Widerspruch Absage Gleichstellung - benötige Hilfe

Begonnen von kazuni, 01. Februar 2024, 14:01:03

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kazuni

Guten Tag alle, mein Gleichstellungsantrag wurde abgelehnt.
Ich bin sehr niedergeschlagen und fertig. :weisnich:

* Wie schreibe ich am besten den Widerspruch?
* Lohnt es sich überhaupt? Meine Beeinträchtigungen kann ich bei meiner Jobsuche noch immer nennen. Auch bei Vermittlungsvorschlägen.
* Für einen Anwalt muss ich 150 Euro der Rechtschutzversicherung zuzahlen. Daher frage ich, ob es sich überhaupt lohnt? (Vom Versorgungsamt negativen Bescheid einer Schwerbehinderung und nun auch Arbeitsagentur Ablehnung einer Gleichstellung)


Mein Muster: (Kritik erwünscht!)
"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ablehnung einer Gleichstellung der Schwerbehinderung nach Paragraph xy Absatz xy, SGB IX, kann ich leider nicht so hinnehmen.

Seit vielen Jahren habe ich körperliche und psychosomatische Probleme.
Dies ist chronisch, seitdem keine Therapien und Maßnahmen zur Besserung beitrugen.
Ich bin laut Gutachten des med. Dienstes der Arbeitsagentur zwar leider nicht für die Werkstatt WfbM geeignet, aber weiterhin für den ersten Arbeitsmarkt.

Nur der Druck und die Leistung wird hier sehr enorm unter Hektik im alltäglichen Arbeitsleben gefordert. Wie soll ich mit meinen Einschränkungen eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, wenn ich die Probezeit mit Beeinträchtigungen nicht bestehen werde?
Eine Gleichstellung kann hier mir sehr weiterhelfen. Offenheit mit Arbeitgebern und etwas Nachsicht.

Daher bitte ich Sie mir die Gleichstellung trotzdem zu genehmigen.
Sie kennen meine Beeinträchtigungen bestens und ich hoffe Sie können nachempfinden wie schwer es für mich zukünftig auf dem ersten Arbeitsmarkt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Xxx"

Ich brauche dringend Hilfe, bitte euch alle darum.

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 01. Februar 2024, 14:01:03Daher frage ich, ob es sich überhaupt lohnt?
Das Frage ich mich auch, das hilft bei der Arbeitssuche nur wenn ein AG bereit ist dich einzustellen
und da sollte er von dir natürlich vorher darüber aufgeklärt werden und dann nimmt er auch so etwas:
Zitat von: kazuni am 01. Februar 2024, 14:01:03Nur der Druck und die Leistung wird hier sehr enorm unter Hektik im alltäglichen Arbeitsleben gefordert. Wie soll ich mit meinen Einschränkungen eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, wenn ich die Probezeit mit Beeinträchtigungen nicht bestehen werde? Eine Gleichstellung kann hier mir sehr weiterhelfen. Offenheit mit Arbeitgebern und etwas Nachsicht.
in Kauf.
Genau in dem zitierten Absatz wäre der erste Satz anders zu schreiben, dass merkst du sicher wenn du ihn liest.
Ansonsten finde ich das Schreiben ausreichend.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: kazuni am 01. Februar 2024, 14:01:03mein Gleichstellungsantrag wurde abgelehnt.

Die Begründung wäre wichtig zu wissen um dich bei einem Widerspruch unterstützen zu können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: kazuni am 01. Februar 2024, 14:01:03Guten Tag alle, mein Gleichstellungsantrag wurde abgelehnt.
mit welcher Begründung. Was hast Du beantragt?

P.S. Am 25.01. hast Du noch gefragt, was Du als Antrag schreiben sollst, man wollte eine Begründung von Dir. Heute am 01. hast Du eine Ablehnung. Hast Du denen zwischendrin das erfragte geschickt?


kazuni

@september23
Ich habe meine ganzen Beeinträchtigungen im Antrag auf Gleichstellung benannt und es wäre sinngemäß hilfreich für mein späteres Arbeitsleben, wenn Arbeitgeber durch die Gleichstellung mehr Verständnis und Rücksicht für mich haben.

Sheherazade

Warum möchtest du die wirklich entscheidende Frage nicht beantworten? Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: kazuni am 03. Februar 2024, 12:50:12@september23
Ich habe meine ganzen Beeinträchtigungen im Antrag auf Gleichstellung benannt und es wäre sinngemäß hilfreich für mein späteres Arbeitsleben, wenn Arbeitgeber durch die Gleichstellung mehr Verständnis und Rücksicht für mich haben.
Die Frage war: WAS steht in der Ablehnung. Welche Begründung. Da Du hier so schreibst, wie Du es tust, sollte die Antwort auf diese Frage machbar sein. Ansonsten kann man Dir hier nicht helfen.

Da zwischen Deiner ersten Anfrage im Forum, wo Du schreibst, dass man Dich um Konkretisierung Deines Antrags gebeten hat und Deine erneute Anfrage hier, nur wenige Tage vergangen sind, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Du hast nichts konkretes geschrieben, man konnte Deinem Antrag nicht stattgeben
oder
2.  :troll:

 :bye:

kazuni

Zitat von: Sheherazade am 03. Februar 2024, 12:51:58Warum möchtest du die wirklich entscheidende Frage nicht beantworten? Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
@Sheherazade:
Begründung der Arbeitsagentur:
"Weil ich höchstens nur 20% GdB im Bescheid des Versorgungsamtes eingestuft wurde. Ich habe aber im med. Gutachten mehrere Beeinträchtigungen stehen."

@september23:😠
Ich bin kein Troll, nur weil ich manchmal mich nicht richtig formulieren kann. Wie ich hier von Dir vorgeführt werde, geht gar nicht. Ich möchte ab jetzt keinen Kommentar von Dir in meinen Threads mehr lesen. Ich blende Deine Beiträge aus und meldete Dich.😠

september23

Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53@Sheherazade:
Begründung der Arbeitsagentur:
"Weil ich höchstens nur 20% GdB im Bescheid des Versorgungsamtes eingestuft wurde. Ich habe aber im med. Gutachten mehrere Beeinträchtigungen stehen."
das ist wohl kaum die Begründung, die in dem Bescheid steht

Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53@september23:😠
Ich bin kein Troll, nur weil ich manchmal mich nicht richtig formulieren kann.
ich habe auch nichts zu Deinen Formulierungen gesagt, im Gegenteil. Du formulierst sehr gut und genau daher verstehe ich nicht, warum Du Hilfe anfragst und dann nicht eine einfache Sache machst, nämlich schreiben WAS man Dir geschrieben hat

Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53Wie ich hier von Dir vorgeführt werde, geht gar nicht.
ich hab Dich nicht vorgeführt und verbiete mir Deine Unterstellungen. Wenn jemand auf wiederholte Fragen nicht antwortet, vergeudet er die Zeit der hier Helfenden.

Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53Ich möchte ab jetzt keinen Kommentar von Dir in meinen Threads mehr lesen. Ich blende Deine Beiträge aus und meldete Dich.😠
wow, ich versuche Dir hier seit dem ersten Beitrag zu helfen, frag Dich zig Mal, um Dir zu helfen und das ist der Dank. Sobald Du Dich ärgerst, weil Du was falsch verstanden hast, meldest Du also jemand.
Das Wort zu Deinem Verhalten schreib ich aus Gründen der Nettiquette mal lieber nicht hin.

Alles klar. Dann mach Deine Sache halt selbst.  :bye:

Ottokar

Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53Begründung der Arbeitsagentur: "Weil ich höchstens nur 20% GdB im Bescheid des Versorgungsamtes eingestuft wurde.
Dann kann man dagegen nichts tun.
Ein Antrag auf Gleichstellung setzt lt. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 151 Abs. 2,3,4 SGB IX einen GdB von mind. 30 voraus. Da du nur einen GdB von 20 hast, hast du kein Recht auf Gleichstellung.
Dazu musst du zuerst eine Erhöhung deines GdB beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: september23 am 04. Februar 2024, 14:50:27
Zitat von: kazuni am 04. Februar 2024, 14:04:53@Sheherazade:
Begründung der Arbeitsagentur:
"Weil ich höchstens nur 20% GdB im Bescheid des Versorgungsamtes eingestuft wurde. Ich habe aber im med. Gutachten mehrere Beeinträchtigungen stehen."
das ist wohl kaum die Begründung, die in dem Bescheid steht

Doch, ist es sehr wohl, siehe @ Ottokars Beitrag.
Da ich es schon vermutet habe, frage ich auch schon die ganze Zeit, weil er schon ganz zu Anfang nicht auf den Grad der Behinderung eingegangen ist. Ein GdB von 30 ist das Minimum für eine Gleichstellung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Mehrere Beeinträchtigungen machen auch nicht gleich eine Erhöhung der Schwerbehinderung aus.

kazuni

#12
Zitat von: Birgit63 am 05. Februar 2024, 09:46:23Mehrere Beeinträchtigungen machen auch nicht gleich eine Erhöhung der Schwerbehinderung aus.
Leute mir reicht es. Ich habe die Schnauze voll, ich melde mich hier ab.

Birgit63

Weil dir die Antworten nicht gefallen? Es nützt dir doch nichts, wenn man dir Antworten gibt, die nicht der Wahrheit entsprechen, nur weil dir diese besser gefallen.