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Begonnen von Manager3018, 30. Januar 2024, 17:55:27

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Manager3018

Ja das stimmt.
Nur wenn der Vermieter nicht reagiert was passiert dann?

TripleH

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 19:47:36Ja das stimmt.
Nur wenn der Vermieter nicht reagiert was passiert dann?

In meinem JC würdest du für ein Jahr den Mitgliedsbeitrag für den Mieterschutzbund bekommen, damit du gegen den Vermieter deine Rechte durchsetzen kannst. Alternativ reicht aber auch der Verweis auf einen Beratungshilfeschein, mit dem du einen Anwalt für Mietrecht einschalten kannst.

Manager3018

@TripleH

Du meinst zum Gericht gehen und einen Beratungsschein holen?
Ich habe gerade wirklich Angst das er uns die Wohnung kündigt wenn ich einen Anwalt für Mietrecht einschalte.

Klar ist ich muss zusehen das ich eine Betriebskostenabrechnung bekomme.Und da stellt sich mir die nächste Frage.Wenn er wirklich eine erstellt und ich muss nachzahlen.Wer bezahlt das denn dann?

TripleH

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 20:48:34Ich habe gerade wirklich Angst das er uns die Wohnung kündigt wenn ich einen Anwalt für Mietrecht einschalte.

Na, so einfach geht eine Kündigung nun wirklich nicht. Im Übrigen hast du dann gleich einen Anwalt an der Hand. Das weiß der Vermieter auch.

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 20:48:34Frage.Wenn er wirklich eine erstellt und ich muss nachzahlen.Wer bezahlt das denn dann?

Wenn die korrekt ist: Das Jobcenter.
 

Manager3018

Sollte ich abwarten ob der VM reagiert oder mir lieber einen Beratungsschein holen um zum Anwalt zu gehen?
Ich glaube nämlich nicht das er eine Betriebskostenrechnung erstellt.Oder auf der erstellte Schreiben reagiert.
Die vom JC werden denke ich wenig Geduld haben.


Jimmy Neutron

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 20:48:34Wer bezahlt das denn dann?
Zitat von: TripleH am 31. Januar 2024, 23:06:18Wenn die korrekt ist: Das Jobcenter.
Nein. Angenommen es handelt sich um eine jährliche Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten, dann kann zum einen die Abrechnung nur noch für das Jahr 2020, 2021 und 2022 verlangt werden und zum anderen wären etwaige Nachzahlungsansprüche verfristet. Das JC muss die Nachzahlung nicht übernehmen.
Etwaiges Guthaben muss der VM aber auszahlen.

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 23:38:28Sollte ich abwarten ob der VM reagiert oder mir lieber einen Beratungsschein holen um zum Anwalt zu gehen?
Abwarten und dem JC dann mitteilen, dass der VM nicht reagiert.

Willst du generell auf das rechtswidrige Vorgehen des JC reagieren oder es erst mal beim aktuellen Stand belassen?

Manager3018

Ich würde auf das rechtswidrige Vorgehen des JC reagieren wollen.
Das ist ein bißchen zu heftig was die abgezogen haben.
Diese Fristsetzung ich hatte gerade einmal eine knappe Stunde Zeit um das Anschreiben an den VM zu schreiben.
Dazu die andere SB die sehr unfreundlich war mich regelrecht abgewürgt hat am Telefon.

Was würdest denn du machen?

Ottokar

Das
Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 14:28:19Ich habe Ihre Leistungen ab 02/24 vorläufig bis zur Einreichung der offenen Betriebskostenabrechnungen bewilligt
ist aber etwas ganz anderes als das
Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 11:48:34Ich habe keine Leistung bekommen aber eine Aufforderung meiner SB per Mail die Betriebskostenabrechnung anzufordern.

Was stimmt denn nun?
Wurde die Leistungen ab 02/24 vorläufig bewilligt? Dann muss es einen entsprechenden Bewilligungsbescheid geben und die Leistung muss auch gezahlt worden sein - gegebenenfalls kommt die auch erst heute oder morgen, wenn der Bescheid gerade erst erlassen wurde.
Im Bewilligungsbescheid stehen dann die Gründe für die vorläufige Bewilligung. Sollte das die Betriebskostenabrechnung sein, wäre die vorläufige Bewilligung rechtswidrig.
Ist denn der vorherige Bewilligungszeitraum zum 31.01.2024 geendet?
Da die Mitwirkungsaufforderung offenbar im Bescheid der vorläufigen Bewilligung steht, solltest du diesen hier mal anonymisiert einstellen, damit man auch zutreffende Aussagen dazu machen kann.
Ansonsten wird das hier nichts, insbesondere bei derart widersprüchlichen Angaben wie bisher.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Manager3018

@Ottokar es stimmt beides.
Die erste Mail meiner SB war das ich die Betriebskosten einzufordern hätte.Dem VM eine Aufforderung zu schreiben und ihr diese Aufforderung als Kopie zuzuschicken.

Als ich das gemacht hattd kam die Mail von der SB das Sie die Leistung ab dem 2.2. 24 vorläufig bewilligt hätte.Ich aber die Betriebskostenabrechnung sobald erhalten vorzulegen habe.

Es gab noch keine Zahlung und einen Bewilligungsbescheid habe ich auch noch nicht erhalten.
Und der andere Bewilligungszeitraum endete am 31.1.2024

Heute wäre die Miete abgebucht worden ging aber nicht da keine Leistung vom JC gekommen ist.

BO177

Wenn ich #24 richtig verstanden habe, und so ist es ja nun bestätigt, wurden die Leistungen am 31.1. vorläufig bewilligt, weil der Vermieter zur Erstellung einer Betriebskostenrechnung aufgefordert wurde. Ob Leistungen erst ab dem 2.2 okay sind, kann ich nicht sagen. Tippfehler?

Wenn Du, Manager3018, weißt, dass der Vermieter keine Lust auf Erstellung einer Betriebskostenrechnung hat und Du die Nebenkostenpauschale nicht für zu hoch hältst bzw. auf gegebenfalls 20/30 € Guthaben gern verzichtest, um Ruhe zu haben, kannst Du den Vermieter auch bitten, Dir nur zu bestätigen, dass eine Nebenkostenpauschale (ohne Abrechnung) vereinbart ist. Das dürfte ihm gefallen, da er dann keine Arbeit hat. Telefonat mit ihm zur Erklärung ist sicher vorteilhaft. Dann hast Du keinen Stress mit ihm und keinen Stress mit dem Jobcenter! Das Jobcenter sollte nach Vorliegen der Bestätigung, dass es sich seit 2018 um eine Pauschale handelt, aus der vorläufigen Bewilligung eine Bewilligung machen.

TripleH

Zitat von: BO177 am 01. Februar 2024, 12:13:52kannst Du den Vermieter auch bitten, Dir nur zu bestätigen, dass eine Nebenkostenpauschale (ohne Abrechnung) vereinbart ist.

Was soll denn dieser Unfug? Der Mietvertrag ist im Thread hochgeladen und es sind Vorauszahlungen vereinbart, womit der Vermieter verpflichtet ist, eine Abrechnung zu erstellen! Meinst du, nur, weil der Vermieter dann wahrheitswidrig etwas anderes bestätigt, ist Ruhe? Weil die im JC zu blöd sind, den Mietvertrag zu lesen?
 

Rotti

wenn der Antrag auf Bürgergeld vorläufig ab 02.02.24 bewilligt ist wird das Geld ja erst Morgen auf dem Konto sein und das Jc wird bestimmt noch schriftlich eine Frist setzen, bis du den Nachweis vom VM vorzulegen hast.

september23

Zitat von: BO177 am 01. Februar 2024, 12:13:52Wenn Du, Manager3018, weißt, dass der Vermieter keine Lust auf Erstellung einer Betriebskostenrechnung hat und Du die Nebenkostenpauschale nicht für zu hoch hältst bzw. auf gegebenfalls 20/30 € Guthaben gern verzichtest, um Ruhe zu haben, kannst Du den Vermieter auch bitten, Dir nur zu bestätigen, dass eine Nebenkostenpauschale (ohne Abrechnung) vereinbart ist. Das dürfte ihm gefallen, da er dann keine Arbeit hat. Telefonat mit ihm zur Erklärung ist sicher vorteilhaft. Dann hast Du keinen Stress mit ihm und keinen Stress mit dem Jobcenter!
und das würde man sicher auch genauso machen, wenn man die Miete aus eigenem Einkommen zahlen müsste. Vor allem auf ein Guthaben aus einer Rückzahlung der NK verzichten.

Rotti

Zitat von: BO177 am 01. Februar 2024, 12:13:52Wenn Du, Manager3018, weißt, dass der Vermieter keine Lust auf Erstellung einer Betriebskostenrechnung hat und Du die Nebenkostenpauschale nicht für zu hoch hältst bzw. auf gegebenfalls 20/30 € Guthaben gern verzichtest, um Ruhe zu haben, kannst Du den Vermieter auch bitten, Dir nur zu bestätigen, dass eine Nebenkostenpauschale (ohne Abrechnung) vereinbart ist
das geht aber nur wenn er nicht mehr beim JC ist oder einen neuen Mietvertrag erstellt mit einer Betriebskostenpauschale ich denke der VM will nur das Guthaben einsacken.

Manager3018

Ich habe keine Ahnung davon was unser VM machen wird.Fest steht das meine Nachbarin und Freundin genau die selben Probleme hat eie ich gerade.
Das einzige wo es jetzt einen Unterschied gibt Sie bekommt da mittlerweile  arbeitsunfähig keine Leistungen mehr vom Amt.
Sie hatte ihn um eine Betriebskostenrechnung gebeten hatte ihn gebeten ihr ein Schreiben für das Amt zu schreiben das er keine Betriebskostenrechnung erstellg.
Die Reaktion von ihm gleich Null.

Ich habe ihn angerufen,geschrieben und jetzt ist ja auch der Brief an ihn unterwegs.Es gab keine Reaktion bislang.

Das was er abrechnen kann wäre das Wasser und Abwasser sowie der teilweise eingesetzte Hausmeister.Ich sehe keinen Grund warum er keine Betriebdkostenabrechnung erstellt.

Ich lasse mich überraschen und warte ab.