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Versicherungen

Begonnen von tiny_dancer, 14. Januar 2024, 13:10:43

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tiny_dancer

Hallo,

ich habe gestern Post vom Jobcenter bekommen.
Die wollen den Vertrag von der Riester Lebensversicherung, bezahle 5,00 Euro im Monat, haben.

Weiterhin fordern sie den Vertrag von meiner UBR, Unfallversicherung mit Beitragsrückgewinnung.
Ich hatte bereits schon vor Jahren mal alles abgegeben und da hat sich nichts verändert, kann man anhand der Abzüge auf den Kontoauszügen auch sehen.

Meine Frage, darf das Jobcenter die Unterlagen fordern ? Im Antrag angegeben hatte ich sie nicht angegeben, da ich der Meinung war, da man das nicht mehr muss .

Im August 2025 wird meine UBR ausgezahlt. Zu dem Zeitpunkt habe ich 23 Jahre eingezahlt und wird mit dem 60.Lebensjahr ausgezahlt. Es sind 6500 Euro. Es dient der Altersvorsorge, ist auch vertraglich so ausgehandelt. Muss ich diese Versicherung vorzeitig kündigen ? Wenn nicht, was muss ich im nächstem Jahr beachten. Zählt das Geld zum Vermögen, also zu den 15.000 Euro die ich haben darf oder nicht.

Danke schon mal im voraus.

LG

Kopfbahnhof

Die Verträge selbst, gehen kein JC etwas an.
Als Nachweis gibt es dafür die Kontoauszüge.

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Unfallversicherung mit Beitragsrückgewinnung.
Damit kenne ich mich nicht gut genug aus, aber wenn es Rückerstattungen sind die aus deinen Beiträgen resultieren, sind sie auch kein Einkommen.

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Es dient der Altersvorsorge, ist auch vertraglich so ausgehandelt
Wurde dies damals beim JC auch mit beim Vermögen angegeben?

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Muss ich diese Versicherung vorzeitig kündigen ?
Nein

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Zählt das Geld zum Vermögen
Wenn damals mit angegeben, dann ja.

tiny_dancer

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Januar 2024, 16:29:50 [Erweitern]Die Verträge selbst, gehen kein JC etwas an.
Als Nachweis gibt es dafür die Kontoauszüge.

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Unfallversicherung mit Beitragsrückgewinnung.
Damit kenne ich mich nicht gut genug aus, aber wenn es Rückerstattungen sind die aus deinen Beiträgen resultieren, sind sie auch kein Einkommen.

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Es dient der Altersvorsorge, ist auch vertraglich so ausgehandelt
Wurde dies damals beim JC auch mit beim Vermögen angegeben?

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Muss ich diese Versicherung vorzeitig kündigen ?
Nein

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 13:10:43Zählt das Geld zum Vermögen
Wenn damals mit angegeben, dann ja.

Hallo,

natürlich habe ich die Versicherungen angegeben, sogar mehrmals. Immer wieder neu mit jeder Weiterbewilligung. Und das bis 2022.
2023 nicht mehr, da man mir mitgeteilt hat, das ich das nicht mehr angeben muss.

Kopfbahnhof

Zitat von: tiny_dancer am 14. Januar 2024, 16:57:55natürlich habe ich die Versicherungen angegeben, sogar mehrmals
Ja es reicht einmal, somit zählt die Auszahlung dann zum Vermögen.