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Ab wann gelten die Knallhart-Strafen für Job-Verweigerer

Begonnen von Marco1982, 30. Dezember 2023, 10:21:06

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Marco1982

Mit diesem Stütze-Hammer kurz vor Silvester hatte kaum jemand gerechnet. Nur Tage vor der Bürgergeld-Erhöhung (steigt um 12 Prozent zum 1. Januar) verkündete Arbeitsminister Hubertus Heil (51, SPD) plötzlich: Job-Verweigerern soll das Bürgergeld künftig ganz gestrichen werden – immerhin bis zu zwei Monate lang.

Was sieht der Heil-Plan konkret vor?

Totalverweigerern wird die Regelleistung für bis zu zwei Monate komplett – also zu 100 Prozent – gestrichen. Sie bekommen dann nur noch Kosten für Unterkunft und Heizung vom Staat.

Leider immer noch nix neues zum Thema Karankenkasse ob die auch weiter bezahlt wird.

Was passiert, wenn die zwei Monate abgelaufen sind und der Bürgergeld-Empfänger immer noch keinen Job hat?

Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht hat verboten, Bürgergeld-Empfängern die Stütze dauerhaft komplett zu kürzen. Nach den zwei Monaten muss das Jobcenter die Lage neu bewerten. Da der abgelehnte Job dann für den Arbeitsverweigerer eh nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Jobcenter eine neue Stelle suchen. Weigert sich der Stütze-Empfänger auch hier, können wieder die Sanktionen schrittweise (10 Prozent, 30 Prozent, 100 Prozent) verhängt werden.


Es scheint nicht mehr Sanktionen 10,20,30 zu sein, sondern 10,30 und dann 100%

Für einige könnte es dann wirklich so laufen Janaur im Bezug, Februar und März auf 100% runter, April wieder im Bezug, Mai und Juni wieder 100% usw dauerschleife.


Wer ist betroffen?

Derzeit kann die Regierung nicht sagen, wie viele Stütze-Kassierer in die Kategorie ,,Totalverweigerer" fallen. Von den 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern werden bislang bei 23 400 Personen (0,6 Prozent) Sanktionen wegen mangelhafter Mitwirkung verhängt. ABER: Prinzipiell kann es alle knapp vier Millionen erwerbsfähigen Stütze-Empfänger treffen, wenn sie einen zumutbaren Job ablehnen.

Was sagt der Kanzler zu dem Plan?

Die Idee kam von Arbeitsminister Hubertus Heil selbst. Heil gehörte in der SPD schon immer zu denen, die für Sanktionen sind, wenn ein Arbeitsloser bei Weiterbildung oder Jobvermittlung nicht mitziehen will. Er findet, dass diese Leute das gesamte Sozialsystem in Verruf bringen. ABER: Den Kanzler weiß Heil da an seiner Seite. Deshalb schlug er Olaf Scholz (65, SPD), der mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (44, FDP) im Kanzleramt saß und nach Lösungen für das Milliardenloch im Haushalt suchte, die Komplett-Kürzung bei Totalverweigerern vor.


Wenn das stimmt kommen die 100% nichtmal von der FDP sondern von der SPD, RIP SPD

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/buergergeld-ab-wann-gilt-der-neue-knallhart-plan-von-hubertus-heil-86572370.bild.html

Ottokar

Zunächst mal: für das was Hubertus Heil da an Dampf ablässt, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Dazu müsste zuvor das SGB II entsprechend geändert werden. Und davor müsste das Grundgesetz geändert werden.
Das BVerfG hat 2019 klargestellt, dass auf das zum Leben unerlässliche aufgrund Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG ein unabdingbares Grundrecht besteht.
Diesen Betrag hat das BVerfG mit 70% der Regelleistung zzgl. Kosten für Unterkunft und Heizung konkret benannt. Dieser zum Leben unerlässliche Betrag darf nicht sanktioniert werden. Dazu müsste zuvor das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG geändert werden. Und erst im Anschluss könnte das SGB II dementsprechend geändert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Marco1982

Schon Klar ändert aber nix das sie es denoch durchziehen werden, auch wenns wohl in ein paar Jahren vom BVG wieder eine Klatsche gibt.

Mal schauen wenn dann nächstes jahr die ersten Sozialgerichte entscheiden müsssen, wie die 100% zu dem BVG Urteil passsen.

Ottokar

Offenbar plant HH den Gesinnungsparagraphen 8a SGB II nachträglich doch noch einzuführen.
Im Gegensatz zu dem was das BVerfG schrieb, stellte der aber nicht auf tatsächliche und unmittelbare Fakten ab, sondern pauschal und abstrakt auf die Gesinnung des Jobverweigerers und stellte deren Beurteilung und Auslegung dem Jobcenters anheim. Ob es ohne Verweigerung zu einer Einstellung und Bedarfsminderung gekommen wäre, was das BVerfG als Grundvoraussetzung anführt, spielte in § 8a SGB II keine Rolle.
Das spiegelt auch das Kernproblem unserer rot-grünen Regierung wider, die eine Gesinnungfrage stellen, wenn es um eine Rechtsfrage geht.
§ 8a SGB II behandelte im Kern Rechtsfolgen sozialwidrigen Verhaltens, derartige Rechtsfolgen regelt aber bereits § 34 SGB II. Mit einem solchen § 8a SGB II käme es zu einer Gesetzeskonkurrenz innerhalb des SGB II, wobei § 34 SGB II das mildere Mittel wäre.
Schon für § 34 SGB II hat das BSG die Hürden sehr hoch gelegt, so muss es einen vorsätzlichen und unmittelbaren Zusammenhang geben, den das JC nachzuweisen hat. Gäbe es diesen Zusammenhang bei einer wiederholten Arbeitsverweigerung, würde diese bereits aktuell nicht nur zu einer Sanktion sondern auch Schadenersatzforderung nach § 34 SGB II führen. Dem ist aber nicht so.
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Marco1982

Also mit dem Gesinnungsparagraphen 8a SGB II kann das Jobcenter dan die 100% bei einem abgelehnten Jobangebot durchbringen weil sie nicht mehr Beweissen müssen das der Job 100% zur einstellung geführt hätte.

Das BVerfG sieht eine Ausnahme lediglich dann, wenn ein nachweislich zumutbarer und tatsächlich verfügbarer Job unmittelbar zur Erzielung von bedarfsminderndem Einkommen führen würde (RdNr. 209 ebd.)

Würde das nicht auch bedeuten das man dann nur für abgelehnte Jobangebote 100% bekommen kann, nicht etwa für Maßnahmen Termine usw?

Ottokar

Der bisherige § 8a SGB II beinhaltete nur die Annahme "zumutbarer und existenzsichernder Arbeit".
Was HH da jetzt konkret ausgearbeitet hat, ist mir nicht bekannt und derzeit nicht öffentlich.
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Marco1982

#6
Ach Ok in denn § 8a SGB II kannste alles reinmachen wie man es braucht sag ich mal, ja aber dann hat ja das ganze Urteil kein wert mehr, oder hatte nie wirklich eins.

Auch etwas komisch das man so ein wichtiges BVG Urteil so einfach mit einem neuen § aushebeln kann komplett und für alles eigentlich 100% geben kann.

Naja hauptsache sie zahlen die Krankenkasse weiter in den 2 Monaten dann, denn man ist ja immer noch im Bezug wenn Miete und Heizung bezahlt werden.

Wichtig ist das Miete, Heizung und Krankenkasse bezahlt werden bei der 100% Sanktion, Lebensmittel sag ich mal wenn man noch Verwande hat sollte eigentlich gehen, man kann ja auch glaube ich einmal die Woche zur Tafel.

Hatte noch nie eine Sanktion aber gibts nicht auch noch die Lebensmittel Gutscheine? bei 100%, oder gibts die nicht mehr bei Bürgergeld, weil da sollte es ja eigentlich nie 100% geben.

Bimimaus5421

@ Ottokar ,woher weißt du das HH den Gesinnungsparagrafen 8 a Nachträglich einführen will?

Marco1982

Der Gesetzentwurf, den Heil am Donnerstag vorlegte und der am Freitag auch Kritik aus der eigenen Partei und bei den Grünen auslöste, sieht vor, dass der Regelsatz des Bürgergelds voll gestrichen wird, "wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen". Das Bürgergeld soll dann laut Gesetzentwurf maximal zwei Monate entfallen. "Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt", sagte Heil zur Begründung.

Ist Heils Plan also verfassungswidrig? Wohl nicht, denn bei einer Art der Pflichtverletzung ist laut Bundesverfassungsgericht eine Totalstreichung des Regelsatzes als Sanktion möglich: Wenn die "Aufnahme einer angebotenen zumutbaren Arbeit" abgelehnt wird. Denn damit habe es der Leistungsberechtigte in der Hand, seine menschenwürdige Existenz selbst zu sichern.

Nicht zulässig wäre eine Totalstreichung als Sanktion, wenn lediglich Meldefristen versäumt oder Fortbildungsangebote abgelehnt werden. TATSÄCHLICH soll hier auch weiter höchstens eine 30-prozentige Streichung des Bürgergeldes möglich sein.

Wenn Minister Heil behauptet, sein Plan richte sich gegen "Totalverweigerer", die "alle Angebote" ablehnen, ist das falsch. Die Verschärfung bezieht sich ausschließlich auf die Verweigerung von Arbeitsangeboten und dürfte deshalb auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

https://www.badische-zeitung.de/heils-buergergeld-plan-duerfte-verfassungskonform-sein

Was jetzt natürlich nicht wie sicher die Quelle der Zeitung da ist, bis jetzt hatte ja jede Zeitung einfach die Meldung der Bild Kopiert.

Würde halt auch zu dem Urteil eher passen von 2019 das eine Ausnahme macht und zwar wenn man den Job ablehnt.

Alles andere würde dann so bleiben wie bis jetzt.

chrisi01

@Marco1982

Sorry aber hast Du zu Silvester nicht besseres zu tun als andauernd hier zum Thema zu posten oder bist Du Arbeitsverweigerer?

Guten Rutsch  :smile:

Quinky

Hat Herr Heil überhaupt überlagt, was er da durchführen will?
Massenhaft unschuldige Kinder verhungern lassen zum Beispiel!
Warum?
Ganz einfach:
Wenn laut Herrn Heil ein Elternteil komplett sanktioniert wird, glaubt auch nur eine Person in ganz Deutschland, das diese Person nicht teilweise die Regelsätze der anderen aus der BG benutzt, um ernährt zu werden.
Laut SGBII steht dem sanktionierten 2 Monate KEINE Ernährung zu, kein Wasser, nichts, d.h. Herr Heil, will massenhaft Menschen umbringen. Das ist die klare Richtung, die Herr Heil verfolgt.
Sollte jemals die Sanktion (ohne Lebensmittelgutscheine) von Herrn Heil gefordert werden, sollte er wegen versuchten Massenmordes angezeigt werden.

Ernie

Marco1982

Zitat von: chrisi01 am 31. Dezember 2023, 14:46:19@Marco1982

Sorry aber hast Du zu Silvester nicht besseres zu tun als andauernd hier zum Thema zu posten oder bist Du Arbeitsverweigerer?

Guten Rutsch  :smile:

Nein hatte sogar noch nie eine 10% Sanktion und was ich in meiner Zeit machen sollte dich eigentlich nicht stören oder biste in Fan von mir.

Silvester ist eigentlich auch erst heut Abend oder biste jetzt schon am feiern.

Aber auch guten Rutsch.