Erhöhter Wasserverbrauch durch Erkrankung,Sozi fordert Nachzahlung,was tun?

Begonnen von ElsaS, 30. Dezember 2023, 08:03:21

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ElsaS

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit dem Sozialamt: ich bekomme Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente. Ich beziehe aufgrund diverser chronischer Erkrankungen schon länger Leistungen vom Sozialamt und in den letzten Jahren kam eine schwerwiegende Nervenerkrankung hinzu, eine sogenannte Small-Fiber-Neuropathie, die unter anderem starke Muskel- und Knochenschmerzen verursacht, aber vor allem ein sehr starkes Brennen auf den Beinen und Füßen. (Es tut mir leid, aber ich muss die Krankheit, deren Symptome und die Auswirkungen erklären, sonst ist mein Anliegen nicht verständlich). Auf den Armen auch, aber am schlimmsten sind Füße und Beine betroffen. Ich bin gezwungen jeden Tag meine Füße und Beine zu kühlen. Das mache ich indem ich Wasser jeden Tag einfriere, danach das Eis in einem Bottich kleinschlage und mit etwas Wasser auffülle, Tücher reintue und damit meine Beine und Füße umwickle. Es gab Jahre in denen ich ausschließlich gelegen und nur noch gewickelt habe oder nachts damit sogar schlafen musste, manchmal eben auch in kaltem Badewasser, wenn die Tücher nicht mehr ausreichten. Seit 2 Jahren habe ich endlich ein Medikament gefunden, das die schlimmsten Schmerzen nimmt und ich wieder auf den Beinen sein oder Kochen kann, manchmal etwas Sport und ich genieße Spaziergänge, trotzdem muss ich weiterhin kühlen. Aber selbst bei dem Thema muss ich mit dem Sozialgericht kämpfen, weil das ein medizinisches Cannabis Präparat ist und sich die Krankenkasse querstellt. Aber das ist jetzt ein anderes Thema es. Im Endeffekt geht es darum, dass ich mehr Wasser verbrauche; wie das vom Sozialamt für einen 1-Personen Haushalt vorgesehen ist und letztes Jahr wurde mir schon angekündigt, dass ich zu viel Wasser verbrauche. Daraufhin hat meine Schmerzärztin ein Schreiben aufgesetzt, alle Diagnosen genannt und dargestellt, warum und wofür ich mehr Wasser brauche. Gründe wie, dass ich mehr Wasser brauche, um es zu Eis einzufrieren, was wirklich viel ist, vor allem im Sommer brauche ich durch die Hitze mehr Eis, so viel, dass ich noch Eiswürfel dazu kaufen muss, weil mein Gefrierschrank gar nicht mehr nachkommt, dann liege ich immer wieder im kalten Badewasser, um die Schmerzen irgendwie durchzustehen. Hinzu kommt ein höherer Wasserverbrauch für Wärmflaschen, die ich für chronische Muskelverspannungen brauche ( hauptsächlich Rücken, Rippen, Nacken),dann noch warme Bäder oder Duschen, zum einen für die Muskeln, zum anderen habe ich seit geraumer Zeit eine Urtikaria (Nesselsucht), eine Hauterkrankung, die starken, kaum auszuhaltenden Juckreiz hervorholt mit kleinen bis großen Quaddeln am ganzen Körper; manche wie Blasen.
Wenn ich einen Anfall bekomme, vor allem nachts, dann ist an Schlaf nicht zu denken. dann hilft nur warm duschen oder muss mich in eine lauwarme Badewanne legen. Dann wiederum verbrauche ich einfach mehr an Handtüchern, auf denen meine Beine liegen, die sehr nass sind am nächsten Tag und natürlich öfter gewaschen und getrocknet werden müssen. Ich verbrauche somit zwar mehr Wasser, aber aufgrund der Neuropathie und auch der Nesselsucht; da aber weniger, aber NICHT, weil ich unwirtschaftlich mit Wasser umgehe. Schließlich habe ich all die Jahre vor der Neuropathie nicht so viel Wasser verbraucht.
Das Sozialamt wirft mir also vor, dass ich unangemessen Wasser verbrauche, dass die Gründe, die meine Ärztin genannt,"...als nicht geeignet gesehen werden, um die Annahme unwirtschaftlichen Verhaltens auszuräumen".
Ich hatte daraufhin mit dem Gesundheitsamt mehrfach gesprochen. Der dortige Amtsarzt hatte 2022 die Entscheidung gefällt, dass "...nach amtsärztlicher Stellungnahme ist ein überhöhter Wasserverbrauch medizinisch nicht erforderlich. Es bleibt daher bei unserer Aufforderung sparsamer mit Wasser umzugehen."
Nach mehreren Telefonaten sagte man mir, dass die Entscheidungsgewalt beim Sozialamt liegt, weil es der Auftraggeber sei und nicht bei dem Gesundheitsamt. Daraufhin versuchte ich erneut mit meiner Sachbearbeiterin darüber zu reden. Die Sachbearbeiterin war noch nie wirklich freundlich, ganz im Gegenteil: immer frustrierend unfreundlich, aber dieses Mal wollte ich ihr nochmal, ein 2. Mal wohlgemerkt, meine Situation erklären, dass es wirklich ausschließlich aufgrund meiner Erkrankung zu diesem vermehrten Wasserverbrauch kommt und da hat sie gesagt, wenn das Gespräch jetzt sind in diese Richtung läuft, beendet sie das Gespräch, was sie auch sofort tat. Aber da war nichts von mir, was dieses Verhalten begünstigt hätte, wir hatten keine 2 Minuten telefoniert! Ich war nicht ausfallend; ich bin ein höflicher und zurückhaltender Mensch und habe die Erfahrung gemacht, dass man beim Sozialamt aufpassen muss, wie man sich verhält oder was man wie sagt. Aber ich weiß auch zu kämpfen. Deshalb habe ich eine Beschwerde eingereicht und der Teamleiter des Sozialamtes hat dann mit mir gesprochen. Verständnis habe ich von ihm nicht bekommen, ganz im Gegenteil, eher ein Grinsen, das durchs Telefon zu spüren war, er meinte er könne sich seinen "Finanz Heini" (seine Worte!) auch nicht aussuchen . Ich habe ihm meinen Wunsch geäußert eine neue Sachbearbeiterin zugeteilt zu bekommen, weil ich merke, dass diese Frau überhaupt nicht daran interessiert ist mich zu verstehen oder jemanden, der so krank ist zu verstehen, sie nimmt sich nicht die Zeit zuzuhören und sie ist überhaupt schwer erreichbar auch nur dreimal die Woche halbtags da, dann hat sie eigentlich eine Vertretung, aber die Frau redet mit mir nicht und sagt ich muss mein Anliegen mit meiner Sachbearbeiterin besprechen. Jetzt denke ich darüber nach einen Befangenheitsantrag zu stellen, weil ich mich diskriminiert fühle, mir ihr unhöfliches Verhalten von Beginn an zusetzt und ich nicht glaube, dass ich bei dieser Sachbearbeiterin mit meinen Anliegen in guten Händen bin. Vor der jetzigen Sachbearbeiterin, das war vor ca. 3 Jahren, hatte ich eine sehr nette Frau, die hat viel mehr verstanden, zugehört und hat mir sogar ermöglicht, ein Schmerzgel, im Grunde genommen ist das noch nicht mal ein Medikament, sondern ein extrem stark kühlendes Gel, dass die Kosten dafür vom Sozialamt übernommen werden, weil die sehr teuer ist, da war ich sehr dankbar, vor allem über die Empathie, die Herzlichkeit und die wirkliche Hilfe. Ich musste damals nicht mal bitten; ich hatte ihr nur bei einem Termin etwas von mir und meinem Alltag erzählt. Die "neue "Sachbearbeiterin hätte mir das nie gestattet, aber komischerweise wird diese Salbe noch übernommen. Aber das Wasser wird wiederum nicht als triftigen Grund für die Linderung meiner Erkrankung als ein sehr notwendiges Hilfsmittel/Heilmittel angesehen. Obwohl die Salbe viel teurer ist, wie die Nachzahlung des überhöhten Wasserverbrauchs!!
Meine Frage ist jetzt: hat das Sozialamt damit Recht oder sollte ich (ich bin in Widerspruch gegangen) weitere Schritte unternehmen, kann ich das irgendwie schaffen, dass das übernommen wird, weil es mich ja jedes Jahr für Monate finanziell ruiniert und es zudem nicht besser werden wird? Und würde ein Befangenheitsantrag gegenüber der Sachbearbeiterin Sinn machen oder eher nicht, oder welche Schritte könnte ich noch gehen, damit ich meine Rechte kennenlerne und für sie einstehen kann?
Ist es überhaupt rechtens die Erkrankung und deren Umstände durch Übernahme der Kosten des Kühlgels auf der einen Seite anzuerkennen, und wie gesagt das Gel ist kein Medikament, und auf der anderen Seite den Wasserverbrauch nicht anzuerkennen, obwohl eine Schmerzärztin ein Attest ausstellt, wie auch für das Gel, und die Situation sehr deutlich erklärt?
Sachbearbeiter haben alle einen gewissen Ermessensspielraum. Meine vorherige Sachbearbeiterin hat diesen genutzt, um zu helfen. Aber die jetzige Sachbearbeiterin will eigentlich gar nichts für einen tun. Ich bekam nicht mal einen Termin; sie lachte und meinte nur "Wozu?"

Es tut mir leid, dass ich hier jetzt einen halben Roman verfasst habe, ich hoffe es wird mir verziehen.
Ich würde mich über eine Antwort und eine Meinung dazu sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen
ElsaS



september23

Zitat von: ElsaS am 30. Dezember 2023, 08:03:21Es tut mir leid, dass ich hier jetzt einen halben Roman verfasst habe, ich hoffe es wird mir verziehen.
Ich würde mich über eine Antwort und eine Meinung dazu sehr freuen.

Die Ausführungen sind schon ok, aber mach doch bitte ab und an einen Absatz und noch besser, lass auch mal eine Leerzeile dazwischen.

Das ist eine schwer lesbare Textwand, die vielleicht den ein oder anderen, der sich auskennt, abschreckt sich anzutun.


Vollloser

Hallo liebe ElsaS, ich bin auch neu hier in diesem Forum, und ich bin ja fassungslos über Dein Schicksal !!
Dieses Sozialamt ist also auch nicht besser als z. B. so ein Jobcenter !?!?
Sowas habe ich ja noch nie gehört/gelesen !!  :schock:

Ja Wasser ist nach der Luft schon ziemlich dicht gefolgt die zweitwichtigste Ressource, die wir Menschen so brauchen... !
Ich kenn das von Sportverletzungen auch. Die kneippsche Anwendung ist eine der Wirkungsvollsten !

Aber immer im kalten Wasser liegen ?!?
Da würde ICH mir ja sehr bald eine Erkältung holen - oder eine Panik-Attacke (Kälte und Angst sind "Geschwister") !

Was sollen denn die Konsequenzen aus der Sicht dieses "Sozialamtes" da dann sein, wenn das mit dem sparsamen Wasserverbrauch nicht klappt ??
Sperren die dir dann einfach die Wasserleitung (bzw. lassen sperren) ??
Und wenn ja - was wollen sie mit Dir DANN machen ??

Ich würde es an Deiner Stelle dann vielleicht/wahrscheinlich einfach drauf ankommen lassen... !?!?
Ansonsten würde ich sagen, sowas ist ein Fall für das Sozialgericht !!
Oder Mehrbedarf, oder sowas, bei dem "Jobcenter" beantragen ?!?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Das Gesundheitsamt ist hier kein unabhängiger Gutachter, da es eine Abteilung der selben Kommune ist wie das Sozialamt und beide gegenüber dem selben Dienstherrn weisungsgebunden sind.
Es handelt sich auch nicht um einen Mehrbedarf, sondern einen begründeten über den angemessenen hinausgehenden Mehrverbrauch. Das ist rechtlich etwas Anderes.
Anhand deiner Ausführungen gehe ich davon aus, dass dieser Mehrverbrauch vom Sozialamt anerkannt werden müsste.

Es gibt hier nur die Möglichkeit, den (hier medizinisch begründeten) Mehrverbrauch durch ein Sozialgericht anerkennen zu lassen.
Das geht nicht separat, sondern nur über eine Klage wegen nicht vollständiger Anerkennung von Wasserkosten.
Das Gericht muss dann entscheiden, ob der Mehrverbrauch individuell (hier zur dringend erforderlichen Symptomlinderung bestehender Erkrankungen durch kalte Bäder) gerechtfertigt ist oder nicht.
Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe, läuft bereits ein Widerspruch wegen nicht vollständiger Anerkennung von Wasserkosten. Sollte das Sozialamt diesen zurückweisen, wovon hier auszugehen ist, musst du gegen den Widerspruchsbescheid klagen.
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