine Antworten eingehen. Danke.

- Rick 

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 13. Dezember 2023, 17:33:31Man muss doch den Überprüfungsantrag gut begründen oder nicht? Was für ein Stress bei uns gerade. Es läuft dann wohl hinaus, das ich den alleine schreiben muss und da habe keinen Plan was ich da reinschreiben soll.
Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 11:56:31Wenn Du das eigentliche Thema, Überprüfungsantrag, nicht rauslesen kannst, ist es nicht mein Problem.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Dezember 2023, 14:16:12Aber den Ü.Antrag könnt ihr auch ohne RA einreichen.
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
und in dem Antrag listest du die Bescheide auf die den Zeitraum der Überprüfung betreffen und auch die Zwischenbescheide sowie alle Schreiben die du abgegeben hast, (Das braucht es theoretisch nicht aber besser als wenn eine unbefriedigende Rückantwort kommt.) dann schreibst du dazu dass was du hier nicht ausführlich schreibst.

Im übrigen sind die Nachfragen nötig um deine Frage wie ein Ü.- Antrag geschrieben/begründet werden soll einigermaßen zu beantworten. Beim SGB 2 geht es halt mal um Kleinigkeiten die ganz schnell falsch ausgelegt werden können wenn man es nicht weiß. Also ganz leicht nach hinten losgehen können.
Deine Reaktion darauf finde ich gelinde gesagt unterirdisch/unfreundlich.
Wenn man schon die Frist zur Klage versäumt hat sollte man wenigstens schauen alles zu unternehmen um Hilfe zu bekommen und die ist ja unterschwellig von TripleH und Sheherazade gekommen.
 
Übrigens gehöre ich auch zum Kreis von niemand.
Allerdings weiß ich, die anderen natürlich auch, wenn dein Ü-Antrag abgelehnt wird du dann nochmal in Klage gehen kannst. Hoffentlich hast du die Belege auch nachweislich abgegeben ansonsten kann es passieren das du noch Akteneinsicht brauchst.

und was ja selten gelesen wird ähnlich den Nutzungsbedingungen hier ein Auszug aus der
Netiquette
Zitat•  Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

MfG FN
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