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Jobcenter stoppt Bürgergeld wegen falscher Verdächtigungen der Nachbarn

Begonnen von selbiger, 11. Dezember 2023, 16:42:43

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selbiger

Die aktuelle Debatte um das Bürgergeld befeuert offenbar "aufmerksame Nachbarn" falsche Anschuldigungen zur "Anzeige" beim Jobcenter zu bringen, die weitreichende Folgen haben können. Von einem aktuellen Fall einer alleinerziehenden Mutter berichtet der Verein "Sanktionsfrei e.V.".

https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-stoppt-buergergeld-wegen-falscher-verdaechtigungen-der-nachbarn-alleinerziehende-in-not
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Limoflasche

Ich hoffe, die betroffene Person hat inzwischen auch Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren kann Akteneinsicht beantragt werden, leider wird dies meist nur über einen Anwalt gestattet, was wieder Kosten bedeutet.
"Aufmerksame Nachbarn", die Unwahrheiten verbreiten und Menschen schädigen, gehören vor ein Strafgericht inkl. Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen.

Unfassbar, aber Denunziantentum hat in Deutschland Hochkonjunktur.

Aber generell die Frage:
Im Artikel steht, die Mutter muss nun BELEGE bringen.
Wieso muss die Mutter belegen? Das Jobcenter muss Belege liefern. Alles andere nennt sich im Sprachgebrauch Beweislastumkehr.

Mit diesen Vorzeichen könnte man einfach so jede Person anschwärzen und diese hätte dann erstmal massive und ernsthafte Probleme. So wirklich nach Rechtsstaat hört sich ein solches Vorgehen für mich nicht an.

september23

Zitat von: Limoflasche am 11. Dezember 2023, 18:01:37Ich hoffe, die betroffene Person hat inzwischen auch Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren kann Akteneinsicht beantragt werden, leider wird dies meist nur über einen Anwalt gestattet, was wieder Kosten bedeutet.
"Aufmerksame Nachbarn", die Unwahrheiten verbreiten und Menschen schädigen, gehören vor ein Strafgericht inkl. Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen.
Aber nur wenn es um eine Aussage wider besseren Wissens und Rufschädigung geht. Wenn die Nachbarn wie in dem Fall äußern, der Vater der Kinder sei nach ihrem Eindruck oft zu Besuch und man sehe ihn oft, muss das nicht eine solche strafbare Äußerung sein.

Und nicht in jedem Fall, der einen persönlich angeht, ist gleich der Staatsanwalt dabei. Da muss man zivilrechtlich klagen und wie gennant: Wider besseren Wissens.

Dass Verrat moralisch verwerflich ist, klar, keine Frage.

Zitat von: Limoflasche am 11. Dezember 2023, 18:01:37Mit diesen Vorzeichen könnte man einfach so jede Person anschwärzen und diese hätte dann erstmal massive und ernsthafte Probleme. So wirklich nach Rechtsstaat hört sich ein solches Vorgehen für mich nicht an.
Wenn das JC hier rechtswidrig Belege fordert, die z.B. gar nicht zu liefern wären, stellt das den Rechtsstaat nicht in Frage.

In einem Rechtsstaat gibt es Gewaltenteilung, Anhörung für Verdächtige und das Recht zu schweigen, um sich selbst nicht zu belasten. Alles liegt doch weiter vor.

Das Recht darauf, dass andere keine Fehler machen oder sich nicht rechtswidrig verhalten, hat man damit nicht. Wie sollte man das auch verhindern?

hanskanns

Der Deutsche hat schon immer das Denunziantentum geliebt als Nebenhobby.

selbiger

dieses anscheissen ist das allerletzte..??nichtsgönnertum,bestimmt solche nachbarn, die nen job haben der nicht über billig lohn hinausgeht..wo der neid über die höhe des bürgergeldes höher ist als die suche nach einem job der weit über billig lohn hinausgeht..
mich hatte damals auch vor etlichen jahren einer angeschissen..was ich problemlos wiederlegen konnte..nur hatte ich auch das glück herauszubekommen wer das wahr..dieser wohnt nun seit dem woanders der ist freiwilig umgezogen.. :zwinker:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rick

Zitat von: hanskanns am 11. Dezember 2023, 23:47:33Der Deutsche hat schon immer das Denunziantentum geliebt als Nebenhobby.

Ich will nicht alle über einen Kamm scheren aber das kann ich zumindest in unserem unmittelbarem Umkreis leider bestätigen. Schlimmer als die Stasi.

Rotti

Zitat von: hanskanns am 11. Dezember 2023, 23:47:33Der Deutsche hat schon immer das Denunziantentum geliebt als Nebenhobby.
aber nicht wie es noch die DDR gab da war der Westen noch ohne Neid und Hass alüren..
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Ottokar

Zitat von: hanskanns am 11. Dezember 2023, 23:47:33Der Deutsche hat schon immer das Denunziantentum geliebt als Nebenhobby.
Aber erst unsere jetzige Regierung hat entsprechende Meldestellen eingerichtet und lässt auch anonyme Meldungen zu.

Allerdings besteht hier ein grundsätzlicher Irrtum: nicht die Mutter muss den Aufenthalt des Vaters belegen, sondern der Vater selbst. Die Leistungseinstellung ist damit rechtswidrig und sollte imho umgehen gerichtlich angefochten werden.
Das SGB II kennt keine Sippenhaft, sofern also das JC "vermutet", dass der Vater bei der Mutter wohnt und somit bei der BG der Mutter zu berücksichtigen ist, muss es bei diesem Ermittlungen zu seinem Aufenthalt und Einkommen/Vermögen anstellen, da den Vater hierbei eine eigene Mitwirkungspflicht trifft (§ 60 SGB II) und nicht die Mutter.
Die Mitwirkungspflicht der Mutter ist auf ihre eigene Leistung und ihren eigenen Einflussbereich beschränkt, sie haftet nicht für die Mitwirkungspflicht ihres Partners, das hat erst Gestern wieder das BSG (B 7 AS 24/22 R) in einem ähnlichen Fall klargestellt, in welchem es um Mitwirkungspflichten ging.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Zitat von: Rotti am 14. Dezember 2023, 16:11:07aber nicht wie es noch die DDR gab da war der Westen noch ohne Neid und Hass alüren..
na ja wenn ich da an so manches Liedgut denke, auch aus der Punkerszene.......
liegst du falsch

und Eigenerfahrung seit dem Einstieg ins Berufsleben und das war gut 30 J vor dem Mauerfall.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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