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Folgeantrag per Email: Unterschrift via Bilddatei möglich?

Begonnen von Neanderthaler, 30. Dezember 2023, 14:04:52

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Neanderthaler

Huhu,

wenn ich bisher einen Folgeantrag per Email schickte, habe ich immer ausgedruckt, unterschrieben, wieder eingescannt und abgeschickt. Der Ausdruck landete dann im Müll.
Nun stellt sich mir die Frage, ob das nicht auch umweltschonender/kostengünstiger/zeitsparender geht.
Ich habe vor, in die fertigen pdf-Dateien im Unterschriftenfeld eine Bilddatei meiner Unterschrift (blauer Kulli) einzufügen.

Ist das zulässig?

Freue mich auf jede Antwort/Tipp. Danke.

Liebe Grüße

Sheherazade

Wenn man bisher deine Folgeanträge per Email so akzeptiert hat, ist das sicher möglich. Der Unterschrift sieht man im gesendeten Dokument ja nicht an, dass es eine Bilddatei ist, wenn du sie erst einfügst und dann eine Pdf draus machst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die eingescannte Unterschrift ist lt. § 130a ZPO zulässig, wenn das Dokument auf einem gesicherten Weg übertragen wird (DE-Email).
Die Antragstellung im SGB II ist auch über Jobcenter Digital möglich, dort werden die Daten gemäß § 36a Abs. 2 S. 4 Nr. 1 SGB I übertragen, womit eine Unterschrift entfällt.
Bei der Übersendung als normale E-Mail käme imho § 36a Abs. 2a SGB I zur Anwendung, wonach am PC ausfüllbare Formulare gar nicht unterzeichnet werden müssen. Das Einfügen einer eingescannten Unterschrift in ein solches Formular ist damit rechtlich nicht erforderlich, also auch nicht verboten.

Generell halte ich nichts von der Übersendung ausgefüllter PDF-Formulare, da deren Inhalt von Dritten nach Belieben verändert werden kann.
Programme, mit denen man PDF-Formulare ausfüllen und eingescannte Unterschriften einfügen kann, können aus den Formularen auch neue PDF Dateien erzeugen (drucken). In diesen PDFs sind die Informationen dann unveränderlich und der Empfänger kann nicht mehr zwischen einer eingescannten und einer handschriftlichen Unterschrift unterscheiden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Neanderthaler

#3
Huhu Sheherazade,
nein, ich habe das nicht bisher so gemacht. Deswegen frage ich ja. Und nein, das hast du glaube ich falsch verstanden. Ich habe mich aber auch nicht ganz klar ausgedrückt, sorry. Es geht um den Antrag im originalen pdf-Format, also kein Papier.
In dieses will ich gleich das Bild meiner Unterschrift einfügen. Leider kann man sehr wohl erkennen, ob es ein Bild ist. Mit einem Editor sieht man es ja sofort, da man das Bild ja anklicken, löschen, verschieben usw. kann.
Ohne Editor, also nur mit einem pdf-Viewer könnte man es auch durch ranzoomen erkennen.
Und es fällt sicher auch auf, wenn bei den Anlagen die gleiche Unterschrift ist, also pixelgenau.

Daher die Frage, ob es erlaubt ist, oder ob es ein Gesetz oder so verbietet.


Huhu Ottokar,

ja wunderbar. Danke für die Nennung der § und dem Tipp mit dem Drucken als pdf. (Also auf drucken gehen, dann im kleinen Fenster statt des Druckers auf zB Adobe pdf gehen und wichtig: Unten Haken rein bei "Als Bild drucken", dann kommt eine neue pdf raus, die man nicht mehr mit einem Editor verändern kann.)

DANKE :)

Grüße :)