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Ist die Erstattung der Taxiskosten zum durch die KV Einkommen?

Begonnen von AnnaSusanna, 19. Dezember 2023, 17:15:16

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AnnaSusanna

Hallo,

für einen stationären AUfenthalt im Krankenhaus zahlt die Krankenkasse die Taxiskosten. Ich muss die aber vorfinanzieren, weil ich so schnell keinen Transportschein mehr bekomme. Rechnet das JC die Erstattung als Einkommen an? Danke für die Antworten.

Rotti

Zitat von: AnnaSusanna am 19. Dezember 2023, 17:15:16Rechnet das JC die Erstattung als Einkommen an? Danke für die Antworten.
nein Krankenkasse ist SGB V

AnnaSusanna

Zitat von: Rotti am 19. Dezember 2023, 17:27:56nein Krankenkasse ist SGB V

Wie genau meinst Du das? Krankenkasse ist ein anderes SGB, ich weiß. Heißt das, das JC darf die Erstattung nicht anrechnen? Es ist ja auch zweckgebunden für die Taxifahrt zum KH.

Kopfbahnhof

Zitat von: AnnaSusanna am 19. Dezember 2023, 17:15:16Ich muss die aber vorfinanzieren
Wie kann sowas dann Einkommen sein?

Also nein wäre z.B. auch so, wenn dir ein Händler Geld von einem Einkauf zurück erstattet.

Oder du zahlst beim Zahnarzt was zu und deine Versicherung, zahlt es dir später zurück.

Ottokar

Zitat von: AnnaSusanna am 19. Dezember 2023, 17:15:16Rechnet das JC die Erstattung als Einkommen an?
Was das JC macht kann man nicht vorhersagen.
Die Fahrkostenerstattung ist jedoch aufgrund § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Und sollte das JC doch auf die Idee kommen, es als Einkommen anzusehen, müsste davon lt. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II die von dir tatsächlich verauslagten Fahrtkosten abgesetzt werden, womit von diesem "Einkommen" 0,00€ übrig blieben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AnnaSusanna

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Dezember 2023, 17:38:29Wie kann sowas dann Einkommen sein?
Oh, das Jobcenter kann da sehr erfinderisch werden.  :zwinker:

Zitat von: Ottokar am 19. Dezember 2023, 18:15:28Die Fahrkostenerstattung ist jedoch aufgrund § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Und sollte das JC doch auf die Idee kommen, es als Einkommen anzusehen, müsste davon lt. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II die von dir tatsächlich verauslagten Fahrtkosten abgesetzt werden, womit von diesem "Einkommen" 0,00€ übrig blieben.
Danke, an den zweiten Teil hatte ich gar nicht gedacht. Das ist sehr hilfreich.