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Entziehungs-Bescheid aber trotzdem Zahlungen erhalten

Begonnen von Anonymer Dude, 23. Dezember 2023, 17:14:50

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Anonymer Dude

Erst einmal ein freundliches Hallo an alle,

mich hat es in dieses Forum getrieben, da ich grade vor einem sehr großen Problem stehe, welches mir echt Kopfschmerzen bereitet.

Und zwar wollte das JC nachträglich Kontoauszüge von mir haben, die ich bereits mitgeschickt hatte (als Screenshot - dort sah man aber wohl nur den Kontostand und nicht die Umsätze).
Dem bin ich nach der zweiten Aufforderung nachgekommen doch entweder kamen diese nicht an oder ich habe mich bei der E-Mail vertippt.
Jedenfalls kam dann ein Brief, der mir bescheinigte, dass ab dem 1. September die Leistungen komplett entzogen werden - aufgrund fehlender Mitwirkung.
Daraufhin habe ich die Kontoauszüge inkl. Schreiben erneut geschickt (Ich habe NICHTS zu verbergen!).

Es kam keine Antwort doch am Ende des Monats kam das Geld vom JC wie gewohnt an.

Damit fiel mir nach viel Papierkram und Kopfzerbrechen ein Stein vom Herzen und ich bin davon ausgegangen, dass dies damit geklärt sei.

Im darauffolgenden Monat kam dann ein Schreiben von der GEZ, Beitrag fällig.


Zu dem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen das die Leistungen noch erbracht werden... Ich dachte meine letzte Mail an das JC hätte das Problem gelöst, und es wäre eine bürokratische Kleinigkeit. Letztendlich bin ich davon ausgegangen, dass das JC das übernimmt. Schließlich kam ja das Geld.
Ich bin überhaupt nicht davon ausgegangen dass das Geld evtl fälschlicherweise überwiesen wurde.
Nachdem nun nochmal Post mit Forderungen kam, habe ich eben direkt im Portal des JC nochmal eine Nachricht verfasst, das Problem erklärt, und die Kontoauszüge mitgeschickt.

Meine große Sorge ist nun, dass das JC das Geld seit September fälschlicherweise gezahlt hat, ich aber keinen Anspruch mehr hatte.


Das wären September - Dezember:  Krankenkasse + GEZ kosten. Ich KANN das nicht bezahlen.
+ Was wenn das JC das Geld seit September zurückfordert?!


Ich hab NICHTS zu verbergen, aber es ist eine pure Qual sich damit zu befassen.

Die weiter laufenden Zahlungen des Jobcenters haben mich dahingehend getäuscht, dass sie mir suggerierten die nachgereichten Dokumente seien zufriedenstellend gewesen.

Zu allem Überfluss habe ich keinen Zugriff mehr auf die E-Mail Adresse, das heißt ich kann nicht nachweisen, dass ich die Kontoauszüge zuvor geschickt habe.

Aber der Erhalt des Geldes hat mir eine Last von den Schultern genommen bzw mich im Glauben gelassen ich erhalte weiterhin die Leistungen ("Puh, endlich alles geklärt, aus den Augen aus dem Sinn")

In meinem Kopf sind jetzt 1000 Fragen:

Z.b.:

- Wird das Jobcenter das Geld zurückverlangen oder werden sie die Beträge (KK & GEZ) nachträglich zahlen?

- Wenn nicht, macht es Sinn einen Antrag auf nachträgliche Leistungs-Erbringung zu stellen, auch wenn der Leistungs-Entzug aus dem September ist? Auf dem nachgereichten Kontoauszug ist nichts, was dem Antrag widersprochen hätte.

- Wie würde das ganze gerichtlich aussehen? Wenn das JC sich weigert, würde es Sinn machen dagegen vorzugehen?

In meinem Kopf geht grade die Welt unter. Ich bin grade nicht in guter Verfassung und kann mir so finanzielle Probleme absolut nicht erlauben.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten und jegliche Hilfe 🙏🏼



Sheherazade

Weil die GEZ einen Befreiungsantrag (oder aber den Beitrag) von dir haben will, nimmst du an, das Jobcenter hat dir aus Versehen Geld geschickt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Anonymer Dude

Danke für die schnelle Antwort.

Die wollen den Beitrag. Infolgedessen habe ich nun nochmal einen Befreiungsantrag für den gesamten (ursprünglich bewilligten) Zeitraum 2023-24 gestellt.

TripleH

Das JC zahlt keine GEZ. Du musst schon selbst bei der GEZ Befreiung beantragen.

Fettnäpfchen

Anonymer Dude

Zitat von: Anonymer Dude am 23. Dezember 2023, 17:14:50Ich hab NICHTS zu verbergen, aber es ist eine pure Qual sich damit zu befassen.
Klar ist nachvollziehbar....

und vom JC hast du normal nichts zu befürchten denn durch das Nachreichen der Unterlagen greift der https://dejure.org/gesetze/SGB_I/67.html

Jetzt stellt sich für dich nur die Frage hat das JC diesen Fall schon bearbeitet.
Wenn du regelmäßig weiter deine Leistungen bekommen hast sollte das der Fall sein.
Wenn du nichts schriftliches hast solltest du vorsichtshalber noch mal mit deinem JC/SB kommunizieren. Erst dann kannst du sicher sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

@Fettnäpfchen: Was soll er denn hören? Ich gehe davon aus, dass er einen Leistungsbescheid hat, wenn das Jobcenter -wie eingangs geschrieben- Unterlagen nachträglich anfordert.

Zitat von: Anonymer Dude am 23. Dezember 2023, 17:14:50Und zwar wollte das JC nachträglich Kontoauszüge von mir haben, die ich bereits mitgeschickt hatte (als Screenshot - dort sah man aber wohl nur den Kontostand und nicht die Umsätze).
Dem bin ich nach der zweiten Aufforderung nachgekommen doch entweder kamen diese nicht an oder ich habe mich bei der E-Mail vertippt.
Jedenfalls kam dann ein Brief, der mir bescheinigte, dass ab dem 1. September die Leistungen komplett entzogen werden - aufgrund fehlender Mitwirkung.
Daraufhin habe ich die Kontoauszüge inkl. Schreiben erneut geschickt

Hier werden sich Schreiben vom Jobcenter mit Antworten des TE überschnitten haben, die Zeitangaben mit "dann" sind etwas difus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 24. Dezember 2023, 15:09:35Hier werden sich Schreiben vom Jobcenter mit Antworten des TE überschnitten haben, die Zeitangaben mit "dann" sind etwas difus.
Diffus trifft es deswegen ist meine Antwort mehrschichtig ausgefallen.

und dass 
Zitat von: Anonymer Dude am 23. Dezember 2023, 17:14:50Die weiter laufenden Zahlungen des Jobcenters haben mich dahingehend getäuscht, dass sie mir suggerierten die nachgereichten Dokumente seien zufriedenstellend gewesen.
nach dem Beitrag das er alles nochmal nachgereicht hat es auch nicht leichter gemacht.

Anonymer Dude
am besten schreibst du mal was vom JC und was von der "GEZ" geschickt wurde und falls das obere nicht chronologisch war, was ich aber als chronologisch angesehen habe, nochmal auf.

Ich habe verstanden
Aufforderung> dann Aufforderung nachgekommen> erneute Aufforderung und dann verpasst> Leistungseinstellung > Nachholung der Mitwirkung> Keine Antwort aber dafür wieder die Leistung erhalten .....

Brief "GEZ" und dann viel Text weil du das wahrscheinlich falsch verstanden hast. Siehe die Folgeantworten das "GEZ" und deine Leistung nichts miteinander zu tun haben. (Also außer der Befreiung wegen ALG2)

Zitat von: Anonymer Dude am 23. Dezember 2023, 17:14:50Aber der Erhalt des Geldes hat mir eine Last von den Schultern genommen bzw mich im Glauben gelassen ich erhalte weiterhin die Leistungen ("Puh, endlich alles geklärt, aus den Augen aus dem Sinn")
und deswegen denke ich das deine Leistungseinstellung aufgehoben wurde.
a) weil schaut chronologisch aus und
b) wegen der Nachfrage der Rückerstattung von letzterem
Zitat von: Anonymer Dude am 23. Dezember 2023, 17:14:50Das wären September - Dezember: Krankenkasse + GEZ kosten. Ich KANN das nicht bezahlen. + Was wenn das JC das Geld seit September zurückfordert?!
liest sich als ob dein JC seit Sep. mtl. weiter geleistet hat.
Leider sah das nicht nach chronologisch aus da wesentl. weiter oben die Frage gestellt wurde.

Gar nicht so kompliziert, aber ob es stimmt  :weisnich: kannst nur du beantworten.

MfG FN
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Ottokar

Das JC zahlt nichts an die GEZ und es befreit dich auch nicht von der Gebührenpflicht.
Aber du bekommst bei jedem Bewilligungsantrag ein zusätzliches Blatt für die GEZ, auf welchem dir das JC den Leistungsbezug bescheinigt.
Den Befreiungsantrag musst du selbst stellen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
und diesem die Bescheinigung vom JC für die GEZ beifügen.
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Anonymer Dude

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Dezember 2023, 14:28:35Jetzt stellt sich für dich nur die Frage hat das JC diesen Fall schon bearbeitet. Wenn du regelmäßig weiter deine Leistungen bekommen hast sollte das der Fall sein.

Das hier war der Fall & es hat sich alles geklärt. Danke für die vielen Ratschläge und die schnelle Hilfe, war wohl nur etwas in Panik.