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Änderungsbescheid im Dezember 2023 zum höheren Regelsatz

Begonnen von Unwissender, 19. Dezember 2023, 11:45:57

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hko

Unser Azubi hat das angehängte Schreiben vom 20.12.2023 erhalten. Wir verstehen das jetzt so, dass ab Januar 2024 der Freibetrag von 520 € auf 538 € erhöht wird, aber die Grundsicherung von bisher 420 € nicht erhöht wird und natürlich das zu hohe Nettogehalt weiter angerechnet wird.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ja eine Optionskommune, für die eigene Gesetze gelten :teuflisch:

Gruß hko

herbpower

Hilft nur Widerspruch. Auch der Hinweis im Widerspruch auf die Allgemeinen Arbeitsanweisungen der Bundesagentur. Hat bei mir geholfen, seitdem werde ich nur noch telefonisch kontaktiert. Einfach probieren.
Wenn Politiker mal in der Praxis wären, würden sie statt realitätsfremder Gesetze und Verordnungen bürgernahe Politik betreiben.aber Bürgernähe und Spitzenpolitiker passt nicht zusammen.

Unwissender

Aber es hat sich ja nix geändert! Ich will halt meinen Vermieter nicht mit so einem Sch  :zensiert: ss belästigen, wenn er das Ganze nur abschreiben braucht von der 2017er Mietbescheinigung. Dann sagt er zurecht, warum er das machen soll, wenn sich nix geändert hat! (Außerdem müsste ich ihn ersteinmal erreichen!)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!