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Löschung des Mietvertrages

Begonnen von Jimmy Neutron, 26. Januar 2024, 20:35:25

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Jimmy Neutron

Hallo,
es geht um das Löschbegehren des Mietvertrages.

Hier ist bereits ein laufendes Klageverfahren anhängig.

Dem JC wurde im Rahmen des Erstantrags der Mietvertrag in Kopie überlassen. Daten wie Kontonummer und Name des VM wurden geschwärzt. Das JC weigerte sich dennoch die Leistungen zu bewilligen. Im Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutzes, hat das JC als Antragsgegner erklärt, dass man auf den Mietvertrag verzichten würde. Es wurde durchgehend behauptet, der Mietvertrag würde sich nicht in der Akte befinden.

Nach einer Weile wurde ein Antrag auf Löschung gestellt. Dieser Antrag wurde zunächst nicht bearbeitet, worauf Untätigkeitsklage erfolgte. Die Löschung des Mietvertrages wurde abgelehnt. Der Mietvertrag wäre für die Leistungsbewilligung relevant. Seltsam, dass man etwas nicht löschen will, was sich nicht in der Akte befindet, aber ok.

Jetzt im Klageverfahren heißt es, dass Mietvertrag nicht gelöscht werden kann, weil man in regelmäßigen Abständen eine revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen würde und der Mietvertrag Grundlage für die bewilligten Kosten der Unterkunft darstellt.

Einerseits soll er also verzichtbar sein und andererseits erforderlich für irgendeine Kontrolle? Was machen die dann bei mündlichen Mietverträgen?

Habt ihr schon mal so etwas gehört?

Danke

Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Januar 2024, 20:35:25Hallo,
es geht um das Löschbegehren des Mietvertrages.

Hier ist bereits ein laufendes Klageverfahren anhängig.

Dem JC wurde im Rahmen des Erstantrags der Mietvertrag in Kopie überlassen. Daten wie Kontonummer und Name des VM wurden geschwärzt. Das JC weigerte sich dennoch die Leistungen zu bewilligen. Im Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutzes, hat das JC als Antragsgegner erklärt, dass man auf den Mietvertrag verzichten würde. Es wurde durchgehend behauptet, der Mietvertrag würde sich nicht in der Akte befinden.

Nach einer Weile wurde ein Antrag auf Löschung gestellt. Dieser Antrag wurde zunächst nicht bearbeitet, worauf Untätigkeitsklage erfolgte. Die Löschung des Mietvertrages wurde abgelehnt. Der Mietvertrag wäre für die Leistungsbewilligung relevant. Seltsam, dass man etwas nicht löschen will, was sich nicht in der Akte befindet, aber ok.

Jetzt im Klageverfahren heißt es, dass Mietvertrag nicht gelöscht werden kann, weil man in regelmäßigen Abständen eine revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen würde und der Mietvertrag Grundlage für die bewilligten Kosten der Unterkunft darstellt.

Einerseits soll er also verzichtbar sein und andererseits erforderlich für irgendeine Kontrolle? Was machen die dann bei mündlichen Mietverträgen?

Habt ihr schon mal so etwas gehört?

Danke
Nein, zeigt aber das dass Jc hier erwischt wurde und nun versucht aus der Situation wieder rauszukommen.
Ich persönlich hätte mich beim Datenschützer wegen den Mietvertrag beschwert .
Und der TE kann Akteneinsicht beim SG nehmen und sehen ob der Mietvertrag tatsächlich sich in der Akte befindet und dann die Lügen des Jc dem SG um die Ohren hauen .
Dann soll das Jc die Rechtgrundlage nennen wo im Gesetz die Revisionrechtliche Kontrolle liegt das Sg möchte prüfen ob das Verhalten des Jc hier rechtes ist?