Mehrbedarfe für Bekleidung und Co für Krankenhaus und Reha?

Begonnen von AnnaSusanna, 12. Dezember 2023, 15:08:51

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AnnaSusanna

Hallo,

ich hatte mal gelesen und auch ein Urteil gefunden, dass es für Krankenhausaufenthalte und Reha Mehrbedarfe für Bekleidung (Bademantel usw.) gebe, ebenso wie bei orthopädischen Schuhen. Leider kann ich die Webseite mit den Infos nicht wiederfinden. Ich muss kurzfrstig ins Krankenhaus (noch vor Weihnachten) und würde noch gern den Antrag stellen. Aufgrund von Über- und Sondergrößen kann ich auch nur online im Fachhandel bestellen, es wird also eh schon knapp und auch teuerer als im Sale vor Ort.

Könnte Ihr mir bitte helfen, welche Mehrbedarfe das sind und was ich beim Antrag beachten müsste? Bin grade ziemlich überfordert von der gesamten Situation und freue mich über jeden konstruktiven Kommentar. Vielen Dank schon mal!

turbulent

Hallo AnnaSusanna.
Unabhängig von Deiner Frage ein Tipp:
Ich war schon oft im Krankenhaus und habe noch nie das Gefühl gehabt, einen Bademantel zu brauchen. Das Geld dafür kannst Du also schon mal sparen. 

begees

Extra-Zuschüsse für Bekleidung gab es früher im BSHG, dazu gibt's auch Urteile, ist aber alles längst überholt.

Der gesamte Bekleidungsbedarf ist durch die Regel- bzw. Bürgergeldsätze abgegolten (Ausnahmen gibt`s z.B. bei behinderungsbedingtem Bedarf oder Übergrößen).

Ggf. könntest du ein Darlehen beantragen, wenn du definitiv keine krankenhausgeeigneten Kleidungsstücke und kein Ansparvermögen mehr hast.

september23

Zitat von: AnnaSusanna am 12. Dezember 2023, 15:08:51Hallo,

ich hatte mal gelesen und auch ein Urteil gefunden, dass es für Krankenhausaufenthalte und Reha Mehrbedarfe für Bekleidung (Bademantel usw.)
heutzutage unüblich. Wer aus dem Bett kommt, trägt einen Hausanzug oder so. Dafür kann es auch einen Mehrbedarf geben.


Zitat von: AnnaSusanna am 12. Dezember 2023, 15:08:51orthopädischen Schuhen.
wieso benötigst Du diese, wenn Du in die REHA gehst? Und wenn es nach einer OP ist, zahlt es die KK.


Ottokar

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AnnaSusanna

Erstmal danke an alle für die Antworten. Ich kann erst heute reagieren, weil es gesundheitlich gerade so schlecht geht.

Zitat von: begees am 12. Dezember 2023, 16:45:01Extra-Zuschüsse für Bekleidung gab es früher im BSHG, dazu gibt's auch Urteile, ist aber alles längst überholt. Der gesamte Bekleidungsbedarf ist durch die Regel- bzw. Bürgergeldsätze abgegolten (Ausnahmen gibt`s z.B. bei behinderungsbedingtem Bedarf oder Übergrößen).

Ich meine, dass das Urteil recht aktuell gewesen sei. Darf ich fragen, wieso die Urteile überholt sind?

Ja, ich habe ein Lipolymphödem und benötige deswegen Übergrößen. Die ganzen Händler haben die aber in den Onlinehandel genommen und es gibt auch nur wenige, die in der Größe was anbieten. Ich benötige dadurch auch Schuhe mit Mehrweite, die man fast nur über den orthopädischen Fachhandel bekommen. Da ich Einlagen benötige, müssen die Schuhe auch ein Wechselfußbett haben. Bei den Preisen für diese Schuhe ist mir ganz schwindlig geworden. Rabatte findet man da kaum mal. 

Zitat von: september23 am 12. Dezember 2023, 23:28:00wieso benötigst Du diese, wenn Du in die REHA gehst? Und wenn es nach einer OP ist, zahlt es die KK.

Nein, es ist keine OP und die Schuhe benötige ich nicht nur für die Reha, sondern immer.

Zitat von: Ottokar am 13. Dezember 2023, 08:51:04Dafür kann es auch keinen Mehrbedarf geben.
Wie meinst Du das? Dass es generell keinen gibt?

MrsEvil73

Hallöchen

Sorry das ich einfach dazwischen grätsche aber ich hab auf den Seiten HartzIV gelesen das man zb bei chronischen Krankheiten oder auch wenn man krankheitsbedingt in wenigen Monatenan an Gewicht zu oder auch abgenommen hat wohl Anträge auf "Bekleidungsgeld" stellen.

Gruß

september23

Zitat von: AnnaSusanna am 13. Dezember 2023, 20:05:46Ja, ich habe ein Lipolymphödem und benötige deswegen Übergrößen. Die ganzen Händler haben die aber in den Onlinehandel genommen und es gibt auch nur wenige, die in der Größe was anbieten. Ich benötige dadurch auch Schuhe mit Mehrweite, die man fast nur über den orthopädischen Fachhandel bekommen. Da ich Einlagen benötige, müssen die Schuhe auch ein Wechselfußbett haben. Bei den Preisen für diese Schuhe ist mir ganz schwindlig geworden. Rabatte findet man da kaum mal. 
das ist u.U. eine grundsätzliche Sache für den Mehrbedarf, aber nicht für die REHA. Denn Du hast ja Kleidung. Auch Schuhe.
Und wenn man für eine REHA keine spezielle benötigt, gibt es auch keinen Mehrbedarf.

eben weil

Zitat von: AnnaSusanna am 13. Dezember 2023, 20:05:46Nein, es ist keine OP und die Schuhe benötige ich nicht nur für die Reha, sondern immer. 


begees

Zitat von: MrsEvil73 am 13. Dezember 2023, 20:41:07Hallöchen

Sorry das ich einfach dazwischen grätsche aber ich hab auf den Seiten HartzIV gelesen das man zb bei chronischen Krankheiten oder auch wenn man krankheitsbedingt in wenigen Monatenan an Gewicht zu oder auch abgenommen hat wohl Anträge auf "Bekleidungsgeld" stellen.

Gruß


Das ist ein anderes Thema und betrifft nicht die Ausgangsfrage.

Hary

Meiner Meinung nach wirst du speziell für die Reha keinen Mehrbedarf bekommen. Aber wie schon gesagt wurde, könntest du allgemein einen Mehrbedarf haben welcher monatlich oder in Intervalle berücksichtigt werden muss.

Im Grunde würde es nicht schaden diesen einfach mal zu beantragen. Gibt es bei solchen Erkrankungen nicht auch evtl. etwas von der Krankenkasse?

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 13. Dezember 2023, 20:05:46
Zitat von: Ottokar am 13. Dezember 2023, 08:51:04Dafür kann es auch keinen Mehrbedarf geben.
Wie meinst Du das? Dass es generell keinen gibt?
Ich hatte Folgendes kommentiert:
Zitat von: september23 am 12. Dezember 2023, 23:28:00Wer aus dem Bett kommt, trägt einen Hausanzug oder so. Dafür kann es auch einen Mehrbedarf geben.
Für einen Hausanzug kann es keinen Mehrbedarf geben. Ich gehe hier von einem Schreibfehler des Autors aus.

Natürlich gibt es im SGB II Mehrbedarfe, in Betracht käme bei einem nur einmaligen Bedarf § 21 Abs. 6 SGB II, Zitat:
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
D.h. selbst wenn es ein unabweisbarer, besonderer Bedarf ist, wäre dieser i.d.R. als Darlehen zu erbringen. Bademantel oder Hausanzug sind aber kein unabweisbarer, besonderer Bedarf. Im Krankenhaus gibt es keine Kleiderordnung für Patienten, da kann man anziehen was man hat.

Bei orthopädischen Schuhen sieht es wiederum ganz anders aus.
Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen sind lt. § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II schon seit etlichen Jahren als Zusatzbedarf anzuerkennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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begees

Ergänzender Hinweis aufgrund deiner eingangs genannten Über- und Sondergrößen:

Ein Bekleidungsbedarf aufgrund von Übergrößen ist auch von § 21 Abs. 6 SGB II erfasst.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. 4. 2022 – L 9 AS 400/19. Der Kläger hatte eine Körpergröße von 2,07 m und die Bekleidungsgröße 118 sowie Schuhgröße 52 bzw. 16UK.

Zum Umfang des zusätzlichen Bekleidungsbedarfs kann auf die Ergebnisse des wissenschaftlichen Beitrags von Thiele/Sobina ,,Besteht ein ALG-II-Mehrbedarf für Kleidung und Schuhe in Übergrößen?"  zurückgegriffen werden. Diese sind zur Bestimmung des Mehrbedarfs durch Anwendung von einfachen Vergleichsfaktoren gut verwertbar und ermöglichen zuverlässig eine Schätzung des zusätzlichen Bekleidungsbedarfs .
Beispiel mit RBS 1: LB mit Kleidungsgröße 118 und Schuhgröße 49.
Ein sachgerechtes Ergebnis ergibt sich aus der Multiplikation des fortgeschriebenen regelbedarfsrelevanten Bedarfs mit bekleidungsspezifischen Faktoren:
Bekleidung:   32,74 €  x 1,59 = 52,06 € ./. 32,74 € = 19,32 €
Schuhe:    10,87 €  x 2,69 = 29,24 € ./. 10,87 € = 18,37 €
zusätzlicher mtl. Bekleidungsbedarf:             37,69 € (ab Januar 2024, bis Dez. 2023 33,61 € mtl.)

Das hängt natürlich davon ab, welche Über- oder Sondergröße du tatsächlich hast.

Die Richtlinien der JC sehen allerdings vor, dass es dafür nichts geben soll (FW 21.42), du solltest also gleich mit dem o.g. Beschluss argumentieren.

AnnaSusanna

Irgendwie wurde mein letzte Kommentar anscheinend nicht gepostet. Ich danke allen für die Antworten. Ich bin ab morgen erstmal im KH und werde danach nochmal den Mehrbedarf beantragen.

Schnuffel01

Zitat von: AnnaSusanna am 19. Dezember 2023, 17:13:08mein letzte Kommentar anscheinend nicht gepostet.
Vielleicht hast du auf Vorschau geklickt und danach nicht auf Schreiben geklickt. :weisnich:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Rotti

Zitat von: Schnuffel01 am 19. Dezember 2023, 18:21:19Vielleicht hast du auf Vorschau geklickt und danach nicht auf Schreiben geklickt. :weisnich:
Die neuen Moderatoren sind streng  :grins: