Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen

Begonnen von Rotti, 19. Januar 2024, 15:27:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rotti

Für gesetzlich Versicherte gibt es den Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Mitgliedern, bei einem Jahr ohne Leistungsanspruch, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.

Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

börgie

für leistungsbezieher doch uninteressant wird sicher angerechnet..

Rotti

Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:23:44für leistungsbezieher doch uninteressant wird sicher angerechnet..
vielleicht ja doch

ZitatDie Prämienzahlungen von privaten Versicherungsunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen, die auf diesem Prinzip beruhen, haben das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu fördern. Damit fallen sie ebenfalls unter die Kategorie zweckbestimmter Einnahmen gemäß § 11a Absatz 3 Satz 1.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

amare

Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:

Rotti

Zitat von: amare am 19. Januar 2024, 18:23:39Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:
es geht ja auch von vor dem Bürgergeld wer z.b. auch die Beiträge aus eigener Tasche bezahlen musste und den Krankenkassenbonus
Zitat von: amare am 19. Januar 2024, 18:23:39Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:
Das steht so aber nicht im Beitrag
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«