100% Sanktionen für 2 Monate???

Begonnen von Andree, 28. Dezember 2023, 18:18:34

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Ottokar

Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Nein, wird es nicht. Es ist unmöglich. Ottokar schreibt was von einer Änderung der Artikel 1 und 20, aber genau diese sind in der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs.3 GG von jeglicher Änderung ausgeschlossen.
Ganz einfach: um Art. 1 und 20 zu ändern, ändert man zuerst Art. 79 Abs. 3 GG, denn der darf geändert werden.
Aber Art. 1 und 20 müssen gar nicht direkt geändert werden.
Stattdessen könnte man einen neuen Artikel (z.B. 20b) ins GG einführen, welcher für das aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG resultierende sog. Sozialstaatsgebot Ausnahmen benennt. Die müssen nicht mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG vereinbar sein, stattdessen müsste das BVerfG seine Rechtsprechung dann nach der neuen Regelung richten.

Statt neue Gesetze so zu verfassen, dass sie mit dem höchsten deutschen Gesetz vereinbar sind, wird das höchste deutsche Gesetz so geändert, dass es mit den gelanten neuen Gesetzen vereinbar ist.
Unter dieser Regierung alles denkbar und machbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Vollloser

@september23
Ja Dir auch ein frohes neues Jahr - hoffentlich !

In negativer Sicht nach sozialen Status diskriminieren ?
Kann man auch aus positiver Sicht diskriminiert werden ??
Ja, ich verstehe dann Dein letztes Statement vom 31.12.2023 / um 14:16:24 Uhr da dann wohl irgendwie nicht richtig !

Aber nichts des du Trotz.
Gehe doch mal in meinen auf Seite 1 dieses Artikels hier in den von mir reingesetzten YouTube-Film von den SPD-Parteitag am 9.12.2023, in Minute 29:05. Da zitiert Olaf Scholz Helmut Schmidt: ,,neben der Demokratie ist vielleicht eine der größten Errungenschaften, die Deutschland zustande gebracht hat, eben dieser Sozialstaat".
Also Demokratie und der Deutsche Sozialstaat (unter Willy Brand, Helmut Schmidt, und Kohl !!), sind hier also sehr enge "Geschwister" !
Weißt Du (noch ?), wie dieser Sozialstaat - speziell in dem Thema Arbeitsvermittlung u. Sozialversorgung Bedürftiger - damals aussah und gehandhabt wurde ??

Erkundige Dich mal. Dann wirst Du sehen, dass damals sog. Sozialhilfeempfänger tatsächlich sowas wie eine (Grund-) Vollversorgung hatten - ohne irgendwelche Androhungen von irgendwas. Und das lief 50 Jahre lang so (vor der Jahrtausendwende), ohne, dass unser Staat irgendwie bankrottging o. ä. ging - eher im Gegenteil !
Und dann, Anfang der 0er-Jahre gings auf einmal nich mehr. Da sollten dann irgendwelche Gürtel enger geschnallt werden...

So, und heute haben sich inzwischen schon etliche Gürtel im Kreis geschnallt. Und die Schnalle ist mittlerweile neidisch auf das letzte Loch, dass das da einfach so was reinkriegt... !?!?
 :scratch:

PS: Unsere Regierung aber ist bis jüngst immer noch kontinuierlich weitergewachsen - in jeder Hinsicht !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 01. Januar 2024, 11:18:38
Zitat von: DerGreif am 31. Dezember 2023, 18:50:34Nein, wird es nicht. Es ist unmöglich. Ottokar schreibt was von einer Änderung der Artikel 1 und 20, aber genau diese sind in der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs.3 GG von jeglicher Änderung ausgeschlossen.
Ganz einfach: um Art. 1 und 20 zu ändern, ändert man zuerst Art. 79 Abs. 3 GG, denn der darf geändert werden.
Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Yasha


Zitat von: Camper1961 am 31. Dezember 2023, 22:56:23Wie kann ich ein Stellenangebot ablehnen wenn ich "altersmäßig" keines mehr bekomme vom Jobcenter? Wie geht das denn nun 

Ùber eine Fõrderung 16i inkl. Pflichtcoaching.

Es gibt einige JC, die damit den Kunden bis zum Rentenantritt aus der Statistik tilgen. Aber nicht ganz. Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend. Und das JC hâtte so eine positve Kennzahl erreicht.


Ottokar

Zitat von: AlterGaul am 01. Januar 2024, 21:28:38Magst du mal die juristische Quelle aufführen, die besagt das Art. 79 Abs. 3 GG geändert werden darf.
Das GG, da steht nicht drin, das Art. 79 nicht geändert werden darf.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Milla

Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend.
Dann erbitte ich mal mir zu erklären, worin in den 2 Begriffen der Unterschied besteht. Für eine Tatsache unterschiedliche Bezeichnungen zu verwenden, ändert nichts an seiner Bedeutung, außer vielleicht ein schönerer Klang.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

september23

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14Denn aus arbeitslos wird dann arbeitssuchend.
Dann erbitte ich mal mir zu erklären, worin in den 2 Begriffen der Unterschied besteht.
Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Arbeitslos kann arbeitssuchend bedeuten, muss aber nicht.
Arbeitssuchend kann man auch, wenn man schon arbeitslos ist, muss aber nicht

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14Für eine Tatsache unterschiedliche Bezeichnungen zu verwenden,
es ist nicht eine Tatsache mit zwei Bezeichnungen, sondern zwei Bezeichnungen für zwei unterschiedliche Sachverhalte

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:06:14ändert nichts an seiner Bedeutung, außer vielleicht ein schönerer Klang.
Der Irrtum, dass arbeitslos und arbeitssuchend die gleiche Bedeutung haben, wurde hoffentlich aufgeklärt

Milla

Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt. Aber warum wird dann Arbeitslosen immer geraten in ihre Bewerbung arbeitssuchend statt arbeitslos zu schreiben? Das wäre dann nach deiner Definition gelogen.

Um das Übel arbeitslos zu sein etwas aufzuhübschen, sollte man dann nicht lieber ohne Beschäftigung schreiben? Das wäre dann gegenüber seinem potenziellen neuen Arbeitgeber auch nicht gelogen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

börgie

Für mich war immer arbeitssuchend, die Person sucht aktuell und aktiv nach Arbeit und arbeitslos, die Person kann aktuell nicht arbeiten und/oder ist durch Grund XYZ verhindert.

Yasha

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt.

Da ist nichts strittig oder gar gelogen. Es kommt auf den jeweiligen Kontext und die Verwendung an,wobei da auch ein Unterschied in der jeweiligen Wertung bzw. Zuordnung durch eine Behörde gegeben sein kann. Im Detail erklärt:

https://www.mystipendium.de/geld/arbeitssuchend

 

Vollloser

Ja suchen oder nich suchen - das ist immer die Frage !?

In dem Thema "Lebenspartnersuche" z. B. habe ich von besonders klugen Leuten mal gehört:
,,Man soll nicht suchen, sondern man muss finden !"
Naja, dieser Spruch kommt aus dieser Eso.- Selbstfindungs- und Optimierungsecke.

Ich habe dann den Spruch mal weiterentwickelt in ,,man soll nicht suchen, sondern man muss gefunden werden".
Und ich denke, dies gilt auch irgendwo letztlich für beruflichen Erfolg.

Und was diese Jobcenterterminologie da anbelangt (und auch in Bewerbungen) - spreche und schreibe ich immer nur von Erwerbslosigkeit. Denn nur das ist für diese Institution relevant - aus meiner Sicht jedenfalls !

Ja und schon drängt sich die Frage auf ,,WAS ist eigentlich überhaupt "Arbeit"... !?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

turbulent

Zitat von: Vollloser am 02. Januar 2024, 09:18:52Ich habe dann den Spruch mal weiterentwickelt in ,,man soll nicht suchen, sondern man muss gefunden werden".
Geil. Du rätst also, zu Hause zu sitzen und zu warten bis eine Arbeitgeberin klingelt und Dich fragt was Du so kannst?

Quinky

Wenn die Komplettsanktion (ohne Lebensmittelgutscheine) wird die Sippenhaft offiziell in Deutschland wieder eingeführt, unschuldige Kinder sollen durch die Sippenhaft hungern/verhungern bis hin zur Ermordung (je nach Länge der Sanktion.
Wie weit wollen die Parteien noch gehen?
Sollte das eingeführt werden, Strafanzeige wegen versuchten Massenmordes stellen.

Ernie

P.S.
Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!

turbulent

Zitat von: Quinky am 02. Januar 2024, 10:48:14Es werden mich wieder einige wegen meiner Meinung kritisieren, jedoch sollte man über die Konsequenzen einer Totalsanktion nachdenken, sofern unschuldige Kinder in der BG leben. Niemand glaubt doch wohl daran, das ein Komplettsanktionierter 2 Monate weder Essen noch Trinken wird, es wird der Regelsatz der Kinder teilweise benutzt!
Was wäre also Dein Vorschlag? Alle Kinder von "TV" ins Heim? Das meinst Du doch nicht ernst, oder? Oder BGE für alle, die Kinder (im Haushalt) haben? Bzw. Du forderst ja viel mehr als ein BGE, Du willst ja tatsächliche KdU und Nachzahlung und neue Geräte und Bekleidung und Friseurbesuche und Fahrtkosten und so weiter...

september23

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Arbeitslos= ohne entlohnte Beschäftigung
Arbeitssuchend= Hat (noch) eine entlohnte Beschäftigung, sucht aber eine neue/andere

Ok, will jetzt nicht darüber streiten, auch wenn es für mich wenig Sinn ergibt.
Du hast gefragt und ich habe Dir die Definition genannt. Darüber kann man nicht streiten.

Wenn das so definiert ist, was durchaus Sinn macht, dann ist das so. Man kann die Begriffe natürlich falsch anwenden, steht einem frei.

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Aber warum wird dann Arbeitslosen immer geraten in ihre Bewerbung arbeitssuchend statt arbeitslos zu schreiben? Das wäre dann nach deiner Definition gelogen.
Nein, wäre es nicht. Wenn man arbeitslos ist und sich bewirbt, ist man auch arbeitssuchend, hab ich doch erklärt. Und es macht halt einen besseren ersten Eindruck. Gelogen ist es nicht.

Zitat von: Milla am 01. Januar 2024, 23:36:50Um das Übel arbeitslos zu sein etwas aufzuhübschen, sollte man dann nicht lieber ohne Beschäftigung schreiben? Das wäre dann gegenüber seinem potenziellen neuen Arbeitgeber auch nicht gelogen.
Du bist nicht verpflichtet arbeitssuchend zu schreiben. Du kannst selbst bei Deiner Wunschstelle, wo Du echt gern hin möchtest und auch gut verdienen würdest natürlich schreiben "suche seit 10 Jahren einen Job, bin sehr frustriert und gehe davon aus, dass Sie mich auch nicht einladen".
Das wäre vielleicht "ehrlich". Aber auch dumm.

Zu schreiben, z.B. man suche eine Arbeit oder man habe als Verkäufer bislang in der Bekleidung gearbeitet und suche neue Möglichkeiten, weswegen Autos einen sehr ansprechen ist keine Lüge (so es stimmt), auch wenn man nach Bekleidung im Text weglässt, dass dies eben 10 oder mehr Jahre her ist.