DRINGEND: Kontoauszüge / immer mehr Forderungen

Begonnen von brokeAF, 20. Dezember 2023, 12:20:22

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brokeAF

Ich frage hier für jemanden aus meinem Bekanntenkreis der ebenfalls Leistungen bezieht allerdings in einem anderen Landkreis. Bei der antragstellenden Person wird der Weiterbewilligungsantrag immer weiter in die Länge gezogen. Sie ist mittlerweile genauso pleite wie ich aber für mein Problem mache ich einen neuen Beitrag auf der Übersichtlichkeit wegen.

Auf jeden Fall können weder Miete noch aufgelaufene andere Rechnungen bezahlt werden. Auch die Nahrungsversorgung scheint nur noch mangelhaft zu sein.

Die Sachbearbeiter scheinen aber immer mehr zu fordern, mit jedem Schreiben.

Eingereicht wurden bisher:

  • Antrag auf Weiterbewilligung
  • Der Mietvertrag liegt vor
  • Kontoauszüge / Umsatzübersicht der letzten 3 Monate vor Antragstellung (wurden wohl unvollständig eingereicht) Es handelte sich soweit ich das richtig verstanden habe um eine Umsatzübersicht gefiltert nach Datum aber irgendein Teil davon war nicht lesbar.


Nun wurde im weiteren Schriftwechsel zusätzlich gefordert:

  • Kontoauszüge (bis zum aktuellen Datum)
  • Erklärung und Nachweise über die auf dem Geschäftskonto (Einzelunternehmen) eingegangenen Zahlungen


Nun hat noch irgendjemand gegenüber der Behörde behauptet die antragstellende Person würde woanders wohnen.

Weitere Forderung deshalb:
  • Mietbescheinigung


Fragen:
1. Muss die antragstellende Person die mit jedem Schreiben der Sachbearbeiter weiter in die Zukunft geschobene Forderung der Kontoauszüge bis zum aktuellen Datum nachreichen? Das wird ja mit jedem Schreiben ein längerer Zeitraum und es müssen jedes Mal neue Auszüge besorgt werden. Ich habe der Person schon meinen Wissensstand mitgeteilt, dass eigentlich nur 3 Monate gefordert werden dürfen aber die Sachbearbeiter scheinen immer weiter darauf zu beharren, das bis zum aktuellen Datum eingereicht werden müsse.

2. Müssen die Nachweise/Rechnungen für Geldeingänge auf dem Geschäftskonto mit eingereicht werden? Wenn jetzt von der antragstellenden Person noch mehr Kontoauszüge bis zum aktuellen Datum eingereicht würden, dann würden die Sachbearbeiter vermutlich wieder Nachweise über die weiteren daraus ersichtlichen eingegangenen Zahlungen fordern und im selben Atemzug vermutlich wieder neue Kontoauszüge bis zum aktuellen Datum. Das kann doch eigentlich nicht sein und man dreht sich im Kreis.

3. Was kann getan werden damit die Person endlich zeitnah die dringend benötigten Leistungen erhält?

Sheherazade

"Geschäftskonto/Einzelunternehmen" impliziert eine selbstständi8ge Tätigkeit. Wurde eine abschließende EKS für den vergangenen Bewilligungszeitraum und eine vorläufige EKS für den kommenden Bewilligungszeitraum eingereicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

brokeAF

Ich kläre das kurz ab, Moment.
edit:

 Ja, es wurde beides eingereicht.

Rotti

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:221. Muss die antragstellende Person die mit jedem Schreiben der Sachbearbeiter weiter in die Zukunft geschobene Forderung der Kontoauszüge bis zum aktuellen Datum nachreichen?
ja wenn unleserlich am besten persönlich vorlegen oder im JC ausdrucken falls möglich und am Empfang gegen Bestätigung abgeben-

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:22Nun hat noch irgendjemand gegenüber der Behörde behauptet die antragstellende Person würde woanders wohnen.

Meldebescheinung vom Bürgeramt einreichen.

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:22Weitere Forderung deshalb: Mietbescheinigung

Mietvertrag ist völlig ausreichend-

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:223. Was kann getan werden damit die Person endlich zeitnah die dringend benötigten Leistungen erhält?

kooperieren oder Widerspruch falls noch VM zum Überleben vorhanden-
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sheherazade

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:39:16Ja, es wurde beides eingereicht.

Wann beginnt der neue Bewilligungszeitraum für den der WBA wann genau gestellt wurde?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Fettnäpfchen

Rotti

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 13:36:01kooperieren oder Widerspruch falls noch VM zum Überleben vorhanden-
Widerspruch gegen was?
Es gibt ja keinen Bescheid gegen den Widersprochen werden kann.

Wenn alles passt und das kommt erst auf wenn das unlesbare nachgereicht wurde
dann macht man einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52Widerspruch gegen was?

Mit Widerspruch meinte ich gegen das schreiben vorgehen das ergibt sich vermutlich durch die vorläufige Einstellung der Leistungen bis zum Nachholen der Forderung des JC.
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brokeAF


Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52Wenn alles passt und das kommt erst auf wenn das unlesbare nachgereicht wurde
Reichen denn die 3 Monate vor Antragstellung aus oder müssen es 3 Monate rückliegend zum Beginn des Weiterbewilligungszeitraumes sein? Oder müssen von der antragstellenden Person wirklich alle Kontoauszüge bis zum Datum des letzten Schreiben des JC eingereicht werden?

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 13:48:10Wann beginnt der neue Bewilligungszeitraum für den der WBA wann genau gestellt wurde?

Ich kann gerade keine Rücksprache halten aber ich glaube eingereicht wurde im August, neuer Bewilligungszeitraum startete im Juli und seitdem scheint sich das ganze zu ziehen.

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 14:04:11Mit Widerspruch meinte ich gegen das schreiben vorgehen das ergibt sich vermutlich durch die vorläufige Einstellung der Leistungen bis zum Nachholen der Forderung des JC.
Gegen was könnte da genau widersprochen werden? Es wurde wohl auf mangelnde Mitwirkung hingewiesen aber wenn immer wieder ein erweiterter Zeitraum gefordert wird beurteile ich das als schwierig.

Rotti

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 14:34:51Gegen was könnte da genau widersprochen werden? Es wurde wohl auf mangelnde Mitwirkung hingewiesen aber wenn immer wieder ein erweiterter Zeitraum gefordert wird beurteile ich das als schwierig.
ein Darlehen kann er ja beantragen, wenn bei denen die Bearbeitung länger braucht und am besten beim Teamleiter beschweren. Bei einem WBA ist das einfach nicht erforderlich vom Jc auf mangelnde Mitwirkung hinzuweisen wenn dann betrifft das das Jc.
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Sheherazade

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 14:34:51
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 13:48:10Wann beginnt der neue Bewilligungszeitraum für den der WBA wann genau gestellt wurde?

Ich kann gerade keine Rücksprache halten aber ich glaube eingereicht wurde im August, neuer Bewilligungszeitraum startete im Juli und seitdem scheint sich das ganze zu ziehen.

Das alleine wäre schon ein Problem, das die Bearbeitung verzögern könnte. Neuer Bewilligungszeitraum im Juli, WBA erst im August? Du bist dir ganz sicher, dass dir alle Fakten bzw. der ganze Schriftverkehr bekannt sind?
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brokeAF

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2023, 14:44:14Das alleine wäre schon ein Problem, das die Bearbeitung verzögern könnte. Neuer Bewilligungszeitraum im Juli, WBA erst im August? Du bist dir ganz sicher, dass dir alle Fakten bzw. der ganze Schriftverkehr bekannt sind?

Nein der ganze Schriftverkehr ist mir leider nicht bekannt. Habe die Situation nur am Telefon geschildert bekommen. Inwiefern wäre das ein Problem?

Rotti

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:22Nun hat noch irgendjemand gegenüber der Behörde behauptet die antragstellende Person würde woanders wohnen.
die Anzeige wird da auch noch für Nachforschungen vom JC gehen und deshalb verzögern die vermutlich noch.
Aber ich würde da auch den link
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
von @Fettnäpfchen beachten.
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Sheherazade

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 15:06:37Inwiefern wäre das ein Problem?

Weil, so wie geschildert, rein rechtlich für den Monat Juli kein Leistungsanspruch besteht. Ein WBA wird SPÄTESTENS im letzten Monat des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt.

Das alleine ist natürlich kein Grund für eine dermaßen lange und schleppende Bearbeitungszeit, aber ich vermute einfach mal, dass da noch mehr unklar ist, von dem du nichts weißt.
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Fettnäpfchen

brokeAF

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 14:34:51Reichen denn die 3 Monate vor Antragstellung aus oder müssen es 3 Monate rückliegend zum Beginn des Weiterbewilligungszeitraumes sein? Oder müssen von der antragstellenden Person wirklich alle Kontoauszüge bis zum Datum des letzten Schreiben des JC eingereicht werden?
Wenn der WBA gestellt wird von da ab drei Monate rückwirkend.

Wenn das JC trödelt ist das seine Schuld alle relevanten Daten liegen da ja schon vor, zumindest wenn es richtig gemacht wurde.

Wenn das JC nachträglich die Mietbescheinigung verlangt muss dies explizit begründet werden denn dies ist eine Datenabfrage. s. Anhang!
Wobei die ja nicht mal was bringt weil die ja kein Beweis ist das die Person NICHT in der Whg. lebt.

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 15:06:37Nein der ganze Schriftverkehr ist mir leider nicht bekannt. Habe die Situation nur am Telefon geschildert bekommen. Inwiefern wäre das ein Problem?
Erfahrungsgemäß ist es über Dritte immer schlecht weil es sehr oft vorkommt das neue Tatsachen auftauchen die alles andere durchaus auf den Kopf stellen und die Bemühungen nichtig machen.
die sogenannte Salamitaktik!

Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 14:34:51Gegen was könnte da genau widersprochen werden? Es wurde wohl auf mangelnde Mitwirkung hingewiesen aber wenn immer wieder ein erweiterter Zeitraum gefordert wird beurteile ich das als schwierig.
um das was Rotti meint und ich nicht müsste man das Schreiben lesen können um es richtig zu beurteilen.
Je nach dem hat einer von uns beiden recht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2023, 13:55:52das kommt erst auf wenn das unlesbare nachgereicht wurde
und wurde es nachgereicht und wenn wann?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

brokeAF

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 13:36:01
Zitat von: brokeAF am 20. Dezember 2023, 12:20:221. Muss die antragstellende Person die mit jedem Schreiben der Sachbearbeiter weiter in die Zukunft geschobene Forderung der Kontoauszüge bis zum aktuellen Datum nachreichen?
ja wenn unleserlich am besten persönlich vorlegen oder im JC ausdrucken falls möglich und am Empfang gegen Bestätigung abgeben-


Also können die wirklich immer weiter laufend aktuelle Auszüge fordern? Mit jedem neuen Schreiben? Das kann doch nicht wahr sein oder?


• Und was ist mit den Nachweisen die wohl auch noch gefordert werden bezüglich geschäftlicher Geldeingänge? Das hat doch mit der Leistungsbewilligung nichts zu tun oder irre ich mich da?

Was bin ich froh dass ich nicht selbstständig und auf Stütze angewiesen bin. Das ist ja scheinbar nochmal 10x komplizierter als wenn man angestellt oder komplett arbeitslos ist.