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Woher hat das JC eine Kreditkartennummer?

Begonnen von Zara, 19. Dezember 2023, 14:29:16

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Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 07:20:03Nein, haben wir nicht.
Dann hat sich der Vordruck erledigt.





Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Aha, HEUTE erscheint plötzlich besagte Aufforderung in jobcenter.digital! Sie hat es also mit Absicht bis heute liegen lassen, denn es war ja gestern schon (kurz nach 8 Uhr) in ihrer Bearbeitung laut Zentrale.
Keine Ahnung wie das System funktioniert, aber in der Gesamtschau suspekt. Auch wenn es schwerfällt, lass dich von solchen kleinen Dingen nicht triggern. Grundsätzlich könnte es auch Systembedingt sein. Gerade auch weil das Schreiben ja bislang nicht final war etc..

Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Kann ich das Fax jetzt so schreiben:
Japp!

Zitat von: Zara am 20. Dezember 2023, 09:16:29Das "Problem" ist jetzt weiterhin, dass die SB weiterhin eine falsche Kontonummer angibt. Laut ihrer Angabe sind am Ende "Drei Nullen", bei dem bestehenden Konto jedoch handelt es sich um andere Ziffern! Oder weiss sie die nicht?! Also, wie sollen wir nun damit umgehen? Es existiert nur das eine Kreditkartenkonto!
Schau dir mal die Abrechnung an, ob du irgendwo die Nummer findest? Stimmt denn die Bank?
Wenn die Bank stimmt, dürfte dies keine Probleme bereiten.

Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Warum wollen die Angaben zur Kreditkarte? Damit kann man nur zahlen und hat kein Guthaben drauf? Höchstens, wenn der Kreditkartenumsatz bezahlt wird, ist eine Gutschrift drauf, die anber auch nur darauf zielt, das Minus auszugleichen!
Ich weiß von zwei Jobcentern (eine Optionskommune) und zwei zuständigen Sozialgerichten, die die Vorlagepflicht bejahten. Kreditkarten (unabhängig von Prepaid- und Debitkarten) können auch mit Guthaben geführt werden. Es wäre faktisch möglich, dort Geld zu verstecken.
Um dies zu klären, wäre es einerseits möglich die Versagung der Leistungen zu riskieren (keine gute Idee) und dann das SG darüber entscheiden zu lassen oder man fragt den Bundesdatenschutzbeauftragten mal.

Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.

Dann geht es am Freitag eben ans Sozialgericht. Das Setzen für Fristen in den neuen Bewilligungszeitraum, zeigt, dass man nicht vorhatte, vorläufig zu bewilligen. Es bleibt zu hoffen, dass die nette Dame ihre Meinung noch ändert.

Weiß euer Vermieter von dem Leistungsbezug? Im Zweifel sollte tatsächlich das Geld nicht rechtzeitig kommen, würde ich den VM kontaktieren, ihm die Situation um die offene Antragsbearbeitung kurz erklären.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31Zitat von: Unwissender am Heute um 09:59:58 Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann! Das PDF kann man drucken. Dann geht es am Freitag eben ans Sozialgericht. Das Setzen für Fristen in den neuen Bewilligungszeitraum, zeigt, dass man nicht vorhatte, vorläufig zu bewilligen. Es bleibt zu hoffen, dass die nette Dame ihre Meinung noch ändert. Weiß euer Vermieter von dem Leistungsbezug? Im Zweifel sollte tatsächlich das Geld nicht rechtzeitig kommen, würde ich den VM kontaktieren, ihm die Situation um die offene Antragsbearbeitung kurz erklären.

Die Sache mit der Kreditkarten-App war nicht von mir, sondern von "Unwissender".
Ich habe vorhin alles notwendige gefaxt. Mal sehen, ob sich die SB nun zufrieden gibt. Wäre ja wie Weihnachten und Ostern an einem Tag!!!!

Unser VM ist 85 und liegt gerade im Krankenhaus. Wenn das Geld vom JC am 01.01. nicht da ist, muss ich an meine Geschäftseinnahmen, geht nicht anders.

Jimmy Neutron

Die Miete muss an VM erst am 04.01. überwiesen werden (nicht auf dem Konto sein). Also wäre da noch ein paar Tage mehr Zeit.

Unwissender

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31
Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.



Aber wie drucken vom Phone aus? Es gibt zwar eine Canon App dazu, baer mein Drucker funktionert nich damit!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Zara

Zitat von: Unwissender am 21. Dezember 2023, 10:06:10
Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Dezember 2023, 15:43:31
Zitat von: Unwissender am 20. Dezember 2023, 09:59:58Mein kreditkartenkonto kann nur per App geführt werden (sicher, es gibt Kontoauszüge die man auch per PDF aufs Phone herunterladen kann), aber wie drucken? Man kann sie höchstens abfotografieren aber dann sind die Auszüge so klein, das man sie nicht mehr lesen kann!
Das PDF kann man drucken.



Aber wie drucken vom Phone aus? Es gibt zwar eine Canon App dazu, baer mein Drucker funktionert nich damit!

Ich kann mit WLAN vom Handy aus drucken.

Zara

Update:
Bewilligungsbescheid sowie zwei neue Aufforderungen kamen gestern über jobcenter.digital.


Zu den Aufforderungen zur Mitwirkung:

Unterlagen zur Selbständigkeit bis FRIST 08.01.2024:

ZitatUm über Ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ih- nen zur Selbständigkeit benötigt:
- Kontoauszüge vom 01.01.2023 - 30.06.2023 für das Konto XXXX bei der Landesbank Berlin mit der Kontonummer
- alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen, Quittungen, Belege für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis ein- schließlich 30.06.2023
Wir bitten Sie hierbei zu beachten, dass alle Ausgaben welche von Ihnen angegeben wurden und nicht durch Sie belegt werden, nicht berücksichtigt werden können.
Sie geben ebenfalls an Umsatzsteuer zu zahlen, bitte reichen Sie hierzu ebenfalls die entsprechenden Nachweise vom Finanzamt ein.

Dazu ist zu sagen, dass es sich schon wieder um das Kreditkartenkonto meines Partners handelt, welches ÜBERHAUPT NICHTS mit meiner Selbständigkeit zu tun hat! Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt! Erst nach der Umsatzsteuererklärung 2023, die erst im September 2024 fällig ist, erhalte ich vom FA einen automatischen Wisch, in dem steht, sofern meine Überweisungen nicht von den fälligen Beträgen abweichen, wird keine gesonderte Erklärung erstellt!

Unterlagen zur Selbständigkeit bis FRIST 05.02.2024:

Zitat- Kontoauszüge vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 für das Konto XXX bei der Landesbank Berlin mit der Kontonummer
- alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen, Quittungen, Belege für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis ein- schließlich 31.12.2023
- vollständige und sortierte Kontoauszüge von allen Konten für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.08.2023 und vom 01.12.2023 bis 31.12.2023
Wir bitten Sie hierbei zu beachten, dass alle Ausgaben welche von Ihnen angegeben wurden und nicht durch Sie belegt werden, nicht berücksichtigt werden können.
Sie geben ebenfalls an Umsatzsteuer zu zahlen, bitte reichen Sie hierzu ebenfalls die entsprechenden Nachwei- se vom Finanzamt ein.

Hier das gleiche Spiel!  :wand: Und Kreditkartenauszüge für die letzten 3 Monate 2023 liegen ja bereits vor!

Egal was ich auch antworten werde, das JC wird auch dafür einen Bescheid erstellen, wonach ich alle Bezüge zurückzahlen darf. Sind wir also nun schon bei 1,5 Jahren! Denn ich weiß nach wie vor nicht, wie ich den ganzen Kram übermitteln soll. Und Kreditkarte für komplette Zeiträume gibt es schon mal gar nicht!

Werde um einen guten Rechtsanwalt nicht drumrum kommen, nur gibt es bei uns keinen, der sich Bürgergeldempfängern annimmt, bzw. sich dafür überhaupt bemüht.

Im Weiterbewilligungsbescheid wird plötzlich auch eine Summe angerechnet, die laut meiner vorläufigen EKS überhaupt nicht stimmt.




Jimmy Neutron

Erst einmal. Gut, dass die Bewilligung noch rechtzeitig erfolgte.  Sehe ich als Teilerfolg.

Kannst du bitte die restlichen Infos in den anderen Thread stellen, dann sind die Infos mit den anderen zusammen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Dezember 2023, 17:04:21Erst einmal. Gut, dass die Bewilligung noch rechtzeitig erfolgte.  Sehe ich als Teilerfolg.

Kannst du bitte die restlichen Infos in den anderen Thread stellen, dann sind die Infos mit den anderen zusammen.

Ja, wenigstens das.

Okay. Mache ich.  :sehrgut: 

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 18:05:33Ja, wenigstens das.
Nicht nur wenigstens. Du hast es erreicht, dass innerhalb der 2-3 Tagen die Bewilligung erfolgte. Was echt selten passiert.

Sheherazade

Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 16:46:34Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt!

Und ich habe dir schon mal geschrieben, dass der Überweisungsbeleg dann ausreichen muss und auch wird. Das Jobcenter kann die Umsatzsteuerzahlungen nur in dem Zeitraum als Ausgabe berücksichtigen, wenn die Zahlungen getätigt wurden. Deine Überweisungen an das Finanzamt werden ja wohl einen entsprechenden Verwendungszweck ausweisen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 14:35:32
Zitat von: Zara am 23. Dezember 2023, 16:46:34Und was die Umsatzsteuer angeht, so hatte ich der SB doch bereits in Sachen 2. Hj. 2022 ausführlich erklärt, dass es da keinen Nachweis gibt!

Und ich habe dir schon mal geschrieben, dass der Überweisungsbeleg dann ausreichen muss und auch wird. Das Jobcenter kann die Umsatzsteuerzahlungen nur in dem Zeitraum als Ausgabe berücksichtigen, wenn die Zahlungen getätigt wurden. Deine Überweisungen an das Finanzamt werden ja wohl einen entsprechenden Verwendungszweck ausweisen.


Natürlich tun sie das. Und zu dem Kontoauszug steht es in der Ausgabenaufstellung aus Lexoffice  auch klar und deutlich. Trotzdem ist dies dem JC offensichtlich nicht genug.