Mietkürzung bei Bürgergeld! Besteht eine Pflicht des Jobcenters zur Kürzung?

Begonnen von AllesHartzIV?, 22. Dezember 2023, 22:59:09

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AllesHartzIV?

Punkt 1:
Seit Oktober 23, stellt mein Vermieter die Zentralheizung so ein, daß in den Räumen eine Temperatur von gerade einmal 16-18°C und eine Wassertemperatur von maximal 34°C, welche bei aus dem laufendem Wasserhahn, nach etwa 4-5 Minuten erreicht wird.
Punkt 2:
Ich wohne jetzt seit zwei Jahren in einen Einfamilienhaus, welches ich mit meinem Vermieter teile.
Mein Vermieter hat eine Kaution vom Jobcenter erhalten, diese aber nicht getrennt von seinem Vermögen, auf seinen Postsparbuch eingezahlt.
Und das auch erst Ende November, nach der Aufforderung über den Nachweis der Anlage, unter Androhung der Einbehaltung der Miete(Paragraph 273BGB).
Ich war am 10.November wiederholt, diesmal mit meiner Betreuungshilfe im Jobcenter,wo mir trotz Unterstützung durch die Betrhelferin, wiederum durch die Angestellte in der Eingangszone, nach ihrem Telefonat mit dem Leistungssachbearbeiter, mündlich verwehrt wurde, mein Recht auf Mietkürzung und auch auf Einbehaltung der Miete, bis zur Aufrechnung der Mietkaution, gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Begründung dafür lautete, gemäß der JCMitarbeiterin: Die Miete würde gemäß Verwaltungsrecht gezahlt, meine Angelegenheit würde aber nur auf Privatrecht beruhen!
Ist das Jobcenter verpflichtet Mietkürzungen und Mieteinbehaltungen, im Sinne des Kunden umzusetzten?
Ich sehe es in diesem Fall schon als Rechtsbeugung an.
Ich habe bereits einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragt. Für beide Rechtsbereiche, Mietrecht und auch Verwaltungsrecht, evtl. Sozialrecht, welcher aber noch nicht erteilt ist.

Ottokar

Zitat von: AllesHartzIV? am 22. Dezember 2023, 22:59:09Seit Oktober 23, stellt mein Vermieter die Zentralheizung so ein, daß in den Räumen eine Temperatur von gerade einmal 16-18°C und eine Wassertemperatur von maximal 34°C, welche bei aus dem laufendem Wasserhahn, nach etwa 4-5 Minuten erreicht wird.
Beides ist rechtswidrig, was die Wassertemperatur betrifft sogar gesundheitsschädlich und sollte unverzüglich dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wohnräume einschl. Bad und Toilette müssen zwschen 6:00 und 23:00 Uhr mindestens 20 Grad Celcius haben.
Die Warmwassertemperatur in Mehrfamilienhäusern muss wegen dem Legionellenschutz rund um die Uhr 60 Grad Celcius betragen.
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/mindesttemperatur-rechtlich-knifflige-fragen-fuer-vermieter_84342_571228.html

Das JC hat mit Mietrecht und Mietkürzungen absolut nichts zu tun. Es kann und darf nicht für dich gegenüber deinem Vermieter tätig werden.
Mietminderungen sind im SGB II generell schwierig, da das JC nur die tatsächlichen Kosten zahlen muss. Sollte sich die Mietminderungen hinterher als unzulässig herausstellen, zahlt das JC nicht nachträglich die höhere Miete.
Sinnvoller ist es, statt die Miete zu mindern die Pflichten des Vermieters einzufordern.
Was die Warmwassertemperatur betrifft, geht das am Einfachsten über das Gesundheitsamt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 23. Dezember 2023, 12:29:47Die Warmwassertemperatur in Mehrfamilienhäusern muss wegen dem Legionellenschutz rund um die Uhr 60 Grad Celcius betragen.

Das gilt für sogenannte Großanlagen, eben in Mehrfamilienhäusern. Der TE wohnt gemeinsam mit seinem Vermieter in einem Einfamilienhaus. Da wird das Gesundheitsamt ganz sicher nicht tätig werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Stimmt, hatte mich bei den Angaben des TE verlesen.
Gesundheitsamt ist hier also keine Option.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: AllesHartzIV? am 22. Dezember 2023, 22:59:09Ich wohne jetzt seit zwei Jahren in einen Einfamilienhaus, welches ich mit meinem Vermieter teile.
Üble Konstellation  :sad: Nach § 573a BGB hat der Vermieter hier ein erleichtertes Kündigungsrecht. Das ist bei allen Aktionen zu bedenken, auch wenn man nicht auf sein Recht verzichten sollte.

Unwissender

Er könnte doch die Miete mindern (obwohl das JC die volle Miete zahlt) den Rest einbehalten! Wenn er verliert (was ich nicht glaube) zahlt er das einbehaltene Geld nach, wenn sich herausstellt, das die Mietminderung gerechtfertgt war, zahlt er dem JC die zuviel gezahlte Miete zurück!  :scratch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Offensichtlich lässt TE die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter zahlen. Dann geht das nicht so einfach.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 24. Dezember 2023, 09:30:59Er könnte doch die Miete mindern (obwohl das JC die volle Miete zahlt) den Rest einbehalten! Wenn er verliert (was ich nicht glaube) zahlt er das einbehaltene Geld nach, wenn sich herausstellt, das die Mietminderung gerechtfertgt war, zahlt er dem JC die zuviel gezahlte Miete zurück!  :scratch:
Was genau hast du an
Zitat von: Ottokar am 23. Dezember 2023, 12:29:47da das JC nur die tatsächlichen Kosten zahlen muss.
nicht verstanden?
Wenn die Miete z.B. von 400€ auf 360€ gemindert wird, betragen damit die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nur noch 360€, d.h. das JC erkennt nur noch 360€ an und zahlt diesen Betrag.
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