DRINGEND: Kontoauszüge / immer mehr Forderungen

Begonnen von brokeAF, 20. Dezember 2023, 12:20:22

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Rotti

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 15:06:37Nein der ganze Schriftverkehr ist mir leider nicht bekannt. Habe die Situation nur am Telefon geschildert bekommen. Inwiefern wäre das ein Problem?
schon komplex das ganze zudem ist jetzt bald auch Dezember vorbei.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:59:04Erfahrungsgemäß ist es über Dritte immer schlecht weil es sehr oft vorkommt das neue Tatsachen auftauchen die alles andere durchaus auf den Kopf stellen und die Bemühungen nichtig machen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52Wenn alles passt und das kommt erst auf wenn das unlesbare nachgereicht wurde

unleserlich könnte auch bedeuten es wurden z.b. Einnahmen  geschwärzt.  :weisnich:
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

brokeAF

Ich habe jetzt nochmal telefonisch nachgehakt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:59:04Wenn der WBA gestellt wird von da ab drei Monate rückwirkend.
Wenn ich Rotti richtig verstanden habe müsste der erweiterte Zeitraum nachgereicht werden. Was ist korrekt?
Es wurde nichts explizit begründet aber in einem der Schreiben wurde das mit der Wohnung erwähnt und eine Stellungnahme gefordert.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52das kommt erst auf wenn das unlesbare nachgereicht wurde
und wurde es nachgereicht und wenn wann?
[/quote]

Es wurde noch nicht vollständig nachgereicht weil wohl unklar ist, für welchen Zeitraum die Nachweise erbracht werden sollen in Bezug auf die Kontobewegungen.



Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 15:32:44Das alleine ist natürlich kein Grund für eine dermaßen lange und schleppende Bearbeitungszeit, aber ich vermute einfach mal, dass da noch mehr unklar ist, von dem du nichts weißt.


Konkret geht es zudem noch um die Frage wegen der Nachweise aus Geschäftseinkommen, ob dies im Rahmen der Weiterbewilligung zulässig ist. Soweit ich das verstanden habe, wird sowieso eine abschließende Übersicht über die Einnahmen gefordert wenn der Bewilligungszeitraum zu Ende ist, müssen die Belege eingereicht werden.

Sheherazade

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 18:13:41Konkret geht es zudem noch um die Frage wegen der Nachweise aus Geschäftseinkommen, ob dies im Rahmen der Weiterbewilligung zulässig ist. Soweit ich das verstanden habe, wird sowieso eine abschließende Übersicht über die Einnahmen gefordert wenn der Bewilligungszeitraum zu Ende ist, müssen die Belege eingereicht werden.


Da du keine Daten hier nennst, bleibt es für mich nebulös - in welchen Zeitraum fallen die geforderten Nachweise für die Eingänge aus Geschäftseinkommen, in den Letzten Bewilligungszeitraum bis Juni oder in den neuen ab Juli? Ich habe nicht ohne Grund gefragt, ob die abschließende EKS für den vergangenen Bewilligungszeitraum (bis einschl. Juni) sowie die vorausschauende EKS für den nächsten Bewilligungszeitraum (ab Juli bzw. ab Antragstellung) bereits eingereicht wurde.

Die von dir erwähnte Übersicht der Einnahmen ist genau diese von mir erwähnte EKS, allerdings beinhaltet sie Einnahmen UND Ausgaben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 18:13:41Wenn ich Rotti richtig verstanden habe müsste der erweiterte Zeitraum nachgereicht werden. Was ist korrekt?
nein so wie @Fetnäpfchen schrieb ist es richtig.
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 15:59:04Wenn der WBA gestellt wird von da ab drei Monate rückwirkend. Wenn das JC trödelt ist das seine Schuld alle relevanten Daten liegen da ja schon vor, zumindest wenn es richtig gemacht wurde
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

brokeAF

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 18:27:01Da du keine Daten hier nennst, bleibt es für mich nebulös - in welchen Zeitraum fallen die geforderten Nachweise für die Eingänge aus Geschäftseinkommen

Die von dir erwähnte Übersicht der Einnahmen ist genau diese von mir erwähnte EKS, allerdings beinhaltet sie Einnahmen UND Ausgaben.

Die geforderten Nachweise liegen im Zeitraum des vergangenen Bewilligungszeitraumes und teilweise auch des neuen. Jetzt ist mir auch klar was die EKS ist.