100% Sanktionen für 2 Monate???

Begonnen von Andree, 28. Dezember 2023, 18:18:34

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Susssanne

#60
Arbeitslos oder arbeitssuchend hat mit der aktuellen Verschärfung von Sanktionen mit 100 Prozents nichts zu tun.
Es sieht so aus, dass die Regierung das machen wird. Eine Entscheidung vom BVG Karlsruhe wird mind. 10 Jahre brauchen, für die Regierung sind auch 5 Jahre ein Gewinn.
CDU/CSU und AFD wollen das Geld für Totverweigerer ganz abschaffen, bis ...
Es KÖNNTE, wohl gemerkt, könnte neue Zeiten für Leistungsbeziehende aufbrechen.
Ulrich Schneider von Parit. Bund hat kein Recht, dass das Ganze ein bluff sei und nicht verfassungskonform sei.
Selbst wenn es gegen Verfassung ist, ist ein Urteil wie gesagt in Jahren zu erwarten.

Ottokar:
Gut geschrieben: https://hartz.info/index.php/topic,133145.0.html
Die Änderung des GG wäre auch mit Stimmen von AFD möglich oder?
Dann: Bei der Zumutbarkeit, spielen gesundheitliche Gründe eine Rolle, ob eine Arbeit zumutbar ist oder nicht? Das müssten wohl lang anhaltende chronische Erkrankungen sein oder? Und keine Krankheiten wie Erkältung, richtig?

Susssanne

DGB kritisiert "symbolische Debatte" um Bürgergeld
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht den Streit um Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger als "symbolische Debatte".
https://regionalheute.de/dgb-kritisiert-symbolische-debatte-um-buergergeld-1704198845/



NRWMaster

ZitatGemäß der sozialistischen Propaganda sind ausnahmslos alle Bezieher von Transferleistungen wegen Krankheit oder anderem so sehr eingeschränkt, dass sie unter keinen Umständen arbeitsfähig sind.
Wirklich niemand der Leistungsempfänger nutzt die Solidarität der Leistungsträger aus, um sich ein laues Leben auf Kosten anderer zu gönnen.
Die wenigen die arbeitsfähig sind bekommen einen Job angeboten und nehmen diesen auch dankend an.
Warum also die Panik, es betrifft doch niemanden. /Sarkasmus=off
Mal für juristische Laien mal die aufgerufenen Artikel des GG mal kurz zitiert.
GG Art 1 Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
GG Art 20 Abs 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Ich kann aus diesen beiden Artikeln - im Übrigen auch aus keinem anderen Artikel des GG - keine Pflicht des Staates, und somit des steuerzahlenden Bürgers, erkennen einem Teil der Bevölkerung eine leistungslose Vollversorgung zu finanzieren. Und erst recht kann ich keinen einzigen Artikel finden, der die Sanktionsfähigkeit des Staates in diesen Fällen auf Null setzt.
Der Kuchen reicht schon lange nicht mehr, um jeden der gerade Lust drauf hat ein dickes Stück davon abzuschneiden. Das Sozialbudget hat sich in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt - 2022 waren es fast 1.2 Billionen (!) EUR, und somit mehr als ein Drittel des BIP.
(siehe https://www.bmas.de/.../a230-23-sozialbudget-2022.html)
Wenn in Zukunft für diejenigen die wirklich Aufgrund von Krankheit o.ä. nicht arbeitsfähig sind ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen müssen jetzt wirklich zügig Maßnahmen ergriffen werden.
Die sogenannten "Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt" müssen endlich an Ziele verknüpft werden. Wer es innerhalb eines vorher bestimmten Zeitraums es nicht geschafft hat sich für irgendeine Art von Tätigkeit zu qualifizieren, der ist halt raus aus der Integration.
In Zeiten des Facharbeitermangels kann es nicht sein, dass es noch Menschen gibt die jegliche Form vom Weiterbildung verweigern oder trotz Qualifikation geeignete Jobangebote grundlos ablehnen.
Solidarität ist keine Einbahnstraße!

Das habe ich gerade von jemanden bekommen. Macht wütend. Ex Afdler

Susssanne

Die AFD möchte das Bürgergeld am liebsten ganz abschaffen .

Kopfbahnhof

Zitat von: NRWMaster am 02. Januar 2024, 16:53:48Macht wütend
Mich macht das wütend...

Ische nixe deutsche, isch nix kann dafür, nix verstehe arbeit was ist arbeit?

SB o.k verstehe ich, kannst gehen, hoffentlich ist der nächste ein Deutscher.
Der versteht dann, wenn ich ihn Sanktioniere.

Quinky

Zitat von: turbulent am 02. Januar 2024, 11:04:20
Zitat von: Quinky am 02. Januar 2024, 10:48:14Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!
Was wäre also Dein Vorschlag? Alle Kinder von "TV" ins Heim? Das meinst Du doch nicht ernst, oder? Oder BGE für alle, die Kinder (im Haushalt) haben? Bzw. Du forderst ja viel mehr als ein BGE, Du willst ja tatsächliche KdU und Nachzahlung und neue Geräte und Bekleidung und Friseurbesuche und Fahrtkosten und so weiter...

Ich habe extra in Klammern gesetzt: ohne Lebensmittelgutscheine
das bedeutet, wenn zwar der Regelsatz zu 100% gekürzt wird, jedoch Lebensmittelgutscheine in Höhe des Anteils für Lebensmittel im Regelsatz ausgegeben werden, dann werden eben die anderen Mitglieder der BG NICHT durch die Sippenhaft benachteiligt. Diese Gutscheine sind eben nicht wie Bargeld, sie dürften dann NUR!! für Lebensmittel eingelöst werden (exclusive Zigaretten und Alkohol).
Zwar könnten dann kleinere Schwierigkeiten durch den Stromanteil entstehen, was jedoch für 2 Monate zu vernachlässigen wäre.
Ich verlange eben KEIN BGE, sondern lediglich das  unschuldige durch die Sanktion nur geringfügig belastet werden.

Ernie

Vollloser

Zitat von: turbulent am 02. Januar 2024, 10:15:05Geil. Du rätst also, zu Hause zu sitzen und zu warten bis eine Arbeitgeberin klingelt und Dich fragt was Du so kannst?

Zuhause sitzen, zu Hause sitzen !?
Naja warum nicht. Wenn Du z. B. nette Nachbarn hast, die von Deiner Erwerbslosigkeit wissen, und dass Du Arbeit suchst !?  Oder hast Familienangehörige, oder irgendwelche Freunde/gute Bekannte - die selber auch noch weitere Freunde u. gute Bekannte haben, oder Ex-Lehrlings- oder Seminarkollegen, oder alte Kommililitonen (oder so ähnlich), die wissen, was Du so kannst. Dann können sie Dich jemanden empfehlen, oder direkt mal vorstellen !
SO kommen meist die stabilsten Anstellungen und Beschäftigungsverhältnisse zustande - egal welcher Art - und sogar auch noch nach dem 40. Geburtstag z. B. !  :sehrgut:

Oder Du kannst natürlich auch mal rausgehen, und irgendwo Dich in ein Café setzen, oder einkaufen gehen, öffentliche Verkehrsmittel fahren, oder in ein Schwimmbad baden gehen ... und da dann irgendwie gefunden (oder meinetwegen "entdeckt") werden - vielleicht.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Bimimaus5421

Zitat von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 20:38:13Der Herr Heil fällt damit übrigens dem Bundeskanzler Scholz jetzt in den Rücken - bzw. widerspricht ihm mit dieser drastischen Sanktionsansage !!  :teuflisch:

Der Bundeskanzler Herr Scholz hat auf seinem letzten Parteitag am 9.12.2023 jesacht ,,für ihn ist ganz klar, es wird in einer solchen Situation keinen Abbau des Sozialstaats in Deutschland geben" !
Siehe hier (bei Minute 27:52 / und auch ab Minute 28:25 sehr hörenswert !):

Dann lasst uns alle Aktiv werden und den Heil deswegen anschreiben . Danke fürs Video hier ich werde da den Heil anschreiben und das solltet ihr auch tun ,denn die Politiker wissen nicht wie die Verwaltung arbeitet ..und das mit diesem Gesetz nur der Vorwand angeblich würde es wenige Personen betreffen ? Denn wenn Jc Gott spielen wollen und die Sanktionen oder genauer den Todesparagragen 60/66 sgb 1 anweden wollen ,nutze sie alle Mitteln um dies zu tun .Es geht nur darum die Gelder einzusparen .

AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2024, 22:54:14
Zitat von: AlterGaul am 01. Januar 2024, 21:28:38Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
Das GG, da steht nicht drin, das Art. 79 nicht geändert werden darf.
Die herrschende Meinung besagt, dass Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden kann, obwohl es im Absatz 3 nicht explizit aufgeführt wird. Demnach ist deine Schlussfolgerung nicht zutreffend und folglich wird Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes nie geändert werden.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Jimmy Neutron

Wer ist denn die herrschende Meinung?

Durch einen Gesetzgebungsprozess könnte eine Änderung an Artikel 79 vorgenommen werden, sofern das entsprechende Gesetz den Wortlaut des Artikels ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Man mag jetzt denken, dass dies am Verfassungsgericht vorbei nicht möglich wäre.
Das ZDF Satire-Format "Die Anstalt" hat m.E. sehr gut aufgezeigt, dass selbst die Änderungen der Artikel 1 bis 20 theoretisch möglich ist.

Youtube: Wie die AfD das Bundesverfassungsgericht aushebeln kann | Die Anstalt

Bimimaus5421

Dazu ein Interessantes YouTube video

Ottokar

Die Frage einer Verfassungsänderung stellt sich imho nicht mehr:
https://hartz.info/index.php/topic,133179.0.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Marco1982

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 11:49:20Die Frage einer Verfassungsänderung stellt sich imho nicht mehr:
https://hartz.info/index.php/topic,133179.0.html


Mal schauen wie viele Leute am Ende überhaupt was mit den 100% zu tun haben werden.

Frag mich halt immer noch wie sie es genau umsetzten wollen, steht dann bei jedem Stellenangebot als Drohung die 100% drin, bei nicht Bewerben.

Allesdings selbst mit einer Bewerbung hat man ja die Stelle nicht zu 100% Sicher?

Also könnte doch die 100% erst kommen wenn der Arbeitgeber sagen würde, denn hätte ich zu 100% eingestellt, obwohl er den Bewerber nie gesehen hat, wenn sich einer nicht Beworben hätte, das macht doch kein normaler Arbeitgeber mit.

Leider kann man in den Referentenentwurf nicht sehen was mit der Krankenkasse ist bei der neuen Sanktion, ob die weiter läuft oder nicht, oder ob man die auch selber bezahlen muss für die dauer.

Ottokar

Solange Leistung gezahlt wird, in dem Fall ja die KdUH, wird auch die KV gezahlt.
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september23

Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Mal schauen wie viele Leute am Ende überhaupt was mit den 100% zu tun haben werden.
mal sehen, ob es verfassungsgemäß stehen bleiben kann

aber
Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Allesdings selbst mit einer Bewerbung hat man ja die Stelle nicht zu 100% Sicher?
nein, aber wenn man sich nicht bewirbt, hat man zu 100% keine Zusage, nicht mal ein Vorstellungsgespräch

Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Also könnte doch die 100% erst kommen wenn der Arbeitgeber sagen würde, denn hätte ich zu 100% eingestellt, obwohl er den Bewerber nie gesehen hat, wenn sich einer nicht Beworben hätte, das macht doch kein normaler Arbeitgeber mit.
mit der Argumentation kommst Du nicht weit. So in der Art weis mir doch mal nach, dass ich die Stelle bekommen hätte, wenn ich mich überhaupt beworben hätte :lol:
Es reicht, dass erst durch die Bewerbung erst die Chance besteht, dass der AG einen einlädt, kennenlernt nd dann vielleicht auch einstellt.

Zitat von: Marco1982 am 04. Januar 2024, 12:25:23Leider kann man in den Referentenentwurf nicht sehen was mit der Krankenkasse ist bei der neuen Sanktion, ob die weiter läuft oder nicht, oder ob man die auch selber bezahlen muss für die dauer.
ich geh davon aus, dass die dabei ist. So wie es bei allen Diskussionen um die Höhe der Leistungen ja auch immer nur um den Regelsatz geht und die Höhe der KDU und die zusätzliche KK außen vor bleibt