Erhöhter Wasserverbrauch durch defekte WC-Spülung

Begonnen von Zara, 31. Dezember 2023, 17:43:11

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Zara

Hallo allerseits,

da ich ja nun nicht schon genug Threads hier offen habe und uns das Jahr 2023 im Gesamtbild (auch privat) übel mitspielte, habe ich noch ein weiteres Anliegen.

Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass uns das JC sowieso keinen Wasserverbrauch an sich zahlt. Bzw. aus der im Bescheid aufgelisteten Grundmiete ist dieser nicht ersichtlich, da ich einen Großteil der KdU selbst aufbringen muss.

Nun war es im Jahr 2023 so, dass wir uns stets über hohen Wasserverbrauch gewundert haben, aber nicht wussten, woher dieser rührte. Wir haben im Keller des Hauses noch eine Zweit-Toilette, die nicht oft genutzt wird. Dass der Spülkasten dort "tropft" haben wir nicht bemerkt. Wir hörten zwar öfter mal die Wasserleitung rauschen, dachten aber, das Geräusch käme aus dem Nachbarhaus. Dazu ist zu sagen, dass wir in einer Doppelhaushälfte wohnen und die Wasserleitung unserer Nachbarn (Vermieter) durch unseren Keller läuft und man ständig solche Geräusche vernimmt. Wir haben auch deren Wasseruhr bei uns im Keller.

Im November 2023 jedoch bemerkten wir ein ständiges Rauschen und auch, dass das Geräusch direkt von unserem WC-Spülkasten her rührte. Wir haben dann mal etwas genauer in die Toilette gesehen und eine ganz leichte Bewegung des stehenden Wassers bemerkt. Zum Test stellten wir dann das Wasser zum Spülkasten ab und man glaubt es nicht...  :schock: Binnen 30 Minuten war der Spülkasten leer!!! Deswegen das ständige Rauschen bzw. Nachpumpen des Wassers.

Eine Fachfirma stellte dann einen Defekt des Spülkastens fest und hat diesen ausgetauscht. Der nette Monteur gab uns dann den Tipp, dies den Stadtwerken genau so zu schildern wie geschehen. Von der Firma erhielten wir bzw. unser Vermieter dann ein zusätzliches Schreiben, dass der Spülkasten wohl schon länger defekt war und sich im Keller befand. Der Monteur meinte nämlich, evtl. bekämen wir einen Teil erlassen (so jedenfalls seine Erfahrung) und vor allem möchten wir ja auch nicht, dass auf Grund des hohen Verbrauchs künftige Abschläge höher angesetzt werden.

Heute haben wir den Stand abgelesen und mir ist jetzt schon Angst & Bange davor, was da auf uns zu kommt.  :sad: So viel Pech wie wir kann man doch gar nicht haben. Zumal unser Vermieter jetzt auch im Krankenhaus liegt und dieses wohl nicht mehr lebend verlassen wird. Bei ihm wäre es sicherlich kein Thema gewesen, den hohen Verbrauch in Raten abzustottern aber bei den Erben denke ich, wird es anders sein.  :weisnich:

Jedenfalls ist ein Eigentümer nicht für den hohen Verbrauch verantwortlich und der Mieter muss die Kosten tragen. Dagegen ist nichts zu sagen.

Was mich allerdings wurmt (nicht in dieser Angelegenheit, sondern generell) ist die Tatsache, dass es das JC überhaupt nicht interessiert, dass mein Partner seit Jahren ein ärztliches Attest für einen Mehrverbrauch an Wasser hat und dies einfach ignoriert wird.

Vielleicht habt Ihr ja noch einen Tipp, wie ich das Schreiben für die Stadtwerke gestalten könnte. Ich möchte dies der Ablesekarte beilegen, die bis 08.01.2024 dort vorliegen muss.



Ottokar

Den Mehrverbrauch aufgrund des Defektes hat der Vermieter zu tragen bzw. zu erstatten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:55:56Den Mehrverbrauch aufgrund des Defektes hat der Vermieter zu tragen bzw. zu erstatten.

Wirklich? Ich habe da andere Urteile im Internet gefunden.  :sad:

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 20:08:20Ja, nennt sich Schadensersatz (§ 536a BGB).
=> https://kanzlei-herfurtner.de/wohnungsmaengel/

Ja gut, aber nach unserer Meldung wurde der Mangel umgehend behoben. Das Wasser muss monatelang gelaufen sein. Aber halt minimal und kaum zu erkennen.

Wir haben es ja zu verschulden, den Mangel erst spät bemerkt zu haben aus o.g. Gründen. Hier rauscht es wie gesagt ständig aus dem Nachbarhaus, sonst hätten wir es mit Sicherheit eher bemerkt.

Hier ein Urteil:

Klick

hotwert

Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:55:56Den Mehrverbrauch aufgrund des Defektes hat der Vermieter zu tragen bzw. zu erstatten.

Auch wenn der Spülkasten monatelang defekt ist?

Ich denke bei der langen dauer hat der Mieter schon auch eine Schuld, wer Wohnraum mietet hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Bei 4 Wochen unbemerkten Wasserverbrauch kann man das bestimmt noch nachvollziehen, aber bei nen halben Jahr hätte das schon vorher mal auffallen müssen. (So zumindest meine Meinung)

jens123

Ich denke auch, dass der Vermieter hier raus ist. Jeder Mieter ist verpflichtet, Mängel an der Mietsache umgehend zu melden. Wenn dieser das aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht tut, kann das Verschulden (und damit ein Ersatz der Kosten) nicht bei einem anderen liegen. Blöde Situation.

Hier ist "ein" Urteil, dass dies im Grunde betätigt:
https://hug-rsh.de/2022/06/06/urteil-des-monats-2022-06/

Zara

Zitat von: hotwert am 01. Januar 2024, 10:15:21
Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:55:56Den Mehrverbrauch aufgrund des Defektes hat der Vermieter zu tragen bzw. zu erstatten.

Auch wenn der Spülkasten monatelang defekt ist?

Ich denke bei der langen dauer hat der Mieter schon auch eine Schuld, wer Wohnraum mietet hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Bei 4 Wochen unbemerkten Wasserverbrauch kann man das bestimmt noch nachvollziehen, aber bei nen halben Jahr hätte das schon vorher mal auffallen müssen. (So zumindest meine Meinung)

Ich habe es bereits beschrieben und nein, wir haben es aus den v.g. Gründen nicht bemerkt. Wir leben generell nicht verschwenderisch und hätten direkt reagiert! Genau so wie der Vermieter. Wer rechnet auch mit sowas, der Spülkasten war neu zu unserem Einzug montiert worden und kein uraltes Ding.

Stünde das Haus frei und hätte nicht ständig laute Geräusche der Wasserleitungen von den Nachbarn, wäre es uns mit Sicherheit aufgefallen. Aber so leider nicht.


Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 01. Januar 2024, 10:15:21Ich denke bei der langen dauer hat der Mieter schon auch eine Schuld
So sehe ich es hier auch, den VM trifft hier eher keine Schuld.
Er kann ja wohl kaum ständig die Spülkästen in den Wohnungen Kontrollieren.

Zitat von: Zara am 01. Januar 2024, 12:12:39habe es bereits beschrieben und nein, wir haben es aus den v.g. Gründen nicht bemerkt
Das wird der Haken daran sein, irgend jemand anderes zur Zahlung des Mehrverbrauchs heran zu ziehen.

Gerade Spülkästen können gern mal Undicht sein, manchmal wirklich minimal.
Merkt man dann meist, wenn er öfter Wasser fordert oder man sieht genauer in die Schüssel.

Kommt sicher in die Rubrik, blöd gelaufen.
Hoffnung von irgendwen was Erstattet zu bekommen habe ich da nicht viel.

Nicht wenn der Verbrauch, deutlich zu hoch war.


Zukünftig wohl besser, den Zulauf hier gleich Abdrehen.




hotwert

Zitat von: Zara am 01. Januar 2024, 12:12:39
Zitat von: hotwert am 01. Januar 2024, 10:15:21
Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2023, 18:55:56Den Mehrverbrauch aufgrund des Defektes hat der Vermieter zu tragen bzw. zu erstatten.

Auch wenn der Spülkasten monatelang defekt ist?

Ich denke bei der langen dauer hat der Mieter schon auch eine Schuld, wer Wohnraum mietet hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Bei 4 Wochen unbemerkten Wasserverbrauch kann man das bestimmt noch nachvollziehen, aber bei nen halben Jahr hätte das schon vorher mal auffallen müssen. (So zumindest meine Meinung)

Ich habe es bereits beschrieben und nein, wir haben es aus den v.g. Gründen nicht bemerkt. Wir leben generell nicht verschwenderisch und hätten direkt reagiert! Genau so wie der Vermieter. Wer rechnet auch mit sowas, der Spülkasten war neu zu unserem Einzug montiert worden und kein uraltes Ding.

Stünde das Haus frei und hätte nicht ständig laute Geräusche der Wasserleitungen von den Nachbarn, wäre es uns mit Sicherheit aufgefallen. Aber so leider nicht.



Das bezweifel ich auch nicht das es wirklich nicht aufgefallen ist. Kann alles passieren.
Es ist halt blöd gelaufen, nach der langen Zeit muss meiner Meinung nach der Vermieter nicht mehr dafür aufkommen. Wenn es nur 4 Wochen wären wohl schon.

PetraL

Wir hatten vor 2 Jahren einen Wasserrohrbruch, den wir aber erst bemerkten, als das Wasser aus der Wand im Keller sprudelte (weil wir so gut wie nie in den Keller gingen, jetzt auch nur zum Wasser-Ablesen 1x im Jahr) und außerdem ebenfalls eine undichte Spülung, die ständig nachlief.
Sooo einen riesigen Mehrverbrauch hatte das aber nicht zur Folge, als dass das auf der Jahresendabrechnung arg in's Gewicht gefallen wäre, so dass ich deine große Sorge diesbezüglich von wegen Ratenzahlung nicht wirklich nachvollziehen kann. Und bei uns muss das Wasser auch schon eine geraume Zeit ausgetreten sein: der Keller war komplett knöchelhoch überflutet, die dort stehenden Möbel sowie die Wand verschimmelt und im EG mehrere qm Boden unterspült und die Wand bis zu fast 1 m Höhe, also bestimmt ebenfalls mindestens 1/2 Jahr ...
Wieviel Mehr-Verbrauch hast du denn festgestellt bzw. mit welcher horrenden Nachzahlung rechnest du, dass du dafür eine Ratenzahlung benötigst?

Grundsätzlich ist es allerdings so, dass das Wasser eigentlich zu den Nebenkosten zählt, die voll vom JC übernommen werden müss(t)en ...  :weisnich:

Ich hatte das übrigens beim Zählerablesen für das Wasser gar nicht angegeben, nur den Mehraufwand an Strom für die 3 großen Bau-Trockner, aber das hat der Energieversorger geflissentlich ignoriert. Und: Interessanterweise haben wir jetzt im LETZTEN Abrechnungszeitraum mehr Wasser verbraucht - weiß der Geier, wieso. Toi toi toi hat das JC da aber keine Probleme gemacht. Es handelt sich aber da auch nur um 3 Euro im Monat - also nix, wofür man einen Kredit aufnehmen müsste  :zwinker:

Hary

Zitat von: Zara am 31. Dezember 2023, 17:43:11Jedenfalls ist ein Eigentümer nicht für den hohen Verbrauch verantwortlich und der Mieter muss die Kosten tragen. Dagegen ist nichts zu sagen.

In der Regel gehört der Spülkasten genau so wie die Toilette zur Mietsache. Somit ist ein defekt daran zu beseitigen auch Aufgabe des Vermieters. Durch das nicht beseitigen des Schadens ist dir im Grunde ein Schaden entstanden, dieser müsste dir ersetzt werden.

Knackpunkt ist aber die Frage, ob du den Schaden gemeldet hast beim Vermieter. Damit hohe Kosten entstehen muss ja ordentlich Wasser geflossen sein, was eigentlich nicht unbemerkt bleiben sollte. Wenn du das Problem also gekannt hast, aber nicht gemeldet hast, dann wäre der Schaden durch eigenes Verschulden entstanden. Dies könnte sogar das Jobcenter dazu bewegen die Mehrkosten nicht zu tragen. Theoretisch könnte man sogar behaupten, dass die Kosten mutwillig verursacht wurden. Aber das müsste natürlich bewiesen werden, in der Praxis wäre das wohl schwer.

amare

Ich hatte auch mal einen Wasserrohrbruch im Keller.Das Wasser stand dann weit über Kniehöhe und ist durch die Wand auch schon in den Nachbarkeller geflossen(mein Keller sowie der der Nachbarn wurde dann ausgepumpt).Ich hatte auch gedacht,dass dadurch die Wasserrechnung deutlich nach oben gehen würde,aber das hat sich am Ende kaum bemerkbar auf der Rechnung gemacht.
Also warte erstmal die Wasserrechnung bevor Dir Angst und Bange wird.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Januar 2024, 17:04:15Gerade Spülkästen können gern mal Undicht sein, manchmal wirklich minimal.
die alten ja die neuen in der Wand seltener.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 09. Januar 2024, 00:02:57die alten ja die neuen in der Wand seltener
Macht eher keinen so großen Unterschied.

Was manchmal passieren kann ist, es setzt sich ein minikleines Teil in der Dichtung fest.
Meistens irgendwas aus der Leitung, wie Roststücke.

Dann entstehen solche minimalen Undichtigkeiten.
Dann gibt es nur eine Lösung, Kasten auf machen und das Teilchen Entfernen.