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Heizkosten nach Verbrauch und nicht mehr Vorab

Begonnen von Susanne vom See, 27. Dezember 2023, 11:33:40

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Susanne vom See

Zitat von: Jimmy Neutron am 01. Januar 2024, 13:47:58Ja, die vorläufige Bewilligung wäre der korrekte Weg gewesen. Um gegen den Bescheid vorzugehen, musst du den Klageweg beschreiten. Ein Klageverfahren dauert aber.

Du könntest jetzt das Eilverfahren vor dem Sozialgericht eröffnen. Dies betrifft dann aber nur die Kosten, die in der Zukunft anstehen und nicht die rückwirkenden bzw. nur in Ausnahmefällen auch die rückwirkenden Kosten.

Die Frage ist jetzt, was kann man tun, um das JC so schnell wie möglich zu bewegen die Heizkosten zu zahlen.

Wie sieht es denn mit dem Internetzugang bei dir aus? Hast du die Möglichkeit, Dokumente einzuscannen?
Macht der Vermieter/Campingplatzbetreiber schon Stress?

Ich bin bürotechnisch komplett ausgestattet. Und die hier am CP sind recht locker. Da hier viele Dauercamper sind, zahlen die z. B. nur einmal im Jahr ihren Strom nebst Pacht. Ich bin da eher die Ausnahme, die monatlich zahlt. Das auch wg. dem JC.

Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise. (Mhhh.... hier kommt mir die Idee, mir Rechnungen ausstellen zu lassen und dann die Beträge überweisen zu wollen.... Ich frag morgen gleich mal).
Ich hab aktuell nur die Zählerstände für die Monate Oktober (für den ich auch, weil bezahlt und mit Beleg, schon eine Erstattung beim JC erbeten hatte. Bis jetzt ist da aber noch nichts passiert), für November und seit heute Dezember.

Fettnäpfchen

#16
Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:59:00Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise.
Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist das JC  dir dein zustehendes Geld nicht überweist und deswegen schrieb ich ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Dezember 2023, 14:40:44Höchstens wenn ein EA beim SG eingereicht wird und das kommt darauf an dass du belegen kannst das du mtl. Heizkosten bezahlst. HK gehören zu den KdUH und müssen in voraus bezahlt werden.

Also mach es doch so wie von Ottokar schon beschrieben wurde und dann sollte das JC in die Schranken verwiesen werden.

MfG FN

Edit
Du hast ja schon Erstattungen bekommen also weiß das JC in etwa die Höhe dessen was deine HK betragen. Das muss (zwingend) in einem EA erwähnt werden (sowie belegt werden) obwohl das JC dies von alleine erkennen müsste weil es zu Ihrem gesetzl. Auftrag gehört.

und für den Fall dass du dass Urteil nicht kennst:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R:
Lebt der Leistungsbezieher in einem Wohnmobil, sind die Unterhaltskosten für dieses in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II zu übernehmen, sofern sie i.S.d. § 22 Abs. 1 angemessen sind.
Dazu gehören u.a. die Kraftfahrzeugsteuern, die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, notwendige Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils.
Nicht dazu gehören Pauschalen für Pflege und Wartung des Wohnmobils und die Kosten für Dieselkraftstoff.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Susanne vom See

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2024, 11:20:34Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 01. Januar 2024, 13:59:00Das Problem ist, dass ich keine Rechnung/Beleg vorab über den Strom bekomme, sondern erst, wenn ich das Geld in der Hand habe und über den Tresen schiebe oder aufs Konto überweise.
Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist das JC  dir dein zustehendes Geld nicht überweist und deswegen schrieb ich ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Dezember 2023, 14:40:44Höchstens wenn ein EA beim SG eingereicht wird und das kommt darauf an dass du belegen kannst das du mtl. Heizkosten bezahlst. HK gehören zu den KdUH und müssen in voraus bezahlt werden.

Also mach es doch so wie von Ottokar schon beschrieben wurde und dann sollte das JC in die Schranken verwiesen werden.

MfG FN

Edit
Du hast ja schon Erstattungen bekommen also weiß das JC in etwa die Höhe dessen was deine HK betragen. Das muss (zwingend) in einem EA erwähnt werden (sowie belegt werden) obwohl das JC dies von alleine erkennen müsste weil es zu Ihrem gesetzl. Auftrag gehört.

und für den Fall dass du dass Urteil nicht kennst:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R:
Lebt der Leistungsbezieher in einem Wohnmobil, sind die Unterhaltskosten für dieses in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II zu übernehmen, sofern sie i.S.d. § 22 Abs. 1 angemessen sind.
Dazu gehören u.a. die Kraftfahrzeugsteuern, die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, notwendige Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils.
Nicht dazu gehören Pauschalen für Pflege und Wartung des Wohnmobils und die Kosten für Dieselkraftstoff.

Danke für das AZ nebst Urteil. Das kannte ich tatsächlich nicht!

Ich hatte im Frühjahr massiv Probleme, meine Quittungen vom Baumarkt für die Reparaturen im "Bürobereich" zu erstattet zu bekommen. Auch da musste ich einen Widerspruch einreichen.

Dass sogar die KfZ-Steuer und -Versicherung übernommen wird, wusste ich nicht. Die Kosten habe ich mir mühselig vom Sommerjob abgespart. Beim TÜV war ich auch letztes Jahr nicht (muss jährlich, da über 3,5t), einfach weil ich das Geld nicht hatte. Bin aber das letzte Mal im Juni gefahren, ansonsten nur hier auf dem Privatgelände des CP.
Derzeit zahle ich € 100,- mtl. für den Stellplatz, Strom zum Heizen als Nebenkosten kommen noch dazu. Im Sommer ist das ein Betrag zwischen € 15,- und € 18,-. Diesen Betrag habe ich fürs JC auf € 20,- angehoben, sodass das JC nur noch den Restbetrag fürs Heizen übernehmen muss. Aber, ich denke, dass diese "Milchmädchenrechnung" fürs JC zu kompliziert ist, deshalb die Ablehnung.

Die Pacht wird zum 01.April auf € 1.200,- gesetzt, weil das die Jahrespacht ist. Ist halt dann ein Einmalbetrag statt monatlich. Aktuell warte ich darauf, dass hier ein richtiger Festplatz frei wird und ich in einen richtigen Wohnwagen umziehen kann. Das wird sich hoffentlich im Februar oder März ergeben.

Am Donnerstag bin ich beim SG, da reiche ich dann den EA ein.

Susanne vom See

So, konnte vorhin die Rechnungen für die Stromkosten/Heizung für die Monate November und Dezember bekommen. Diese habe ich unverzüglich an das JC weiter geleitet.

Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.

Fettnäpfchen

Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 12:25:55Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.
Wenn du dir unsicher bist kannst du das Schreiben ja mal zum querlesen einstellen. Anonymisiert ist eh klar.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Susanne vom See

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 13:36:21Susanne vom See

Zitat von: Susanne vom See am 03. Januar 2024, 12:25:55Jetzt sitze ich an der Klageschrift, morgen geht's zum SG.
Wenn du dir unsicher bist kannst du das Schreiben ja mal zum querlesen einstellen. Anonymisiert ist eh klar.

MfG FN

Ist nicht meine erste Klage beim SG und ich hab ein bisschen bei den Vorlagen hier im Forum gespickt.  :cool:
Jetzt habe ich alles beisammen und freue mich schon auf morgen.

Mir ist übrigens aufgefallen, dass ich auch für die vergangenen Wintermonate bis 12/22 keine Heizkosten erstattet bekommen habe. Hab dazu einen extra Thread erstellt.