100% Sanktionen für 2 Monate???

Begonnen von Andree, 28. Dezember 2023, 18:18:34

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Marco1982

mit der Argumentation kommst Du nicht weit. So in der Art weis mir doch mal nach, dass ich die Stelle bekommen hätte, wenn ich mich überhaupt beworben hätte :lol:
Es reicht, dass erst durch die Bewerbung erst die Chance besteht, dass der AG einen einlädt, kennenlernt nd dann vielleicht auch einstellt.

Aber ist es nicht das was das BVG verlangt.

Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen.

Klar wenn man sich nicht Berwerben will sagt das BVG halt bis 30%.

Aber für die 100% muss der Arbeitgeber ja eigentlich zum JC sagen ich will den einstellen der will aber nicht.

Beispiel jetzt mal Berlin Firma X sucht 1 Arbeiter, das JC schickt 200 Leute vorbei, sagen wir mal 50 Bewerben sich nicht kann das JC denen aber nicht alle 100% geben, er hat ja nur für 1 was.

Ottokar

Es soll ja Typen geben, die im Gespräch mit dem JC vor Zeugen erklären, dass sie einfach keine Lust zum Arbeiten haben. Offenbar will H.H. die aus dem Verkehr ziehen. Soll er.
Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
so unglaublich es klinkt aber das ist bei unserer O.-Kommune immer noch ein 1 Euro Job.
Erst gestern habe ich wieder welche gesehen und wie früher auf dem Grund des Omnibusunternehmens und einmal bei einer Lebensmittelkette.
Habe früher schon mit solchen eLB geredet aber da ist es vergebene Liebesmühe gewesen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eric

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2024, 14:18:39Ottokar

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 13:19:11Früher (BSHG) mussten die mit Warnweste, Eimer und Pieke das Straßenbegleitgrün sauber halten.
so unglaublich es klinkt aber das ist bei unserer O.-Kommune immer noch ein 1 Euro Job.
Erst gestern habe ich wieder welche gesehen und wie früher auf dem Grund des Omnibusunternehmens und einmal bei einer Lebensmittelkette.
Habe früher schon mit solchen eLB geredet aber da ist es vergebene Liebesmühe gewesen.

MfG FN

@Fettnäpfchen

Was bitte meinst Du mit eLB? Bzw. was bedeutet es?

Ich sehe solche Leute auch in meiner Gegend ab und an.
Sind diese sogenannten "1Euro-Jober" jene die, wie Ottokar schrieb, offen gegenüber dem JC zugeben keine Lust zum arbeiten haben?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen das einem diese 1 Euro Jobs auch einfach so vom Jobcenter aufgedrückt werden können...?!

Danke im voraus für eine Antwort!

MfG Eric

Vollloser

@Bimimaus5421

"Der wahre Bürgergeld-Skandal ! - Ep. 230
Von: Ole & Wolfgang"

Danke für das Video. Ja die beiden sind der Hamma !  :ok:
Die haben ja auch einen sehr hörenswerten Nachruf über Arno Dübel gemacht (Arno Dübel hatte recht ! - Ep. 200).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 04. Januar 2024, 17:42:17Was bitte meinst Du mit eLB? Bzw. was bedeutet es?
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und die Bedeutung ist selbsterklärend  :zwinker:

Zitat von: Eric am 04. Januar 2024, 17:42:17Sind diese sogenannten "1Euro-Jober" jene die, wie Ottokar schrieb, offen gegenüber dem JC zugeben keine Lust zum arbeiten haben?
Das kann jeden erwischen der sich nicht dagegen zur Wehr setzt.
ALG2-FAQ
ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.

Bei weiteren Fragen dazu mach Bitte ein eigenes Thema auf damit wir hier im (Fremd)thema nicht weiter shreddern.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Andree

Guten Abend,

Ja das Thema ist schon sehr komplex......

Habe jetzt gelesen es geht hauptsächlich um die Leute die eine zumutbare Arbeit verweigern, und die einen Mini Job oder Maßnahme machen nicht gleich alles gestrichen wird.

Liegt ja auch auf der Hand irgendwie, aber ohne Lebensmittel — Gutscheine ist die Schuldenfalle vorprogrammiert (Stromkosten).

Es soll ja jetzt schnell gehen.

Vollloser

@Andree
Diese sog. "angebotene" "zumutbare Arbeit" muss auch in sich existenzsichernd sein !

Randnummer 209 des Sanktionsurteils des Bundesverfasssungsgerichts von 2019:
"Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen."

Also hier sind keine Minijobs und/oder irgendwelche "Maßnahmen" o. ä. gemeint !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Turok

Mal anders gefragt: Ist es dann nicht besser kommende Meldetermine zu Ignorieren und lieber dauerhaft 30% Sanktioniert zu werden? Oder können die dann trotzdem 2 Monate komplett Sanktionieren? Wenn man nicht zum Meldetermin erscheint, kann ja auch kein oder nur schwer zumutbarer Job vermittelt werden?

Also den Sachbearbeitern keine Chance zu geben 2 Monate Komplett zu Sanktionieren. Sondern aufgrund von Nichterscheinen dauerhaft 30 % zu erhalten. Würde das wohl funktionieren?

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Grüße

Marco1982

Zitat von: Turok am 09. Januar 2024, 08:13:41Mal anders gefragt: Ist es dann nicht besser kommende Meldetermine zu Ignorieren und lieber dauerhaft 30% Sanktioniert zu werden? Oder können die dann trotzdem 2 Monate komplett Sanktionieren? Wenn man nicht zum Meldetermin erscheint, kann ja auch kein oder nur schwer zumutbarer Job vermittelt werden?

Also den Sachbearbeitern keine Chance zu geben 2 Monate Komplett zu Sanktionieren. Sondern aufgrund von Nichterscheinen dauerhaft 30 % zu erhalten. Würde das wohl funktionieren?

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Grüße


Nein Stellenangebote kommen bei mir per Post, bei Termine gehts eher um Maßnahmen.

Müsst ihr für jedes Stellenangebot persönlich zum Berater?

cherrylady18

Sparen kann die Regierung indem sie auf die Vergrößerung des Regierungsgebäudes und die geplante Wohnung für den Kanzler verzichtet. Wozu braucht Scholz eine 200 qm große Luxuswohnung? :wand: Außerdem Sollte der aufgeblähte Bundestag deutlich reduziert werden.
Auch die Millionen die wir nach Indien schicken damit dort Fahrradwege gebaut werden können.
Als nächstes die Bonuszahlungen für Beamte, dazu zählen natürlich auch die Politiker zurücknehmen.
Dann gibt es noch die Flüchtlingsunterkünfte die von unsere Kosten gereinigt werden müssen. Können die nicht selber putzen? :teuflisch: Natürlich müssen sie auch auf Staatskosten bekocht werden. Können die nicht kochen :teuflisch: Ich bin auch der Meinung das die Migranten so schnellstmöglich arbeiten dürfen. Aber nein da werden Migranten, die gut ausgebildet sind und einen guten Job machen zurückgeschickt :wand:

Kubioz

Mal dumm gefragt. Stellenangebote bzw Aufforderungen zur Bewerbung kommen ja wie Marco1982 schon geschrieben hat per Post. Wenn ich das richtig verstanden habe dann wird doch nur derjenige zu 100% sanktioniert der einen angebotenen Job ablehnt auf den er auch wirklich angestellt worden wäre - sprich beworben, vorgestellt hat. Ein Stellenangebot/Aufforderung zur Bewerbung ist doch keine Garantie das man dort auch angestellt werden würde. Das kann doch nur bedeuten, entweder wird jedes Stellenangebot/Aufforderung zur Bewerbung bei Nichtbewerbung schon mit 100% sanktioniert oder man bewirbt sich einfach nicht auf ungeeignete Stellen und kommt so gar nicht in die Gefahr überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und es bleibt bei den 30%. Was trifft nun zu?

cherrylady18

Bevor das JC mich zwangsweise in Rente geschickt hat, natürlich mit entsprechenden Abzügen, habe ich etliche Bewerbungen geschrieben. Aber nicht eine Firma hat auf meine Bewerbungen geantwortet. Halt, doch eine Zeitarbeitsfirma hat mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ich wurde nicht eingestellt weil ich zu alt war. Das hätten sie aber aus der Bewerbung bzw. Lebenslauf sehen können. dumm gelaufen.
Auch mein Mann sollte sich bei einer Firma melden. Telefongespräch, sie würden sich wieder melden. Haben sie auch aber nur um abzusagen. Kurze Zeit später sollte meinem Mann der Regelsatz gekürzt werden, weil er sich lt. Aussage der Firma nicht gemeldet hat. Zum Glück hatten wir einen Telefonnachweis das er sich gemeldet hat und die Firma auch ihn angerufen hat.
Für meinen chronisch kranken Sohn (Epilepsie) war es noch schlimmer. Er wurde von einem Logistikunternehmen eingestellt. Musste um 7:00 Uhr morgens anfangen. War recht schwierig weil die öffentlichen Verkehrsmittel zu so früher Stunde noch nicht fuhren. Er musste die 1. U-Bahn nehmen Anschlussbus mit langer Wartezeit. Aber immerhin war er pünktlich zur Stelle. Zur Belohnung wurde er umgehend nach Hause geschickt. Aber an den Wochenenden , Heiligabend und Sylvester durfte er arbeiten. Weil andere keine Lust hatten. Zum Dank wurde er in der 1. Woche in neuen Jahr fristlos entlassen.
Was würde denn heute passieren??? Wird man dann auch schon sanktionier :schock:

Turok

Ich glaube wir warten bis man genau weiß welche Bedingungen erfüllt sein müssen um 100% Sanktion für 2 Monate zu bekommen.

Vielleicht weiß das schon jemand?

Und ich habe seid Jahren kein Stellenangebot per Post bekommen, ich werde hin und wieder mal eingeladen, darum die Frage von mir.

Aber eigentlich mache ich mir da keine Sorgen, mich kann man nicht vermitteln, Maßnahmen usw. alles zwecklos ich bin auch nicht behindert oder so, einfach immer nur gut vorbereitet ;-)

Marco1982

Genau einfach mal abwarten, einige haben hier Panik als ob sie bis jetzt jede Woche Stellenangebote bekommen haben und sie jeder Arbeitgeber sofort einstellen will.

Alles andere bleibt doch wie bis jetzt auch, da wird nix höher Sanktioniert.