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Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?

Begonnen von Bettwanze, 29. Januar 2024, 13:25:55

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Bettwanze

Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet. In der Bestätigung, die ich dazu heute erhalten habe, heißt es:


Datum: 29.01.2024 | 08:47 Uhr

Absender: Jobcenter München

Text: Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für ihre Mitteilung!

Bitte übersenden Sie uns ihren unterschriebenen Arbeitsvertrag sobald er ihnen vorliegt.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Hr. XXXXX

+++

Jobcenter München



Besteht für mich irgendeine (rechtliche) Verpflichtung, denen meinen Arbeitsvertrag zukommen lassen oder kann ich das ignorieren?

:: BW ::

180

Hallo,
Wenn dein Gehalt im März aufm Konto eingeht und du nicht aufstocken kannst/möchtest, gibt es weder eine Pflicht noch eine Grund dem JC irgendwas mitzuteilen oder gar Kopien einzureichen.

Sheherazade

Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet.

Diese "Abmeldung" war überflüssig, einfach keinen WBA stellen und fertig. Oder hast du schon einen Weiterbewilligungsantrag gestellt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Bettwanze

Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Besteht für mich irgendeine (rechtliche) Verpflichtung, denen meinen Arbeitsvertrag zukommen lassen oder kann ich das ignorieren?
Kannst du ignorieren!
Bist ja aus dem Bezug und damit geht dein AV das JC nichts an;
was es auch nichts angehen würde wenn du noch weiter im Bezug wärst!
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet.
keine Überschneidung von irgendwas.
Und deine Bescheide waren ja endgültige und keine Vorläufigen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Oder frage die nach der Rechtsgrundlage, warum der Arbeitsvertrag (offenbar sogar im Original!) vorgelegt werden soll. Wenn die schreiben, wo das gesetzlich geregelt ist und warum, dann soll es so sein. Ansonsten geht die das nichts an. Es stellt sich insbesondere die Frage nach dem Datenschutz, nicht nur auf dich bezogen, sondern auch auf den Arbeitgeber. Da du ab Arbeitsbeginn mit dem JC garnichts mehr zu tun hast, fragt sich auch, wieso du darauf reagieren solltest. Das JC kann sicher keine Arbeitnehmer sanktionieren.

Es könnte auch damit zusammen hängen, dass alle deutschen JC grundsätzlich jeden Arbeitslosen, der Arbeit findet als eigenen Vermittlungserfolg in ihrer Statistik verbuchen, egal ob die überhaupt beteiligt waren oder nicht. Vielleicht kommt daher die Neugierde, damit sie ihre Superleistung für Nichtstun ordentlich belegen können.

Bettwanze

Alles klar, Danke euch für die hilfreichen Antworten!

(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)

:: BW ::

Rotti

Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 20:48:37(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)
alles auch durchgerechnet nicht das dann doch noch Bedarf besteht, München ist schon immer teuer in den Lebenshaltungskosten. Du stehst einen Monat ohne Lohn da.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Bettwanze

Zitat von: Rotti am 29. Januar 2024, 21:19:09
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 20:48:37(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)
alles auch durchgerechnet nicht das dann doch noch Bedarf besteht, München ist schon immer teuer in den Lebenshaltungskosten. Du stehst einen Monat ohne Lohn da.

Das überbrücke ich mit einem privaten Darlehen von Freunden, alles durchgerechnet und geplant. Aber Danke für den Hinweis.

:: BW ::