Rückzahlung durch Aufnahme einer Arbeit vermeiden

Begonnen von MonsieurBovary, 29. Dezember 2023, 09:05:10

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MonsieurBovary

Guten Morgen.

Ich habe bisher Leistungen vom Jobcenter erhalten, fange nun aber zum 01.01.2024 einen neuen Job an und werde damit aus dem Bedarf rausfallen.

Ich habe dem Jobcenter am 15.12. meinen neuen Arbeitsvertrag geschickt und sie haben darauf folgendes geantwortet:

ZitatDie Leistungen für den Monat Januar 2024 wurden bereits zur Auszahlung angewiesen. [...] Die überzahlten Leistungen werden im Rahmen der abschließenden Festsetzung des Leistungsanspruchs nach Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums zurückgefordert.

Leider habe ich das altbekannte Problem, dass mein Gehalt jeweils am Ende des Monats gezahlt wird und ich damit für Januar 2024 keine Leistungen bekommen soll und diese zurückzahlen muss (wobei ich es mit dem neuen Gehalt kaum schaffen werde, den folgenden Monat PLUS die Rückzahlung zu finanzieren).

Meine Frage lautet daher: Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mir das Gehalt für Januar erst am 1. Februar zu zahlen, damit es mir für die Leistungen vom JC nicht angerechnet wird? Oder bringe ich mich laut denen dann absichtlich in eine unnötige Hilfebedürftigkeit?

TripleH

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mir das Gehalt für Januar erst am 1. Februar zu zahlen, damit es mir für die Leistungen vom JC nicht angerechnet wird? Oder bringe ich mich laut denen dann absichtlich in eine unnötige Hilfebedürftigkeit?

Wenn das rauskommt, dass das extra von dir veranlasst wurde, um Hilfebedürftigkeit für Januar herzustellen, dann wird das wohl mit einer Kostenersatzforderung enden.

MonsieurBovary

Zitat von: TripleH am 29. Dezember 2023, 10:01:48Wenn das rauskommt, dass das extra von dir veranlasst wurde, um Hilfebedürftigkeit für Januar herzustellen, dann wird das wohl mit einer Kostenersatzforderung enden.
Vielen Dank für die Antwort.

Ja sowas dachte ich mir. Wie komme ich aber aus dieser Situation sonst heraus? Gibt es irgendwo konkrete Infos, wie lang man Zeit hat, solch eine Rückzahlung zu begleichen, und ob z.B. Ratenzahlung möglich ist? Habe dazu bei der Recherche nichts gefunden.

september23

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Guten Morgen.

Ich habe bisher Leistungen vom Jobcenter erhalten, fange nun aber zum 01.01.2024 einen neuen Job an und werde damit aus dem Bedarf rausfallen.
Erstmal Glückwunsch dazu!  :ok:

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Ich habe dem Jobcenter am 15.12. meinen neuen Arbeitsvertrag geschickt und sie haben darauf folgendes geantwortet:

ZitatDie Leistungen für den Monat Januar 2024 wurden bereits zur Auszahlung angewiesen. [...] Die überzahlten Leistungen werden im Rahmen der abschließenden Festsetzung des Leistungsanspruchs nach Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums zurückgefordert.

Leider habe ich das altbekannte Problem, dass mein Gehalt jeweils am Ende des Monats gezahlt wird und ich damit für Januar 2024 keine Leistungen bekommen soll und diese zurückzahlen muss (wobei ich es mit dem neuen Gehalt kaum schaffen werde, den folgenden Monat PLUS die Rückzahlung zu finanzieren).
Hast Du ein Überbrückungsdarlehen beantragt?

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Meine Frage lautet daher: Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mir das Gehalt für Januar erst am 1. Februar zu zahlen, damit es mir für die Leistungen vom JC nicht angerechnet wird? Oder bringe ich mich laut denen dann absichtlich in eine unnötige Hilfebedürftigkeit?
Nicht nur "laut denen", sondern ganz real. Außerdem kann das nicht jeder AG mitmachen (in größeren Firmen gibt es feste Abläufe) und es wirft auch kein besonders gutes Licht auf einen neuen AN.

Mach es lieber so, wie es rechtlich machbar ist, ohne in Schwierigkeiten zu kommen.

Susanne vom See

Grundsätzlich:

wer einen neuen Job annimmt und weiß, dass das Gehalt erst gegen 29./30. des Monats vom AG eingeht, dieses auch so im Änderungsbescheid mitteilen!

Dieses Problem hatte ich in der Vergangenheit auch schon mit dem unliebsamen Nebeneffekt, nur noch ein paar Euro Ersparnisse zur Überbrückung zu haben. Dann lass mal Kind, Katze oder Hund krank werden, oder das Auto hat eine Panne.....

MonsieurBovary

Zitat von: Susanne vom See am 29. Dezember 2023, 10:35:49wer einen neuen Job annimmt und weiß, dass das Gehalt erst gegen 29./30. des Monats vom AG eingeht, dieses auch so im Änderungsbescheid mitteilen!

Ja, hab ich. Ist denen aber wurscht. Solange das Geld im Monat Januar eingeht, kriege ich keine Leistungen.


Zitat von: Susanne vom See am 29. Dezember 2023, 10:35:49Dann lass mal Kind, Katze oder Hund krank werden, oder das Auto hat eine Panne.....
Entweder du hast tatsächlich diese Kosten, dann müsstest du sie ja zahlen. Oder du erfindest diese Kosten, dann ist das ziemlich problematisch und müsste eh durch eine Rechnung belegt werden. Verstehe also den Sinn dieser Aussage nicht.

september23

Zitat von: Susanne vom See am 29. Dezember 2023, 10:35:49Dann lass mal Kind, Katze oder Hund krank werden, oder das Auto hat eine Panne.....
Fürs Kind gibt es die Familienversicherung (kostenlos mitversichert) und Befreiung von Zuzahlungen, das kann also nicht zum Problem werden.
Hund und Katze werden sicher nicht regelmäßig in dem ersten Monat krank, in dem man gerade angefangen hat zu arbeiten. Und das gleiche gilt fürs Auto und die Panne. Ansonsten muss man das so regeln, wie jeder andere ohne Bezug und ohne üppiges Gehalt auch.

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 10:44:16...
Was ist mit dem Stichwort "Überbrückungsdarlehen"?

MonsieurBovary

Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 10:21:01Hast Du ein Überbrückungsdarlehen beantragt?


Ja, habe ich zusammen mit der Info ans Jobcenter am 15.12.
Im Schreiben, das ich oben zitiert habe, steht dazu, dass ein Darlehen nicht mehr notwendig sei, da ich noch das Geld für Januar bekommen habe.

september23

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 12:20:44
Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 10:21:01Hast Du ein Überbrückungsdarlehen beantragt?


Ja, habe ich zusammen mit der Info ans Jobcenter am 15.12.
Im Schreiben, das ich oben zitiert habe, steht dazu, dass ein Darlehen nicht mehr notwendig sei, da ich noch das Geld für Januar bekommen habe.
ok, dann ist das natürlich wie ein Darlehen. Und Du kannst es entsprechend zurückzahlen, in Raten.

Fettnäpfchen

MonsieurBovary

Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Meine Frage lautet daher: Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mir das Gehalt für Januar erst am 1. Februar zu zahlen, damit es mir für die Leistungen vom JC nicht angerechnet wird?
Da zählt wenn der Lohn auf deinem Konto ist!
Sollte es noch im Januar passieren dann dem JC den entsprechenden Kontoauszug sowie die Lohnabrechnung schicken.
Nach der Berechnung vom JC kannst du dann wenn die Rückzahlungsaufforderung vom JC bzw. der Rechnungsstelle Recklinghausen kommt immer noch eine Ratenzahlung ausmachen.
Ist der Lohn erst im Februar auf deinem Konto das selbe, nur musst du da nichts vom Januar ALG2 zurückzahlen.

Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 11:03:37Was ist mit dem Stichwort "Überbrückungsdarlehen"?
Das dürfte sich erledigt haben zumindest habe ich den Eingangsstext so verstanden.
Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Die Leistungen für den Monat Januar 2024 wurden bereits zur Auszahlung angewiesen.
Das JC hat also selber schuld wenn sie so bummeln denn der AV ging ja
Zitat von: MonsieurBovary am 29. Dezember 2023, 09:05:10Ich habe dem Jobcenter am 15.12. meinen neuen Arbeitsvertrag geschickt
am .... zum JC

MfG FN
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september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2023, 12:26:31
Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 11:03:37Was ist mit dem Stichwort "Überbrückungsdarlehen"?
Das dürfte sich erledigt haben zumindest habe ich den Eingangsstext so verstanden.
danke ja, das war bereits im Vorpost des TE geklärt.

Vollloser

Ich würde dem neuen Arbeitgeber über dieses Problem informieren, und ihm bitten, Geld schon am Monatsanfang zu zahlen. Ansonsten keine Arbeitsaufnahme möglich.
Oder er muss Dich halt sonst irgendwie aus diesem "Bezug" da freikaufen (Ablösegeld, oder so) - wenn er Dich wirklich unbedingt haben will !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

september23

Zitat von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 12:57:37Ich würde dem neuen Arbeitgeber über dieses Problem informieren, und ihm bitten, Geld schon am Monatsanfang zu zahlen. Ansonsten keine Arbeitsaufnahme möglich.
ich würde mir die Chance auf eine offenbar ausreichend oder gar gut bezahlte Arbeitsstelle, die langfristig vielleicht noch mehr Chancen bringt, sicher nicht aus einem Grund kaputt machen, den man lösen kann

Zitat von: Vollloser am 29. Dezember 2023, 12:57:37Oder er muss Dich halt sonst irgendwie aus diesem "Bezug" da freikaufen (Ablösegeld, oder so) - wenn er Dich wirklich unbedingt haben will !
dann muss man schon eine sehr gefragte Fachkraft oder Koryphäe auf seinem Gebiet sein und dürfte eher wenig im Bereich Langzeitsarbeitslosigkeit aufgeschlagen sein.

Das Problem ist da, lässt sich aber lösen. Das Leben im ALG-II ist kein Zuckerschlecken, dass man es unnötig verlängern sollte, wenn man eine Chance hat, da rauszukommen

Fettnäpfchen

Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 12:30:17danke ja, das war bereits im Vorpost des TE geklärt.
Jeep hat sich überschnitten und als ich es merkte war es zu spät und habe es einfach so stehen lassen.
Mea Culpa oder so ähnlich
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Vollloser

@september23
,,... kein Zuckerschlecken" ??

Ohne Zucker aber auch kein Wachstum.
Das ist bei Pflanzen/Bäumen so, und so auch beim Menschen !  :sehrgut:

Und gefragt sein ??
Ich würde mich bei so einer längerfristigen Begegnung IMMER fragen, WIE gefragt ich bin - und wieso !
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