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Zwei wichtige Anliegen für das kommende Gespräch mit Arbeitsvermittler

Begonnen von fräulein, 28. Dezember 2023, 20:08:03

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fräulein

Guten Abend an alle. Ich hoffe das Fest war schön für euch. Im Januar steht für mich ein Jobcentertermin an.
Vielleicht hilft mir jemand weiter:
Wenn ich nichts verweigern will, aber zur Überprüfung mit Widerspruch und Rechtsanwalt hinweise?Kann das so legitim sein? Oder kommt gleich die Sanktionskeule? Beispiel: Maßnahme im Gespräch besprechen, soll in Koopplan rein

Noch eine wichtige Frage: Darf der Arbeitsvermittler einen fragen, ob ich gerade in Psychotherapie bin? Oder welche sonstige Therapien und Medikamente ich nehme?

Viele Grüße!!!

september23

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03Guten Abend an alle. Ich hoffe das Fest war schön für euch. Im Januar steht für mich ein Jobcentertermin an.
Vielleicht hilft mir jemand weiter:
Wenn ich nichts verweigern will, aber zur Überprüfung mit Widerspruch und Rechtsanwalt hinweise?Kann das so legitim sein? Oder kommt gleich die Sanktionskeule? Beispiel: Maßnahme im Gespräch besprechen, soll in Koopplan rein
sanktionieren darf er das nicht, aber warum nicht "ich will das in Ruhe durchlesen" und dann machst Du halt, was Du prüfen willst?

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03Noch eine wichtige Frage: Darf der Arbeitsvermittler einen fragen, ob ich gerade in Psychotherapie bin? Oder welche sonstige Therapien und Medikamente ich nehme?
Zu fragen wird man nicht verhindern können  :grins: aber wenn er das macht, musst Du nichts antworten. Frage hier wäre, darfst Du einfach nein sagen, egal, ob es stimmt oder nicht

Fettnäpfchen

fräulein

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03Wenn ich nichts verweigern will, aber zur Überprüfung mit Widerspruch und Rechtsanwalt hinweise?Kann das so legitim sein?
Das Recht zur Prüfung steht dir zu.
Stellenweise habe ich sogar ein Prüffrist von einem Monat gehabt.
Mein Argument war das die entsprechenden Leute ja nicht auf mich warten und ich warten muss bis ich an der Reihe bin. War immer bei EinV`s so aber das ist ja hinfällig geworden. Gilt aber trotzdem denn jetzt heißt es halt KOOP oder die wunderbaren Maßnahmen und einiges mehr.

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03Beispiel: Maßnahme im Gespräch besprechen, soll in Koopplan rein
Maßnahmen gehören extra zugewiesen und zwar rechtskonform:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03Darf der Arbeitsvermittler einen fragen, ob ich gerade in Psychotherapie bin? Oder welche sonstige Therapien und Medikamente ich nehme?
Das geht ihn nichts an und dementsprechend sollte deine Antwort ausfallen.
z.B.: Freundlich darauf verweisen dass das ja alles in der Akte steht aufgrund des Profilings (das wahrscheinlich nicht gemacht wurde) dazu müsste man deinen Fall aber besser kennen um VORAB Tipps zu geben. Also entweder etwas mehr Input deinerseits oder
aber spätestens nach dem Termin meldest du dich wieder wenn es nötig ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

fräulein

@Fettnäpfchen
Beim Gespräch bekam ich bis heute nie eine Zuweisung, ich wurde einfach zum Träger in einen festen Termin gesteckt, dort sollte ich Dokumrnte unterzeichnen.

Kann ich dann eine Zuweisung für eine Prüfung verlangen? Oder kann ich auch schlicht Nein mit Angaben von Gründen sagen? Ich habe Sorge davor, falsch verstanden zu werden.

- Aktuell droht Heil mit schärferen Sanktionen bei Arbeitsverweigern, aber ich will nur keine Massnahmen, ich hatte zu oft diese und es geht mir auf den Wecker.

Meistens total sinnlos! Bewerben tue ich mich, bin keine Arbeitsverweigerin

jens123

Zitat von: fräulein am 28. Dezember 2023, 20:08:03...Noch eine wichtige Frage: Darf der Arbeitsvermittler einen fragen, ob ich gerade in Psychotherapie bin? Oder welche sonstige Therapien und Medikamente ich nehme?...
Der/die/das darf dich alles fragen, wie jeder Kassierer bei Aldi & Co. oder dein Nachbar, ob oder was du antwortest ist deine Sache. Dies sind Gesundheitsfragen und damit besonders geschützte Sozialdaten. Diese Dinge gehen einen so genannten Arbeitsvermittler einen feuchten Kehricht an. Die "Arbeitsvermittler" wissen das auch.

In Reaktion auf so eine unangemessene Frage kann man gar nichts sagen oder sich etwas ausdenken. Das Gegenüber hat keinen Anspruch auf wahrheitgemäße Beantwortung, da dies eindeutig medizinische Fragen betrifft.

Wenn man die Frage erwartet, kann man eigentlich nur zwei Sachen machen: a) klar sagen, dass diese  Nachfrage eine Grenzüberschreitung ist, die du auch rechtlich prüfen wirst oder 2. gibst du eine belanglose Antwort, nach der er/sie/es so schlau ist wie vorher...

red1765

Zitat von: fräulein am 29. Dezember 2023, 15:03:52@Fettnäpfchen
Beim Gespräch bekam ich bis heute nie eine Zuweisung, ich wurde einfach zum Träger in einen festen Termin gesteckt, dort sollte ich Dokumrnte unterzeichnen.

Ich habe hier mal gelernt dass man außer den Antrag auf Bürgergeld nichts weiter unterschreibt, schon gar nicht bei einem Träger.
Einzige Ausnahme ist wenn man etwas vom JC haben will.

fräulein

Das verstehe ich sehr gut, wir haben jedoch jetzt den Koopplan ohne Rechtsfolgebelehrung und ohne Unterschriften.

Fettnäpfchen

fräulein

Zitat von: fräulein am 29. Dezember 2023, 15:03:52Beim Gespräch bekam ich bis heute nie eine Zuweisung, ich wurde einfach zum Träger in einen festen Termin gesteckt, dort sollte ich Dokumrnte unterzeichnen.
So etwas macht man nicht.
Was soll man da noch schreiben außer das es wichtig ist das du dir das entsprechende Wissen anliest und dementsprechend mit dem SB umgehst.
Aufgabe für dich zum Beantworten
Ich nehme das Beispiel im Zitat>>
>kam jetzt von mir als SB und du solltest Antworten wie das angelesene Wissen aus dem gesetzten
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? Dir gebracht hat und
Was antwortest du und das unverbindlich und ohne die Maßnahme abzulehnen. Du hast mehrere Antwortmöglichkeiten.
Bin gespannt was DU antworten wirst!
(und ich gehe davon aus das dir der SB einfach einen Flyer rüber reicht und sagt melden sie sich da
oder
mehrere Flyer über den Tisch gegeben hat und dir sagt es gäbe das und das und... und was du davon hälst)

Zitat von: fräulein am 29. Dezember 2023, 15:03:52Kann ich dann eine Zuweisung für eine Prüfung verlangen?
So etwas gibt es nicht.
DU bist Kunde und verlangst das du mindestens 14 Tage brauchst um dich schlau zu machen
oder
du brauchst Beratung von Fachleuten und die haben nicht spontan Zeit du erbittest dir 14 Tage bis vier Wochen denn viel schneller wirst du niemand finden der das prüfen kann.

Zitat von: fräulein am 29. Dezember 2023, 15:03:52Oder kann ich auch schlicht Nein mit Angaben von Gründen sagen? Ich habe Sorge davor, falsch verstanden zu werden
wenn es passende Gründe sind kannst du das natürlich machen
Und keine Sorge du wirst so oder so falsch verstanden wenn der SB das so will selbst wenn du im Recht bist.

Zitat von: fräulein am 29. Dezember 2023, 15:03:52- Aktuell droht Heil mit schärferen Sanktionen bei Arbeitsverweigern, aber ich will nur keine Massnahmen, ich hatte zu oft diese und es geht mir auf den Wecker.
Wieder jemand der labbert ohne Ahnung zu haben Politiker auf Stimmenfang halt. Das funktioniert nicht genauso wie die Panikmache dass der RL doch nicht so erhöht wird.

MfG FN
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